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Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2005-06-08

Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion · 2005-06-08

Wortprotokoll

Wie zivilisiert, wie human, auch wie ethisch eine Gesellschaft ist, zeigt sich nicht zuletzt auch darin, wie sie mit dem Mitgeschöpf Tier umgeht. In dieser Hinsicht ist es bei uns noch nicht in jedem Fall zum Besten bestellt. Die Mängel liegen in zwei Bereichen. Einerseits gibt es im heute geltenden Recht noch etliche Lücken, die unbedingt geschlossen werden müssen. Anderseits bestehen Defizite im Vollzug. Es ist das Verdienst der Volksinitiative, dass es nun vorwärts gegangen ist und dass seitens des Bundesrates und nun auch vom Ständerat und von der Kommission her Vorschläge zur Beseitigung der störendsten Lücken und Probleme gemacht werden.

Zu den Lücken, die meines Erachtens wirklich noch zu schliessen sind, gehört einmal das Schutzniveau im Bereich der Tierversuche, welches angehoben werden muss. Dann wären verbindliche Grundsätze zur Haltung von Heim- und Wildtieren zu formulieren. Schliesslich - das ist in der Kommission ja dann gelungen - sind die Tiertransporte neu und schärfer zu reglementieren. Die Importe von Hunde- und Katzenfellen sowie die Ferkelkastration sind weitere Punkte, bei denen Lücken geschlossen werden müssen.

Gesetze, Verordnungen und Vorschriften sind aber nur so gut wie ihr Vollzug. Auch beim Vollzug besteht Handlungsbedarf. Vollzug kommt nicht ohne Kontrolle aus. Vollzug braucht auch griffige Sanktionen. Nicht zuletzt wird der Vollzug auch durch eine soziale Kontrolle gestützt.

Ich bin der Auffassung, dass in all diesen drei Bereichen - insbesondere bei den Kontrollen und bei den Sanktionen - der Variante zu folgen ist, die hier wirklich griffige Möglichkeiten schafft.

Zur Kontrolle tragen auch Tierschutzanwälte bei. Sie sorgen für eine Art sozialer Kontrollinstanz, die den Staat eigentlich nichts kostet, die aber auf Mängel, auf Lücken und eben auf mangelhaften Vollzug des Gesetzes hinweist und wenn nötig die erforderlichen Anstösse zu Korrekturen geben kann.

Es ist völlig falsch und daneben, wenn heute gesagt wurde, dass Tieranwälte gegen Kinderanwälte ausgespielt werden sollen. Es geht doch nicht um ein "Mensch gegen Tier" oder ein "Tier gegen Mensch", sondern es geht doch um ein Sowohl-als-auch, es geht um ein Miteinander. Falsche Tierhaltung kann eben auch etwas Ähnliches sein wie falsche Kindererziehung oder falsche "Menschenhaltung".

Ich habe in der Diskussion auch die Beurteilung gehört, dieses Gesetz sei "gerade noch vertretbar" oder es sei "gerade noch durchführbar". Das sind alles Ausdrücke, die eigentlich zeigen, dass man sich mehr oder weniger für das Minimum entscheiden und sich ja nicht mit anderen Interessengruppen anlegen möchte. Auch das scheint mir eigentlich nicht sehr mutig und auch nicht sehr zukunftsorientiert für eine Gesellschaft, die ethisch sein will.

Wenn wir in der folgenden Detailberatung nicht hinter die Anträge der Kommission zurückgehen und wenn wir die zum Teil wirklich dringenden Ergänzungen, die jetzt teilweise noch in Minderheitsanträgen stecken, in diesem Gesetz durchbringen, dann wird es ein Gesetz, das auch zukunftsfähig ist und auf das wir einigermassen zufrieden blicken können. Es wird dann sicher die Möglichkeit geben, dass wir die Initiative nicht mehr weiter behandeln müssen, weil sie dann zurückgezogen werden kann.

Ich empfehle Ihnen also, auf die Vorlage einzutreten und den entsprechenden Ergänzungs- und Minderheitsanträgen zuzustimmen.