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Schlüer Ulrich · Nationalrat · 2005-06-13

Schlüer Ulrich · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-06-13

Wortprotokoll

Für einmal ist es ein Vorteil, dass es vier Jahre gedauert hat, bis ein Problem, das mit der SVP-Motion zur Diskussion gestellt worden ist, behandelt wird: Jeder kann damit beurteilen, ob das aufgeworfene Problem ein echtes Problem ist oder ob es eine Eintagsfliege war: damals aktuell, heute nicht mehr.

Der Waffengebrauch bei der Begehung krimineller Taten ist im Zunehmen begriffen, das Problem verschärft sich. Handlungsbedarf ist weiss Gott gegeben. Die Massnahmen des Bundes im Bereich Waffenrecht sind nach wie vor unbefriedigend, auch wenn die Massnahmen derzeit schrittweise in eine bessere Richtung weisen. Sie beruhen darauf, dass immer mehr Kontrollen, mehr Registrierung gefordert und teilweise vorgesehen werden. Daraus ergebe sich eine Verbesserung. Man schikaniert dabei Zehntausende von im Umgang mit Waffen Korrekten. Diese Tatsache ist hier einmal in aller Form festzuhalten: Die zahllosen Schützen in unserem Land, die ihre Waffe zu Hause aufbewahren, wissen mit ihrer Waffe korrekt und verantwortungsbewusst umzugehen. Sie sind nicht zusätzlichen Schikanen zu unterwerfen, und sie sind schon gar nicht zu kriminalisieren aufgrund der Tatsache, dass sie zu Hause eine Waffe aufbewahren.

Vielmehr sind Straftäter härter anzupacken. Das fordern wir mit unserer Motion: Allein der Tatbestand, dass jemand eine Waffe mit sich führt und gegebenenfalls bereit ist, diese bei der Ausübung eines Verbrechens zu verwenden, sei mit Zuchthaus zu bestrafen, nicht bloss mit Gefängnis. Wir bezwecken damit ganz klar die Abschreckung jener, die in Versuchung geraten könnten, eine Waffe mit sich zu führen oder eine Waffe einzusetzen, wenn sie eine Straftat begehen. Die Zunahme der Waffengewalt ist zweifellos ein Problem auch in der Schweiz. Massnahmen sind notwendig. Wir fordern dazu auf, Massnahmen zu treffen, welche die Täter treffen, nicht die Waffenbesitzer. Natürlich trifft die Feststellung in der bundesrätlichen Antwort auf die Motion zu, dass mit Waffen oft solche Verbrechen begangen würden, die ohnehin hart bestraft würden. Das ist auch richtig. Wir fordern aber zusätzlich, dass nur schon die Tatsache, dass jemand beim Begehen einer Straftat eine einsatzbereite Waffe mit sich führt, Grund für eine harte Bestrafung der Täter ist.

Vollends unbefriedigt sind wir mit den bundesrätlichen Ausführungen in Bezug auf die Landesverweisung. Die Motion hat eine klare Zielsetzung: Ein Ausländer, der bewaffnet ein Verbrechen begeht, soll in der Schweiz nicht mehr geduldet werden. Er soll ausgewiesen, und zwar definitiv ausgewiesen werden. Es ist absolut nicht nachvollziehbar, vor einer angedrohten Ausweisung zuerst noch die "soziale Situation" des Täters abklären zu lassen, also die Zumutbarkeit einer Ausweisung abklären zu lassen. Es ist allen die Botschaft mitzuteilen: Wer in der Schweiz mit Waffengewalt Verbrechen begehen will oder Verbrechen begeht, ist in diesem Land nicht mehr geduldet. Er soll gehen. Das ist die Botschaft, und allein diese Botschaft soll vermittelt werden.

Mich erinnert dieser Teil der bundesrätlichen Antwort stark an jenen "Fritzli", über den ich, ich glaube noch als Jugendlicher, vor Jahrzehnten im Kabarett gelacht habe: "Er nimmt es chlises Hämmerli, de Lehrer, dä schreit jämmerli. O Morgerot, o Morgerot, de Fritzli schlaat de Lehrer tot." Und dann kommt die Psychologin und sagt: "De Fritz isch guet, nur d'Umwält schlächt." Stecken wir, Herr Bundesrat, denn immer noch in der verkalkten 68er-Ideologie, die in Bezug auf alles, was sie bezüglich Kriminalität beizutragen wusste, radikal gescheitert ist?

Wir bitten Sie, Herr Bundesrat, gehen Sie jetzt einen Schritt weiter, als Ihre Vorgängerin bei der Formulierung ihrer Antwort gegangen ist, die uns hier zur Diskussion vorliegt.