Marty Kälin Barbara · Nationalrat · 2005-06-13
Marty Kälin Barbara · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-06-13
Wortprotokoll
Der Bundesrat begründet seinen Antrag auf Ablehnung der Motion wortreich und mit einer ganzen Reihe von Argumenten, warum ein Einzug der Tatwaffe Fahrzeug "nicht sinnvoll" und "nicht angezeigt" bzw. "unverhältnismässig" wäre; doch nicht einer dieser Gründe ist auch nur halbwegs überzeugend. Er spricht von einem "Eingriff in die Eigentumsgarantie". Es geht hier aber um Menschenleben. Und er schreibt - ich zitiere aus der Antwort des Bundesrates -: "Es macht aber wenig Sinn, dem Täter aus Sicherheitsgründen das Fahrzeug wegzunehmen und ihm nachher den Verwertungserlös auszuhändigen, sodass er umgehend ein neues Fahrzeug kaufen kann. So gesehen würde die Einziehung bloss zu administrativen Leerläufen führen."
Das ist, um es höflich auszudrücken, eine ziemlich eigenartige Begründung. Wenn jemand den Nachbarn erschiesst, ist es ja auch nicht so, dass die Strafbehörde dem Täter die Tatwaffe abkauft, damit er sich umgehend eine neue Pistole beschaffen kann. Etwas Derartiges ist mit diesem Vorstoss auch nicht gemeint, sondern es geht ganz klar um notorische Raser und offensichtlich unbelehrbare Verkehrsteilnehmer, die sich weder durch Bussen noch durch mehrmaligen Fahrausweisentzug beeindrucken lassen, sondern den Behörden eine lange Nase drehen und sich sofort wieder hinters Steuer setzen. Auch der vom Bundesrat in Erwägung gezogene Entzug des Fahrzeugausweises dürfte solche Fahrer nicht sonderlich beeindrucken, können sie doch davon ausgehen, dass sie kaum je in eine Ausweiskontrolle geraten.
Das Einzige, was wirklich wehtut, ist deshalb der Einzug des Fahrzeuges. Dann sind nämlich die Strassenrowdys, die offensichtlich mehr PS als Verstand haben und mit der Tieferlegung ihrer getunten Boliden auch gleich die eigene Hemmschwelle tiefer gelegt haben, plötzlich niemand mehr. Nur schon die Möglichkeit, das geliebte Auto abgeben zu müssen, mag den einen oder anderen von Autorennen auf öffentlichen Strassen und von Geschwindigkeitsexzessen abhalten. Selbstverständlich begrüsse ich die Präventionskampagnen, vorab jene, die auch das Umfeld des potenziellen Rasers einbeziehen und klarstellen, dass Rasen weder sexy noch geil ist. Möglicherweise mahnt auch die Zürcher Kampagne, bei der an strategischen Orten Autowracks aufgestellt werden, zur Vernunft.
Aber für all jene, denen das alles egal ist, ist die Schonzeit nun definitiv vorbei. Wer mit 200 Stundenkilometern durch ein Dorf rast, nimmt in Kauf, einen Menschen zu töten. Die Waffe dazu ist sein Auto. Einzelne Kantone wie Zürich oder Basel haben deshalb angefangen, die Tatwaffe Auto gemäss Artikel 58 Strafgesetzbuch einzuziehen und zu verwerten. Aus dem Verwertungserlös können z. B. die Antiraserkampagnen finanziert werden. Das Bundesgericht hat dabei Forderungen eines Autobesitzers, der nicht selber gefahren ist, klar auf den Zivilweg verwiesen. Das bedeutet, dass auch geleaste Fahrzeuge beschlagnahmt werden können. Möglicherweise führt dieses Risiko dazu, dass sich Leasingfirmen etwas intensiver darum kümmern, wem sie ein 350 PS starkes Auto zur Verfügung stellen. Stossend dabei ist nur, dass wir auf dem besten Weg sind, in jedem Kanton eine andere Praxis einzuführen. Es kann ja nicht sein, dass ein Tessiner Verkehrssünder deutlich sanfter angefasst wird als ein Zürcher oder ein Basler. Für denjenigen, der dem Raser unglücklicherweise unter die Räder gerät, ist es irrelevant, wo das geschieht, und er bekommt weder eine Vorwarnung noch eine zweite Chance.
Ich will Raser weder dämonisieren noch unnötig kriminalisieren, ich will sie auch nicht nach Herkunft oder Bildung einteilen; ich will sie nur von der Strasse weghaben, und ich will ihnen die Tatwaffe wegnehmen. Ich bin überzeugt - Basel bestätigt das -: Wenn Sie einem notorischen Raser, der sich durch nichts beeindrucken lässt, den Fahrausweis entziehen, dann fährt er eben ohne Fahrausweis weiter - im Wissen, dass er kaum erwischt wird. Wenn er eine saftige Busse erhält, ist er in der Runde seiner Kollegen noch der Platzhirsch. Wenn Sie ihm aber das Auto wegnehmen, ist er plötzlich gar nicht mehr so toll - ein Niemand. Es ist die einzige Massnahme, die ihn wirklich beeindruckt.
Zum Schluss noch für diejenigen, denen es aufgefallen ist: Hier ist die männliche Form ausnahmsweise korrekt. Raserexzesse haben mit Imponiergehabe zu tun, und Raserunfälle mit Imponiergehabe und Selbstüberschätzung. Raser sind Männer, mehrheitlich junge Männer, aber es gibt ebenso auch den erfolgreichen Herrn mittleren Alters, der sich ein teures und starkes Auto leisten kann. Aus allen Parteien haben verschiedene von Ihnen nach der breiten öffentlichen Diskussion im letzten Herbst Massnahmen gefordert. Heute haben Sie Gelegenheit, eine dieser Massnahmen, den Einzug des Fahrzeugs, im Gesetz zu verankern und zu beweisen, dass Ihren Worten auch Taten folgen.
Ich bitte Sie deshalb um die Annahme der Motion.