Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · 2005-06-09
Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-06-09
Wortprotokoll
Was will Ständerat Lauri mit seiner Motion? Der Text lautet: "Der Bundesrat wird beauftragt, den Einnahmenschätzungen für den Voranschlag und den Finanzplan realistisch-konservative Annahmen zugrunde zu legen und damit das Vorsichtsprinzip anzuwenden. Das Finanzleitbild des Bundesrates ist um das so verstandene Vorsichtsprinzip zu ergänzen."
Als Begründung gibt der Motionär an, dass wir sehr häufig deutlich zu hohe Einnahmenschätzungen hätten. Er sagt auch, deshalb hätten wir dann wegen der Schuldenbremse auch einen zu hohen Ausgabenplafond, weil die Ausgaben davon abhängig sind, wie die Einnahmen aussehen. Wir dürfen ja in der Regel nicht mehr ausgeben, als wir einnehmen. Der Motionär verlangt, dass die Schätzung realistisch-konservativ sein soll und dem Vorsichtsprinzip genügen müsse. Bei zu tiefer Schätzung könnten ja überschüssige Einnahmen zur Schuldentilgung verwendet werden. Die Finanzkommission beantragt mit 12 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Motion abzulehnen. Die Minderheit ist der Argumentation des Motionärs in seiner schriftlichen Begründung, so, wie ich sie vorher angeführt habe, gefolgt.
Warum aber lehnt die Mehrheit der Kommission die Motion ab?
1. Schätzungen müssen von Jahr zu Jahr vergleichbar sein. Die Diskussion in der Finanzkommission hat ergeben, dass sich die Finanzkommission eine Prognose der Entwicklung wünscht, die sich auf die Annahmen verschiedener Organisationen, die mit diesen Einnahmenschätzungen zu tun haben, abstützt, dass man sich also nicht nur auf die Einnahmenschätzungen des Seco verlassen soll. Bundesrat Merz konnte dann unsere Annahme korrigieren. Es ist nicht so, dass einfach nur das Seco von sich aus sagt, welche Koeffizienten zur Prognose der Wirtschaftsentwicklung zu berücksichtigen sind, sondern es findet eine Absprache statt. Diese Schätzungen, auf denen die Einnahmen im Budget beruhen, sind auf die Schätzungen verschiedener Organisationen abgestützt, insbesondere auch der Nationalbank.
2. Die Überschuldung des Bundes hat nichts mit einer systematischen Überschätzung der Einnahmen zu tun. Sie wissen, dass mindestens die Hälfte mit der Ausfinanzierung der [PAGE 733] Pensionskassen zu tun hat und nicht etwa mit einer falschen Einnahmenschätzung. Es besteht nämlich überhaupt kein Anreiz, die Einnahmen zu tief zu schätzen, sondern ein Anreiz, diese möglichst genau zu schätzen; die Schuldenbremse korrigiert ja dann da. Einsparungen, die nicht nötig wären, gibt es ja dann auch. Es sollte nicht so sein - das wurde in der Kommission auch gesagt -, dass man unsinnige Einsparungen macht, nur weil die Einnahmen falsch geschätzt wurden.
3. Wir haben jetzt ein neues Rechnungslegungsmodell. Dieses ist dem Grundsatz "true and fair" verpflichtet, und das ist die neue Form des Vorsichtsprinzips. Es ist deshalb nicht nötig, nochmals auf die alte Sicht des Vorsichtsprinzips zu kommen. Mit dem neuen Rechnungslegungsmodell sind wir hier schon auf dem richtigen Weg.
Zusammen mit dem Bundesrat beantragt Ihnen die Finanzkommission, die Motion nicht anzunehmen - kurz zusammengefasst aus folgenden Gründen: Erstens ist die Prognose des Finanzdepartementes für das Wirtschaftswachstum breit abgestützt; zweitens setzt das neue Rechnungslegungsmodell die Forderungen bereits um; drittens wirkt die Schuldenbremse bereits so, wie es der Motionär fordert.