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Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · 2005-06-07

Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-06-07

Wortprotokoll

Ich habe anlässlich der letztjährigen Ausführungen den Schwerpunkt auf die Effizienzvorlage gelegt und einige Kritik betreffend die Rekrutierungspolitik und die damit verbundene Gewährleistung der inneren Sicherheit geäussert. Zwischenzeitlich ist die Bundesanwaltschaft mehrmals in die Kritik geraten. Dabei wurden fälschlicherweise die fehlenden Ermittlungserfolge oder die ungenügende Ausbildung der Ermittler moniert. Ich kann, um dies vorwegzunehmen, hier darauf aufmerksam machen, dass die Ausbildungsproblematik mit Fortbildungskursen im letzten Jahr grossteils gelöst wurde. Heute liegen die Probleme meines Erachtens anderswo. Ich möchte daher näher auf die damaligen Zielvorlagen unseres Parlamentes und auf die Folgen der verschiedenen Sparrunden eingehen.

Wollen wir die Sicherheit in diesem Land, welches zunehmend mit organisierter Kriminalität, mit Geldwäscherei und anderen Wirtschaftsdelikten konfrontiert ist, gewährleisten, dann müssen wir uns vergegenwärtigen, dass der Auftrag, den wir mit der Effizienzvorlage erteilt haben, bereits heute nicht mehr ohne Schwierigkeiten erfüllt werden kann. Dies ist auch ein Grund für die Kritik. Doch sind sich die wenigsten bewusst, dass wir, das heisst das Parlament, Hürden eingebaut haben, die es verunmöglichen, alle Delikte zeitgerecht zu verfolgen. Die Ermittlungsverfahren beanspruchen wegen der Komplexität der Fälle und den internationalen Verflechtungen mehr Zeit und somit mehr Personalressourcen.

Ich habe letztes Jahr diesen Punkt kurz angesprochen und darauf hingewiesen, dass auch das zuständige Departement, das EJPD, erklärt habe, dass die Rechtsstaatlichkeit gefährdet sei, wenn wir, das heisst das Parlament, die Mittel weiter zurückfahren würden. Doch gerade Letzteres wird nun mit der Aufgabenverzichtplanung 2006, der AVP 06, geplant. Nicht nur zeigen sich die Folgen des Sparkurses im EP 2003, sondern es zeichnen sich in der Tat noch gravierendere Auswirkungen ab, die wir ernsthaft thematisieren müssen. Per Ende des Jahres 2004 ist der Aufbau des Projektes EffVor ins Stottern geraten. Gegenüber der initialen Planung wurde bisher in der Aufbauarbeit auf 143 Stellen verzichtet. Diese Zurückhaltung in der Anstellungspolitik betraf sowohl die Bundesanwaltschaft wie auch das Bundesamt für Polizei, das Eidgenössische Untersuchungsrichteramt und das damit verbundene Informatik Service Center des EJPD. Die Folgen sind mittlerweile klar: Verfahrensprognosen sind heute nicht mehr möglich. Somit vollzieht man einen Paradigmenwechsel und geht vom damals festgelegten Grundsatz der Verfahren nach Prognosen zum Grundsatz der Verfahren nach Kapazitäten über.

Selbst wenn in einer sich schnell und permanent wandelnden Gesellschaft Paradigmenwechsel geradezu zu einer Grundvoraussetzung geworden sind, müssen wir uns vergegenwärtigen, dass ein solcher Paradigmenwechsel einem kompletten Prozessmusterwechsel gleichkommt. Es reicht auf keinen Fall, ihn nur als Ablauf- oder Funktionsoptimierungsvorgang anzusehen.

Der Wechsel zum Grundsatz der Verfahren nach Kapazitäten sollte manch einen, der sich der inneren Sicherheit verpflichtet fühlt, aufhorchen lassen. In Zukunft bestimmt das verfügbare Geld den Rhythmus respektive die Zahl der eingeleiteten oder übernommenen Verfahren. Die finanziellen Ressourcen bestimmen also das Ausmass der Kriminalitätsbekämpfung. Das ist schlicht und einfach eine Umkehr der damals festgelegten Politik.

Nach dem beschlossenen Marschhalt im EP 2003 konnten die geplanten Anstellungen nicht realisiert werden. Ab 2006 wird zudem die Aufgabenverzichtplanung greifen, und noch ist unklar, was für Konsequenzen die zusätzlichen Sparvorhaben des Departementsvorstehers in seinem eigenen Departement für das Projekt EffVor haben werden. Alleine die Umsetzung der Aufgabenverzichtplanung wird zu einem Abbau von Stellen führen, da sowohl die Bundesanwaltschaft wie auch das Bundesamt für Polizei in diese Aufgabenverzichtplanung einbezogen werden. Einzig das Untersuchungsrichteramt ist davon ausgeschlossen. Das Stellenmanko gegenüber den ursprünglichen Vorgaben, die wir gesetzt haben - und die möglicherweise etwas ambitiös waren -, wird nicht, wie bis anhin, 143 Stellen betragen, sondern 430 Stellen respektive 46 Prozent. Anders ausgedrückt: Die Kürzungen des beschlossenen Gesamtkredites per Ende 2008 werden insgesamt 36 Millionen Franken oder 25,6 Prozent betragen. Damit geht aber das Projekt von einem zeitlich befristeten Marschhalt zu einem Rückbau über.

Wenn wir aber die Engpässe beklagen, müssen wir uns auch über diese neue Ausgangslage Rechenschaft geben. Der Übergang vom Grundsatz der Verfahren nach Prognosen zum Grundsatz der Verfahren nach Kapazitäten ist eine erste Konsequenz der Finanzkürzungen. Im Klartext heisst das nichts anderes, als dass Verfahren, z. B. auch auf Ersuchen eines Kantons, in Zukunft nicht mehr in jedem Fall übernommen oder bearbeitet werden können.

Diese personalpolitische Ausgangslage wird wiederum negative Auswirkungen auf die Staatsanwälte des Bundes haben, die über weniger Kapazitäten für die Neueröffnung von [PAGE 679] Verfahren verfügen werden. Im Wissen, dass die Ermittlungsverfahren vor allem im neuen Kompetenzbereich des Artikels 340 StGB aufwendig, kompliziert und zeitintensiv sind, ist zu befürchten, dass nolens volens gewisse Prioritätensetzungen in der Verfolgung von Delikten erfolgen werden.

Es besteht weiter die Gefahr, dass Verfahren im Kompetenzbereich des Bundes - organisierte Kriminalität und Geldwäscherei - gar nicht erst aufgenommen werden, weil vor allem die Bundeskriminalpolizei nicht in der Lage ist, entsprechenden Hinweisen nachzugehen, Informationen zu verdichten und Verfahren aufzuarbeiten. Wir als Gesetzgeber, aber auch und vor allem der Departementsvorsteher des EJPD stehen in der Verantwortung; dies selbst dann, wenn Herr Blocher nicht müde wird zu betonen, dass der Bundesrat diese Vorlage nicht wollte und er nach wie vor nicht dahinter steht. Bis anhin hat sich der zuständige Bundesrat sowohl beim von ihm festgelegten Ausbaustopp Ende des letzten Jahres als auch beim Paradigmenwechsel ausschliesslich auf sein Gefühl verlassen, wie er uns mitteilte. Doch ist von einem Bundesrat, der für die Sicherheit unseres Landes verantwortlich ist, mehr als nur eine Einschätzung, aufgrund welcher er - um ihn zu zitieren - nichts beweisen kann, zu erwarten.