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Kunz Josef · Nationalrat · 2005-06-09

Kunz Josef · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-06-09

Wortprotokoll

Bei Artikel 8 geht es um den Einsatz von Tierpflegepersonal. Die Kommissionsmehrheit gibt dem Bundesrat den Auftrag zu bestimmen, wann und wo Tierpflegerinnen oder -pfleger eingesetzt werden sollen.

Namens einer starken Minderheit beantrage ich Ihnen, bei Artikel 8 die Kann-Formulierung zu wählen. Es ist doch nicht zwingend Sache des Bundesrates zu bestimmen, wann und wo ausserhalb der Landwirtschaft Tierpflegerinnen bzw. Tierpfleger eingesetzt werden sollen. Stellen Sie sich nur schon die Abklärungen auf den einzelnen Betrieben oder im Rahmen der Heimtierhaltung vor: Wer bestimmt, nach welchen Kriterien Tierpfleger eingesetzt werden müssen? Die Minderheit ist klar der Meinung, dass es in der Kompetenz der Tierhalter liegen soll, Tierpflegerinnen oder -pfleger einzusetzen. Zudem ist der Tierhalter gemäss Artikel 6 verpflichtet, für das Wohl der Tiere zu sorgen. Weiter soll in diesem Gesetz auch die Ausbildung der Personen, welche mit Tieren umgehen, festgeschrieben werden. Das Anliegen ist also weitgehend erfüllt.

Deshalb beantragt Ihnen eine starke Minderheit, die Kann-Formulierung zu wählen.

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