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Randegger Johannes · Nationalrat · 2005-06-09

Randegger Johannes · Nationalrat · Basel-Stadt · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-06-09

Wortprotokoll

Bei Absatz 1 unterstützt die FDP-Fraktion die Mehrheit, und zwar weil dieser Absatz die Grundbedürfnisse der Tiere - Nahrung, Pflege, Beschäftigung, Bewegung und Unterkunft - umfasst. Alles muss den Tieren auf angemessene Art und Weise gewährt werden. Das heisst, dass erst nach einer Güterabwägung die Bedürfnisse aus dieser Liste eingeschränkt werden dürfen; ich denke beispielsweise an Versuchstiere.

Vonseiten der Minderheit Kunz wird nun eine Streichung der "Beschäftigung" verlangt. Dies bedeutet den Verzicht, dieses Grundbedürfnis des Tieres im allgemeinen Sinne zu berücksichtigen. Beschäftigung ist heute schon für Schweine und Kaninchen vorgeschrieben. Ich verweise auf die Artikel 20 und 24a der Tierschutzverordnung. Ein Verzicht auf die "Beschäftigung" in Artikel 6 wäre demzufolge ein Rückschritt gegenüber dem geltenden Tierschutzrecht.

Bei Absatz 2 verschärft die Mehrheit - die FDP-Fraktion unterstützt sie - das Gesetz gegenüber der Fassung des Bundesrates ja bereits, indem sie das Adjektiv "klar" streicht. Die Minderheit will einen obligatorischen Freigang für alle Tiere, d. h. auch für alle Heimtiere. Der Bundesrat strebt diesen Freigang für Nutztiere an, er ist aber der Ansicht, dass dieser über ein Anreizsystem, das seit Jahren besteht, das BTS-System und das RAUS-System, erreicht werden soll. Wir von der FDP-Fraktion wollen nicht, dass die Vorschrift, die hier die Minderheit verlangt, zu absurden Situationen führt, so für viele Heimtiere, denken Sie an Hamster oder an Goldfische, oder für Wildtiere, denken Sie an Schlangen oder Leguane. Hier ist ja ein Freilauf kaum denkbar, ebenso wenig für Versuchstiere.

Wir machen hier jetzt ein neues Gesetz; das wird auch zu neuen Verordnungen führen, dementsprechend können diese Anliegen aufgenommen werden. Die Forderungen stammen übrigens aus der Volksinitiative, wo sie aber nur für Nutz- und andere Haustiere gelten und nicht für andere Tiere.

Dann haben wir bei Absatz 2 noch den Antrag Scherer und einen gleichlautenden Antrag Büchler. Es wurde bereits von verschiedenen Kollegen ausgeführt - Kollege de Buman hat das sehr gut dargestellt -, dass wir in der Kommission die wirtschaftliche Tragbarkeit mit dem Investitionsschutz in Artikel 7a geregelt haben. In der Kommission und auch in der FDP-Fraktion sind wir der Meinung, dass dieser Investitionsschutz eben die langfristige Sicherung von Investitionen besser gewährt als die Formulierung des Ständerates. Er hat ursprünglich den Investitionsschutz gestrichen und die wirtschaftliche Tragbarkeit hineingenommen. Hier haben wir keine zeitliche Begrenzung. Hingegen haben wir bei Artikel 7a eine Dauer von 15 Jahren.

Also wäre die Zustimmung zu den Anträgen Scherer und Büchler - etwas salopp gesagt - doppelt gemoppelt. Wir folgen hier der Mehrheit und lehnen die beiden Anträge ab. Wir erinnern aber daran: Wenn wir heute in diesem Rat eine Mehrheit für den Antrag der Kommissionsmehrheit haben, haben wir eine Differenz zum Ständerat. Dann können die landwirtschaftlichen Kreise in der Differenzbereinigung dieses Thema nochmals in aller Ruhe aufnehmen.

Bei Absatz 3 folgen wir der Mehrheit und erinnern daran, dass Handel bewilligungspflichtig ist. Damit hat der Bundesrat die Kompetenz, eine Verordnung auszuformulieren und entsprechend die Ausbildung von Leuten einzuschliessen, die im Tierhandel bzw. im Zirkus beschäftigt sind.

Schliesslich zum Antrag Gysin Remo (Abs. 4): Dazu möchte ich einfach sagen, dass das auf die Verordnungsstufe gehört. Ich bin auch auf die Antwort von Bundesrat Deiss gespannt. Ich möchte auch fragen, warum nicht andere Tiere aufgeführt sind, wie eben Wildtiere, Nutztiere und Versuchstiere; die hätten auch ein Recht, im Gesetz erwähnt zu werden. Wir lehnen den Antrag Gysin Remo ab.