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Wäfler Markus · Nationalrat · 2005-06-14

Wäfler Markus · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion · 2005-06-14

Wortprotokoll

Ich gebe hier lediglich meine persönliche Meinung wieder. Noch eine Bemerkung zu meinen Interessenbindungen: Ich bin beruflich in der Herbizid-Entwicklungsabteilung der Firma Syngenta tätig.

Ich beantrage Ihnen, die Minderheit Rutschmann zu unterstützen und diese Initiative aus den nachstehenden Gründen abzulehnen oder eventuell dem Rückweisungsantrag Randegger zuzustimmen. Moratorien tragen kaum zu brauchbaren Problemlösungen bei. Moratorien sind ein Weg, um sich vor Entscheiden und der Übernahme der damit verbundenen Verantwortung zu drücken respektive sie auf andere abzuschieben.

Im Bereich der Gentechnik hat in unserem Land in den letzten ungefähr fünfzehn Jahren eine absolut notwendige öffentliche Debatte über die damit verbundenen Fragen betreffend Ethik, Nutzen, Gefahren und Risiken für Menschen, Natur und Umwelt stattgefunden. Dies nicht zuletzt dank den entsprechenden Volksinitiativen, wie z. B. der damaligen Beobachter-Initiative oder der Gen-Schutz-Initiative, sowie auch dank diversen parlamentarischen Vorstössen. Als Resultat dieser notwendigen demokratischen Auseinandersetzung in diesem Bereich haben wir heute Artikel 120 der Bundesverfassung und - es wurde bereits erwähnt - ein strenges Gentechnikgesetz. Bei sachgemässem Vollzug dieser gesetzlichen Bestimmungen ist ein verantwortungsbewusster Umgang mit dieser Technologie möglich.

Auch bei der Gentechnik ist es wie bei anderen von uns Menschen genutzten Technologien: Das eigentliche Risiko ist nicht die Technologie an sich, sondern der Mensch, der sie nutzt und anwendet, also wir selbst. Wenn Machtstreben und/oder reine Profitgier statt des Willens zu verantwortungsbewusster Problemlösung in der Anwendung irgendwelcher Technologien im Vordergrund stehen, werden die Auswirkungen entsprechend sein.

Persönlich bin ich überzeugt, dass gentechnische Verfahren in der landwirtschaftlichen Produktion durchaus sinnvolle Problemlösungen bieten können. Dabei denke ich nicht nur an die heute im Vordergrund stehenden herbizidresistenten Kulturen oder an die sogenannten BT-Kulturen - diese Bäume werden nach meinem Dafürhalten nicht in den Himmel wachsen. Aber die Gentechnik ermöglicht in der Landwirtschaft z. B. für die Bekämpfung von Krankheiten und Schädlingen neue Alternativen - dies ebenso im Bereich von Pflanzen, welche z. B. wichtige Nährstoffe, Vitamine oder erwünschte medizinisch nutzbare Wirkstoffe produzieren können. Von diversen Vorrednern wurden Beispiele erwähnt.

Es ist meiner Ansicht nach kurzsichtig, aus der Perspektive des Vollgefressenen - entschuldigen Sie bitte diesen Ausdruck, aber er ist zutreffend - solche Möglichkeiten und Alternativen einfach über Bord zu schmeissen, ohne bessere Optionen aufzeigen zu können, dies insbesondere angesichts der internationalen Ernährungssituation.

Wichtig ist nach meiner Ansicht, dass wir in unserem Land die Wahlfreiheit des Konsumenten, aber auch des Landwirts zwischen GVO-Produkten und GVO-freien Produkten durchsetzen. Ich lehne diesbezüglich ein Diktat von beiden Seiten ab.

Ich bin aufgrund von Praxiserfahrungen in der herkömmlichen Pflanzenzüchtung der Ansicht, dass diese beiden Wege möglich sind. Das Gentechnikgesetz ermöglicht dies unter anderem in den Artikeln 16 und 17; notwendig ist dazu natürlich die Schaffung der entsprechenden vertikalen Kettenreproduktion, und zwar von der Saatgutproduktion bis zum Endprodukt.

Die Gentechnik-Moratoriums-Initiative ist unklar. Obwohl sie als Ziel die Erhaltung einer gentechnikfreien Schweizer Landwirtschaft formuliert, lässt sie in ihren Bestimmungen den Import und die Verarbeitung von mit gentechnischen Pflanzen hergestellten Futter- und Nahrungsmitteln zu bzw. verbietet sie nicht. Ebenso ist sie bei der Nutzung von gentechnisch hergestellten veterinärmedizinischen Produkten unklar. Diese Gentechnik-Moratoriums-Initiative ist in der Praxis nicht durchführbar, weil wir in der Schweiz mit unseren kleinen Kulturflächen bei der Produktion von Saat- und Pflanzgut nicht autark sind. Wir sind bei den meisten Kulturen von der Saatgutproduktion im Ausland und somit vom verfügbaren Sortenspektrum abhängig.

Aus meiner Sicht ist diese Initiative auch unglaubwürdig. Die Gentechnik als wissenschaftliche und technische Methode ist an und für sich auch bei den Initianten akzeptiert. Auch die Initianten nehmen die Erkenntnisse und Anwendungen der Gentechnik in den Bereichen Medizin und technische Anwendungen gerne in Anspruch, lehnen sie aber in der Landwirtschaft ab. Ich halte dies für wenig glaubwürdig.

Das geltende Gentechnikgesetz definiert bei den Begriffsdefinitionen in Artikel 5 Absatz 2 die GMO wie folgt: "Gentechnisch veränderte Organismen sind Organismen, deren genetisches Material so verändert worden ist, wie dies unter natürlichen Bedingungen durch Kreuzen oder natürliche Rekombination nicht vorkommt." Wenn wir im Gentechnikgesetz GMO so definieren - und ich würde sagen, dass diese Definition sachlich richtig ist -, dann ist die Gentechnik-Moratoriums-Initiative um Jahrzehnte zu spät und unnötig, denn seit Jahrzehnten verwenden wir in der schweizerischen Landwirtschaft zum Beispiel in Kleegrasfuttermischungen sogenannte tetraploide Klee- und Raygrassorten, bei welchen mit Hilfe von Kolchizin der Chromosomensatz von diploid auf tetraploid verdoppelt wurde. Auch auf Biobetrieben fressen also "Biokühe" seit Jahrzehnten tetraploide Grasmischungen, also laut der Definition des Gentechnikgesetzes GMO-Futter. Sie geben damit gesunde Biomilch. Wir bauen seit Jahrzehnten Maishybriden an, auch nutzen wir die neue Getreideart Triticale. Beides gibt es in der Natur nicht.

Sachlich ist die vorliegende Gentechnik-Moratoriums-Initiative kaum haltbar. Ich bitte Sie deshalb, sie zur Ablehnung zu empfehlen oder eventualiter dem Rückweisungsantrag Randegger zuzustimmen. Noch besser: Ich empfehle den Initianten, sie zurückzuziehen. Sie schonen damit durch Vermeidung einer unnötigen Abstimmung Ressourcen in der Verwaltung.

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