Hollenstein Pia · Nationalrat · 2005-06-09
Hollenstein Pia · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2005-06-09
Wortprotokoll
Wir haben es im vorherigen Votum vom Kollegen aus der FDP-Fraktion gehört, hier geht es um eine ethische Frage. Soll die Schweiz mit dem Import von Hunde- und Katzenfellen indirekt tierungerechte Haltungsformen unterstützen oder ein Zeichen für tierschutzgerechte Haltung setzen? Die grüne Fraktion stimmt dem Importverbot von Hunde- und Katzenfellen und deren Produkten zu. Gemäss Artikel 9 des Tierschutzgesetzes kann der Bundesrat schon heute aus Gründen des Tierschutzes die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Tieren und tierischen Produkten an Bedingungen knüpfen, einschränken oder verbieten. Von dieser Kompetenz hat der Bundesrat schon wiederholt Gebrauch gemacht.
Seit 1997 wird der internationale Handel mit Hunde- und Katzenfellen dokumentiert. Jedes Jahr werden in China und in anderen asiatischen Staaten über zwei Millionen Hunde und Katzen geschlachtet, um mit deren Fellen Pelzmäntel, Pelzbordüren, andere modische Accessoires oder vermeintliche Volksheilmittel herzustellen und in westliche Länder zu exportieren. Bei den Fellen handelt es sich nicht um ohnehin anfallende Nebenprodukte, sondern es geht dabei um die Pelzproduktion.
Herr Ineichen hat Bedenken wegen einer Störung der Handelsbeziehungen mit China durch Retourkutschen geäussert. Die Erfahrungen zeigen, dass die bereits bestehenden Importbeschränkungen von EU-Ländern und den USA auf die Handelsbeziehungen keinen Einfluss haben. Zudem darf es nicht sein, dass jedes Partikularinteresse des Aussenhandels über wichtige ethische Grundsätze gestellt wird und das Empfinden unserer Bevölkerung missachtet wird.
Ich möchte gerne die internationalen Vorschriften noch etwas erläutern. Sowohl die Haltungs- als auch die Tötungsbedingungen dieser Tiere sind tierquälerisch: So werden, um Beschädigungen am Fell zu vermeiden, Katzen mit einem dünnen Seil um den Hals stranguliert, Hunde erschlagen und mit einem Messerstich in den Hals entblutet. Das muss einfach einmal gesagt sein. Verschiedene Länder haben deshalb legislatorische Massnahmen im verlangten Sinn ergriffen, so die USA im Jahr 2000, und in Europa folgten in den letzten Jahren Italien, Dänemark und auch Frankreich. Es ist davon auszugehen, dass sich weitere EU-Staaten diesen Bestimmungen anschliessen werden. Nach Auskunft amerikanischer Tierschutzorganisationen ist der Beschluss des US-Kongresses vor einigen Jahren auch WTO-konform, da er nicht nur den Import, sondern auch den Export und Handel mit Katzen- und Hundefellen umfasst. Wenn heute argumentiert wird, die Forderungen verstossen gegen WTO-Regeln, so ist das wenig stichhaltig; schliesslich sind Importverbote nach Artikel 21 des Gatt- respektive WTO-Abommens zulässig, wenn - und das ist wichtig - das Produkt auf eine der öffentlichen Sittlichkeit zuwiderlaufende Art hergestellt wird. Herr Noser, es geht nicht darum, China Vorschriften zu machen. Es geht hier darum, Regelungen zu machen, die mit unserem Empfinden in der Schweiz übereinstimmen.
Ich bitte Sie, das Importverbot zu unterstützen.