Scherer Marcel · Nationalrat · 2005-06-08
Scherer Marcel · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-06-08
Wortprotokoll
Ich möchte zuerst meine Interessen offen legen: Ich bin Schweinehalter und weiss aus der Praxis, wie man Tiere würdig hält, wohl ebenso gut wie jemand, der acht Katzen in einer Menschenwohnung hält.
Zuerst einige Gedanken zur Tierschutz-Initiative, die vom Schweizer Tierschutz eingereicht wurde: Grundsätzlich ist die Initiative aus Sicht der Landwirtschaft abzulehnen. Jedoch muss wohl aus unseren Reihen nicht allzu viel Kraft in die Ablehnung investiert werden, denn diese Initiative würde bei einer allfälligen Empfehlung zur Annahme sicherlich von der Wirtschaft und von den Grossverteilern bekämpft, und auch die Konsumenten, die günstige Lebensmittel wollen, würden sie ablehnen.
Die Initiative verletzt mehrere internationale Vertragswerke und wird deshalb im Fall einer Annahme nicht durchführbar sein. Es ist anzunehmen, dass die Initianten diese Initiative vorläufig nicht zurückziehen, um den Druck auf die Räte möglichst lange aufrechtzuerhalten, was ihnen auch vorbildlich gelingt. Danach ziehen sie sie dann zurück. Das ist durchaus erfolgreich; das ersieht man aus den Anträgen der WBK. Obwohl der Bundesrat signalisierte, dass eine Verschärfung nicht vorgesehen sei, und das Schweizer Tierschutzgesetz bereits einen sehr hohen Schutzeffekt mit sich bringt, hat nun die Kommission trotzdem einige Verschärfungen vorgeschlagen. Die Schweiz hat heute schon die weltweit stärksten Tierschutzbestimmungen. Weiter gehende Bestimmungen können unserer Landwirtschaft in der heute schon sehr angespannten, finanziell kritischen Lage nicht mehr zugemutet werden.
Wenn im neuen Tierschutzgesetz Tierschutzanwälte und in einem nächsten Schritt wohl Tierpsychologen gefordert werden, wenn Gottesdienste für alternde Hunde abgehalten werden, hat dies mit einer erschreckenden Degeneration unserer Gesellschaft zu tun. Es wurde signalisiert, dass die Einschränkung der Tiertransportzeit erträglich sei, und es wird mit dieser Gesetzesrevision auch die Würde der Tiere verankert.
Die Lösungen, die als Alternative zur herkömmlichen Ferkelkastration bis heute vorliegen, sind leider noch nicht praxisreif. Ich hoffe sehr, dass die Fristen, wie wir sie heute und morgen diskutieren, ausreichen, um eine gute Lösung zu finden. Die Produzenten favorisieren eine Ebermast, da alle anderen in Aussicht gestellten Methoden eine Art von Stress und einen Eingriff erfordern und somit keine Verbesserung der heutigen Situation darstellen.
Ich bitte Sie im Sinne eines umsetzbaren Schutzes unserer Tiere, dort, wo in der Fassung unserer Kommission Abweichungen zum Beschluss des Ständerates vorliegen, der Version des Ständerates zu folgen. Weiter gehende Forderungen wären untragbar und verschlechterten zunehmend die Konkurrenzfähigkeit der Schweizer Landwirtschaft.