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Lang Josef · Nationalrat · 2005-06-08

Lang Josef · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2005-06-08

Wortprotokoll

Zuallererst möchte ich meiner Befriedigung Ausdruck geben, dass Kollega Scherer betont hat, dass die SVP nur Initiativen unterstützt, die internationalen Abkommen entsprechen.

Wir leben in einer widersprüchlichen Situation: Einerseits ist das Bewusstsein für die Bedeutung des Tierschutzes in den letzten Jahrzehnten stark gestiegen; andererseits hat die Zahl der Tiere, die auf grausame Art und Weise - beispielsweise beim Transport - kurzfristigen Profitinteressen geopfert werden, ebenfalls zugenommen. In diesem Widerspruch liegt die Brisanz der laufenden Tierschutzdiskussion. Vor diesem doppelten - subjektiven und objektiven - Hintergrund unterstütze ich die Bestrebungen für ein griffiges Tierschutzgesetz.

Ich tue dies auch in der Hoffnung, dass den Initiantinnen und Initianten so der Weg frei gemacht wird für den Rückzug ihrer Initiative. Die Volksinitiative "für einen zeitgemässen Tierschutz" könnte ich in fast allen Punkten unterstützen. Fragwürdig finde ich die Ausweitung des Schächtverbotes. Völlig unverständlich ist Absatz 2 Buchstabe i, der die Einfuhr von Koscher- und Halalfleisch verbietet. Es muss den Initiantinnen und Initianten klar gewesen sein, dass sie es all jenen Tierschützerinnen und Tierschützern, denen die Grundrechte religiöser Minderheiten ebenso wichtig sind, unmöglich machen, ihr Volksbegehren zu unterstützen. Es muss ihnen auch klar gewesen sein, dass ihre Initiativpunkte Absatz 2 Buchstabe d, zweiter Satz, und Absatz 2 Buchstabe i in einem Abstimmungskampf juden- und muslimfeindliche Gefühle erwecken können.

Es sollte heute allen Personen, die sich intensiv mit dem Tierschutz beschäftigen, bekannt sein, dass die erste aller Volksinitiativen in der Schweiz ein Schächtverbot betraf und 1893 vor allem aus antisemitischen Beweggründen angenommen wurde - und wohl auch aus diesen Gründen lanciert worden war. Wer an dieser Aussage zweifelt, dem empfehle ich die Lektüre der Rechtsdissertation von Pascal Krauthammer, "Das Schächtverbot in der Schweiz 1854-2000", Zürich 2000, sowie das Studium eines Bundesgerichtsentscheids zum Geflügelschächten aus dem Jahre 1907. Die obersten Richter bestätigten damals, dass das Schächtverbot eher dem Rassenhass als dem Tierschutzgedanken entsprungen sei.

Der Tierschutzgedanke ist heute stärker und der Rassenhass schwächer als damals, das sind zwei Fortschritte. Vor diesem Hintergrund akzeptieren die betroffenen Minderheiten auch das geltende Schächtverbot als Kompromiss zwischen dem Grundsatz der Kultusfreiheit und dem Gebot der Achtung vor allen Kreaturen, wie Sigi Feigel mir einmal sagte. Wer aber das bestehende Schächtverbot ausweitet, sogar die Einfuhr von Koscher- und Halalfleisch verbietet, der entscheidet in der heiklen Güterabwägung gegen menschliche Grundrechte. Das aber kann keine haltbare Grundlage für den Schutz der Tiere durch die Menschen sein. Zwischen Achtung vor Tieren und Achtung vor Menschen gibt es einen Zusammenhang. Im Bauerndorf, in dem ich aufwuchs, fiel mir immer wieder auf, dass die gleichen Bauern, die ihre Tiere schlugen, auch die Kinder schlugen. Jene Bauern aber, die ihre Kinder nicht schlugen, schlugen auch die Kühe nicht. Deshalb bin ich auch dagegen, dass man Tieranwalt und Kinderanwalt gegeneinander ausspielt.