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Hollenstein Pia · Nationalrat · 2005-06-08

Hollenstein Pia · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2005-06-08

Wortprotokoll

Die Grünen hoffen, dass in der Gesetzesberatung einige Verbesserungen, welche in der Kommission leider keine Mehrheit fanden, im Rat noch mehrheitsfähig werden. Das heutige Gesetz - die Vorrednerin hat es gesagt - stammt aus dem Jahre 1978. Seither ist aber die Sensibilität gegenüber Tieren gewachsen. Dem Tier wird mehr Respekt entgegengebracht, und ihm muss mehr Respekt entgegengebracht werden.

Seit 1978 gibt es viele neue wissenschaftliche Erkenntnisse über das Verhalten von Tieren. Auch die Bedürfnisse von Tieren sind heute besser bekannt. Wir wissen heute besser, was artgerechte Tierhaltung ist. Das Halten von Ziervögeln in Kleinkäfigen, die Einzelhaltung von Kaninchen und vieles mehr werden den Tieren nicht gerecht.

Weiter ist die Würde der Kreatur seit 1992 in der Bundesverfassung verankert, und seit 2003 ist klar: Das Tier ist keine Sache. Das Tierschutzgesetz soll auch die nächsten zwanzig Jahre anwendbar sein. Deshalb braucht es Verbesserungen, die dem Tierwohl zugute kommen. Das jetzige Gesetz weist Lücken und Schwächen auf, unter denen Millionen von Tieren unschuldigerweise leiden müssen; sie sind in ihrer Bedürfniswahrnehmung sehr eingeschränkt. Die Zeit ist reif, dass im Gesetz der geschöpflichen Würde der Mensch-Tier-Beziehung die nötige Bedeutung zuerkannt wird.

So, wie die Vorlage vom Ständerat daherkommt, wird sie dem Tierwohl - nach neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen betreffend das Tierwohl - nur ungenügend gerecht. Wir haben es in der Hand, Verbesserungen vorzunehmen. Ich vermute, dass nur selten bei einem Thema die Meinung der grossen Mehrheit der Bevölkerung so weit von der Meinung der Parlamentsmehrheit abweicht wie beim Tierschutz.

Dank der Volksinitiative hat der Ständerat einige Verbesserungen eingebracht. Im Wesentlichen sind dies die teilweise Ausdehnung des Geltungsbereiches auf wirbellose Tiere, die stärkere Betonung der Würde der Kreatur als eigenständiges Schutzobjekt, die Pflicht zur Strafanzeige bei festgestellten strafbaren Verstössen und z. B. das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration ab dem Jahr 2009.

Die Initiative selber spiegelt den Diskussionsstand über die aktuellen und langjährigen Forderungen im Tierschutzrecht wider. Die Realisierung vieler Forderungen ist fällig, ja überfällig. Der Entwurf zum Tierschutzgesetz nimmt in der vorliegenden Form diese Anliegen der Tierschutz-Initiative gar nicht oder bloss in nicht einmal homöopathischen Dosen auf - zum Beispiel die Tieranwaltschaft und das Verbot schwerstbelastender Tierversuche. Deshalb wäre die Initiative ein klares Zeichen für mehr Umwelt-, Mitwelt- und Tierschutz.

Trotzdem hat sich die grüne Fraktion nach eingehenden Diskussionen aus Grundrechtsüberlegungen gegen die Initiative ausgesprochen. Wir finden ein Importverbot von koscherem Fleisch und Halalfleisch falsch. Dies würde die Religions- und Kultusfreiheit infrage stellen und dem Minderheitenschutz widersprechen. Die grüne Fraktion erhofft sich von der Debatte ein Gesetz, von dem Tier und Mensch profitieren können. Wir fordern vom Bundesrat, dass er die Verordnung zum Tierschutzgesetz vor der Schlussabstimmung im Herbst offen legt. Das schafft Transparenz und hilft somit beim Entscheid, ob die Volksinitiative zurückgezogen oder zur Abstimmung vorgelegt werden soll.