David Eugen · Ständerat · 2000-06-07
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-06-07
Wortprotokoll
Ich muss bei diesem Thema vorausschicken, dass ich sehr besorgt bin über die Kostenentwicklung, wie sie jetzt aktuell wieder abläuft. Wir hatten 1999 und Anfang 2000 eine Kostenentwicklung, die Aussichten auf eine ganz schlechte Prämienrunde im Herbst eröffnet. Die Bevölkerung akzeptiert es nicht mehr, dass die Löhne und die Prämien in derart unterschiedlicher Weise ansteigen. Die Verantwortung für diese ganze Geschichte, soweit sie das Gesundheitswesen betrifft, liegt beim Staat, weil der Staat das Gesundheitswesen in hohem Mass durch Regeln bestimmt, insbesondere was die Preise und die Mengen anbelangt. Darum gehört die Interpellation Langenberger, die sehr wichtig ist, genau in dieses Gebiet hinein.
Wir haben 1996 das KVG in Kraft gesetzt, in der Hoffnung, dass die kostendämpfenden Massnahmen zum Zug kommen. Eine dieser Massnahmen ist nach Artikel 43 die Regel, dass die Einzelleistungstarife auf einer gesamtschweizerischen Tarifstruktur beruhen müssen. Diese Regel hätte nach Gesetz bis Ende 1997 umgesetzt werden müssen. Wir hätten diese kostendämpfende Massnahme also vor ungefähr drei Jahren einführen müssen. Sie ist heute noch nicht eingeführt. Überhaupt hat sich bei mir die Hoffnung, dass die kostendämpfenden Massnahmen eingeführt werden, vollständig verflüchtigt.
Wenn ich jetzt die Situation im Bereich TarMed ansehe, dann stelle ich fest, dass diese Massnahme wieder auf unter Umständen unabsehbare Zeit hinausgeschoben wird. Die Tarifparteien haben sich zwar in einer Absichtserklärung über die grundsätzliche Struktur dieses Tarifs geeinigt, aber in der Frage der Kostenneutralität ist überhaupt keine Einigung vorhanden. Hier fehlen konkrete Massnahmen.
Dazu kommt noch, dass es nachher die kantonalen Ärzteorganisationen sind, die letztlich auf ihrer Stufe entscheiden, wie die Sache gehandhabt wird. Es ist also nicht einmal so, dass jene Personen, die auf schweizerischer Ebene unterzeichnen, nachher eine verbindliche Verpflichtung an die untere, kantonale Stufe weitergeben können. Mit anderen Worten bin ich der Überzeugung: Wir werden nicht zu einem positiven Ergebnis an der Prämienfront kommen, wenn wir [PAGE 306] dieses Verfahren, so wie es jetzt gelaufen ist, weiterführen. Das ist für mich eigentlich die Leitlinie in der ganzen Sache. Ich bin der Meinung, dass es an uns als Gesetzgeber ist, durch eine Ergänzung des KVG dafür zu sorgen, dass dieser TarMed in diesem Land jetzt endlich innert nützlicher Frist und ohne Chaos eingeführt werden kann.
Ich stehe auch unter dem Eindruck, dass sich alle - ich schliesse übrigens die Krankenversicherer gar nicht aus - immer gegenseitig die heisse Kartoffel zuschieben. Jeder sagt, der andere müsse etwas tun. Der Einzige, der in dieser Sache wirklich bestimmen kann, ist letztlich der Gesetzgeber. Daher neige ich heute dazu - ich sage das ganz offen -, dass wir einen dringlichen Bundesbeschluss erlassen müssen, um diesen TarMed in der Schweiz überhaupt operabel umsetzen zu können. Wenn wir das nicht machen, werden wir in allen Kantonen - da können Sie Gift drauf nehmen - Beschwerden haben. Da es in jedem Kanton zwei Tarife gibt, wird es 52 Beschwerden geben.
Diese 52 Beschwerden - sie können natürlich vielfältiger Natur sein, jeder hat seine eigene Meinung - beziehen sich alle auf diese Taxpunktwerte, die in der Schweiz von den verschiedenen Kantonsregierungen unterschiedlich festgelegt werden. Wir werden in diesem Land über Jahre hinaus Tarifstreitigkeiten vor den Justizbehörden austragen, und die Bevölkerung muss weiterhin die dauernd steigenden Prämien bezahlen.
Ich kann das so nicht akzeptieren. Daher finde ich es notwendig, dass wir durch einen Bundesbeschluss die Grundregeln für die Einführung dieser neuen Tarifstruktur anordnen. Ich bin der Meinung, dass die Vertragspartner zwar sehr viel geleistet haben; sie sind sehr weit gekommen. Aber sie werden das Ziel auf diese Art und Weise nicht erreichen, weil die Differenzen gross sind und natürlich auch die Besitzstände - es geht um viel, viel Geld - nicht freiwillig aufgegeben werden. Ich verstehe auch alle, die in einer solchen Situation sind, denn niemand ist so dumm und gibt sein Einkommen freiwillig auf; insbesondere in einer Marktwirtschaft wird das niemand tun. Von mir aus gesehen kommen wir nicht darum herum zu handeln, obwohl wir noch sehr lange zuschauen und noch einmal ein Jahr warten könnten. Ich bin aber der Meinung, dass wir den richtigen Zeitpunkt leider schon verpasst haben, weil das Projekt bis Ende Mai 2000 hätte stehen müssen. Umsetzen auf den Januar 2001 kann man das nur mit EDV; mit EDV dauert das aber sieben, acht Monate. Wenn wir also ehrlich sind, ist es jetzt auf den 1. Januar 2001 praktisch nicht mehr umsetzbar. Die Umsetzung wird vielleicht erst bis 2002 vonstatten gehen, auch wenn wir jetzt handeln.
Ich möchte Frau Bundesrätin Dreifuss auffordern, sich jetzt zur Sachlage aus ihrer Sicht zu äussern. Sie hat die Entwicklung sicher auch seit langem aktiv verfolgt. Aber es sind jetzt drei Jahre, dass diese Geschichte überfällig ist. Im Gesetz steht übrigens, dass der Bundesrat den Tarif festsetzt, wenn die Vereinbarung nicht innert dieser Frist unter den Vertragspartnern zustande kommt. Der Bundesrat ist daher nach meiner Meinung mit gefordert. Ich bitte Sie, Frau Bundesrätin, uns zu sagen, wie Sie zur Option, die Tarifstruktur durch gesetzgeberische Massnahmen umzusetzen, stehen. Damit würden wir einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Prämiensteigerung im Bereich des Gesundheitswesens in den Griff zu bekommen.