Spuhler Peter · Nationalrat · 2005-06-07
Spuhler Peter · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-06-07
Wortprotokoll
Wir waren uns alle in der Kommission einig, dass Schwarzarbeit etwas Verwerfliches ist und dass wir dagegen ankämpfen müssen. Nach den Zahlen, die uns vorliegen, werden jährlich ja etwa 9 Prozent vom Bruttoinlandprodukt, also etwa 40 Milliarden Franken von 420 Milliarden Franken, per Schwarzarbeit erarbeitet. Das heisst, wenn man die Schwarzarbeit nur um 1 Prozent reduzieren würde, kämen etwa 800 Millionen Franken in die Sozialversicherungskassen.
Wir haben vom Bundesrat eine Vorlage für ein neues Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit erhalten. Wenn wir in der Schweiz ein neues Gesetz einführen, müssen wir doch eine Wirkung zum Ziel haben und nicht nur ein Gesetz [PAGE 697] einführen, mit dem wir einfach praktisch die Durchsetzung der anderen Gesetze erzielen wollen. Jetzt frage ich Sie: Was können wir da tun? Es gibt zwei Wege: Der erste Weg ist, dass wir die Lohnnebenkosten reduzieren - das ist auch ein grosser Motivator für Schwarzarbeit -; der zweite Weg ist, dass wir versuchen, die administrativen Hürden zu reduzieren und den Gewerbetreibenden und den Kleinstunternehmungen in der Schweiz hierin zu helfen.
Jetzt kommen wir in der Differenzbereinigung zu Artikel 2a Buchstabe c: Was wollen wir hier? Es gibt so und so viele Unternehmungen, speziell im Gastgewerbe, die ein oder zwei Festangestellte haben. Am Wochenende, wenn die Sonne scheint - ich hoffe es ist dann wieder einmal der Fall -, werden für einige Stunden Temporärkräfte aus dem Dorf engagiert. Genau hier besteht doch Handlungsbedarf, dass diejenigen Kräfte, die für zwei, drei Stunden arbeiten, am Abend nicht einfach mit einer Hunderternote abgespiesen werden. Diese Arbeitskräfte sollen vielmehr aus der Schwarzarbeit in ein geordnetes Verhältnis überführt werden.
Aus diesem Grund ist es ein grosses Anliegen der SVP-Fraktion, dass man hier eben eine Wahlmöglichkeit hat. Wenn Sie jetzt hier dem Ständerat folgen, übernimmt der Staat wieder die Wahlmöglichkeit, und Sie entziehen dem Unternehmer die Verantwortung.
Sie haben das Kostenargument von Frau Fässler gehört. Das ist ein Blödsinn! Wir müssen beide Systeme einführen. Jetzt stellt sich nur noch die Frage, ob der Unternehmer die Verantwortung hat zu wählen, welches System er will - unter Umständen auch beide -, oder ob ihm das wieder einmal der Staat vorschreibt.
Alle sprechen in ihren Wahlprospekten immer von den KMU und davon, wie wichtig diese seien. Hier können Sie einmal etwas für die KMU machen; Sie können den KMU die Entscheidung überlassen, ob sie ein System oder zwei Systeme oder sonst etwas wollen. Hören Sie doch auf, den Unternehmen immer vorzuschreiben, was zu tun sei.
Aus diesem Grund bitte ich Sie, diese Wahlmöglichkeit beizubehalten und der Minderheit Wandfluh zu folgen. Betreffend Artikel 18 ist die SVP-Fraktion auch der Meinung, dass der Antrag der Minderheit Wandfluh unterstützt werden muss.