Zuppiger Bruno · Nationalrat · 2005-06-09
Zuppiger Bruno · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-06-09
Wortprotokoll
Auch wenn die Ziffern 8 und 9 - und das möchte ich gerade vorwegnehmen, Kollege Hämmerle - keinen materiellen Zusammenhang haben, so haben diese beiden Positionen doch einen Bezug zueinander. Denn in beiden geht es um Transferbeiträge, die an die Kantone ausgerichtet werden.
Beim Unterhalt der Nationalstrassen haben wir von 2004 bis 2008 ein Ausgabenwachstum von 4,8 Prozent pro Jahr. 2004 haben wir 535 Millionen Franken dafür ausgegeben, 2008 sollen es 648 Millionen sein, und das, obwohl 2008 dann der NFA greifen soll. Nach Aussagen auch des Astra-Direktors ist es durchaus möglich, das Wachstum, das ich vorher aufgezeigt habe, in den nächsten zwei Jahren etwas einzuschränken. Denn in diesen zwei Jahren, und das ist absehbar, werden die Kantone angesichts des Übergangs zur neuen Verantwortlichkeit - ab 2008 respektive ab Inkrafttreten des NFA wird ja das ganze Nationalstrassennetz in den Verantwortungsbereich des Bundes fallen - bei diesen Unterhaltsarbeiten etwas zurückhaltend sein. Es werden also auch nicht so viele Transferzahlungen nötig sein. Ab 2008 ist [PAGE 726] der Nationalstrassenunterhalt dann in der Kompetenz des Bundes. Wie im Zusammenhang mit den Beratungen zum NFA immer wieder gesagt wurde, ist hier ein gewisser Effizienzgewinn durchaus möglich - daher auch der Antrag der Kommissionsmehrheit, auch 2008 noch etwas zu entlasten.
Wir, die Mehrheit, sind also für die ständerätliche Lösung "plus"; dies insbesondere, weil wir uns jetzt bei den allgemeinen Strassenbeiträgen, bei denen wir ursprünglich der bundesrätlichen Lösung gefolgt sind, etwas der ständerätlichen Lösung annähern - Sie sehen das auf der Fahne Seite 2 unter Ziffer 9. Zudem - das möchte ich hier auch kundtun - ersuchen wir den Ständerat, in seinem Differenzbereinigungsverfahren dann auch noch die Härteklausel für jene Kantone anzurufen, die aufgrund ihrer grossen Strassennetze übermässig von Belastungen betroffen sind. Hier ist dann also auch eine doppelte Entlastung möglich.
Weil wir die bundesrätliche Lösung auch in anderen Bereichen bereits stark zurückgebunden haben, sollte dann die Entlastung der Kantone mit diesen beiden Lösungen unter Ziffer 8 und Ziffer 9 durchaus vertretbar sein.