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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2005-06-06

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2005-06-06

Wortprotokoll

Der weitaus grösste Teil des Gesamtvolumens von Infrastruktur- und Dringlichkeitsfonds - es sind insgesamt 22 Milliarden Franken vorgesehen - wird in den Strassenbereich fliessen. Allein für die Nationalstrasseninvestitionen sind rund 14 Milliarden Franken reserviert. Ebenso wird von den 6 Milliarden Franken für den Agglomerationsverkehr ein guter Teil für Strassenvorhaben verwendet, und auch aus den gut 2 Milliarden Franken des Dringlichkeitsfonds werden Strassenprojekte mitfinanziert - also beispielsweise die Poya-Brücke in Fribourg oder die Umfahrungsstrasse Thun. Die vorgeschlagenen Schienenprojekte sind dringend und wichtig zur Bewältigung der wachsenden Verkehrsströme in den Agglomerationen. Sie erlauben eine Bündelung von Nachfrage auf den öffentlichen Verkehr und erfüllen die Bedingung, wonach mit Strassengeldern mitfinanzierte Schienenprojekte zu einer Entlastung der Strasse führen müssen. So benötigt beispielsweise Genf dringend den Ausbau der Ceva-Linie, um die vom Autoverkehr völlig verstopfte Innenstadt zu entlasten. Der Bundesrat wird nach der Auswertung der Vernehmlassung die Verteilung der Mittel auf Strasse und Schiene prüfen.

Zur zweiten Frage: In den letzten Jahren wies die Strassenrechnung des Bundes eine Überdeckung auf. Heute stehen Rückstellungen von rund 3,7 Milliarden Franken zur Verfügung. Die Finanzperspektiven der Strassenrechnungen zeigen, dass die vorhandenen Mittel genügen, um die bisherigen Strassenaufgaben und die in der Vernehmlassung zusätzlich vorgeschlagenen Massnahmen für den Agglomerationsverkehr auf absehbare Zeit zu finanzieren. Die heutigen Rückstellungen sollen - wie dies verschiedene Seiten verlangen - abgebaut werden.

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