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Hollenstein Pia · Nationalrat · 2005-06-14

Hollenstein Pia · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2005-06-14

Wortprotokoll

Die grüne Fraktion wird dem Antrag der Minderheit Stump zustimmen. Wieso? Tiere sind naturgemäss nicht in der Lage, ihre Interessen in Rechtsverfahren vor Behörden und Gerichten selbst zu vertreten. Aus tierschützerischer Sicht genügen die jetzt zuständigen Verwaltungsstellen meist nicht, weil "tierliche" Interessen in Strafverfahren wegen Verstössen in der Regel menschlichen Bedürfnissen zuwiderlaufen und entsprechend abgewogen werden müssen. Deshalb bedarf es zusätzlich unabhängiger Vertreter im Sinne von Anwältinnen und Anwälten, die in behördlichen und gerichtlichen Verfahren stellvertretend für die Tiere ausschliesslich deren Interessen erkennen und durchsetzen.

Die Erfahrung in Zürich - wir haben es schon gehört - hat gezeigt, dass es sich mit der Einführung einer Tieranwaltsstelle nicht um einen zusätzlichen Bürokratieaufwand handelt, sondern um eine sinnvolle Stelle, welche im Interesse der geschädigten Tiere handelt. Es geht darum, einem breiten gesellschaftlichen Bedürfnis Nachachtung zu verschaffen, nämlich die Gesetzesvorschriften mit allen Konsequenzen aus dem Verfassungsartikel, wonach Tiere definitiv keine Sachen sind, in bestgeeigneter Weise umzusetzen. Ein konsequenter Vollzug hat auch präventiven Charakter und verhindert somit Aufwand von Verwaltungsstellen. Die Erfahrungen im Kanton Zürich zeigen, dass der Tieranwalt einem echten Bedürfnis entspricht und nicht nur bei der Verfolgung von Straftätern beachtliche Wirkung entfaltet, sondern gerade auch im Hinblick auf die Vermeidung von weiteren Tierschutzwidrigkeiten. Die Statistik der Erfahrungen im Kanton Zürich zeigt klar, dass dort, wo Tiere einen [PAGE 818] Anwalt haben, Tierquälereien bis zu 50-mal häufiger geahndet werden als in anderen Kantonen. Das muss in unserem Interesse liegen.

Die Erhöhung des allgemeinen Bekanntheitsgrads des strafrechtlichen Tierschutzes hat auch bei den mit dem Vollzug betrauten Untersuchungs- und Gerichtsbehörden zu einer besseren Motivation geführt. Entsprechende Delikte werden jetzt weniger bagatellisiert. Herr Bundesrat, in der Vernehmlassung haben praktisch alle Tierschutzorganisationen und auch verschiedene Parteien eine Tieranwaltsstelle gefordert, so, wie es die Minderheit Stump verlangt. Umso mehr erstaunt es, dass der Bundesrat in der Botschaft kein Wort darüber verliert. Wenn es gute Argumente gegen solche Anwaltsstellen gäbe, wären diese sicher auch in der Botschaft erwähnt. - Herr Bundesrat, Sie können es dann im Amtlichen Bulletin nachlesen, Sie haben ja nicht zugehört.

Wenn argumentiert wird, wir würden die kantonale Hoheit ungenügend respektieren, ist dem entgegenzuhalten, dass bezüglich der von den Kantonen einzusetzenden Fachstellen und Kommissionen ohnehin in die kantonale Vollzugshoheit eingegriffen wird. Ein weiterer kleiner und kostengünstiger Eingriff mit dem Ziel, dem strafrechtlichen Tierschutz zum Durchbruch zu verhelfen, lässt sich gut rechtfertigen.

Eigentlich verstehe ich den Widerstand von bürgerlicher Seite nicht. Der Tierschutzanwalt ist kein Schnüffler oder Kontrolleur. Er kommt nur dann zum Zug, wenn das Gesetz verletzt wird; wird das Gesetz eingehalten, hat niemand Interesse daran, einen Strafprozess zu führen.

Ich möchte mit einem Zitat aus dem Votum unseres Ratskollegen Baumann aus der SVP-Fraktion schliessen, das er in der Eintretensdebatte gehalten hat. (Glocke der Präsidentin) Frau Präsidentin, jetzt muss ich einfach sagen: Es ist unfair, wenn Sie mich jetzt abläuten, denn Sie haben mir nur zwei Minuten gegeben, obwohl ich laut Reglement fünf Minuten hätte; ich brauche nur noch eine halbe Minute.

Herr Baumann hat gesagt: "Es ist auch im Interesse der einheimischen, der regionalen Produzenten, deren Verkaufsargumente geschwächt werden, wenn grössere Verletzungen des Tierschutzgebotes bekannt werden und öffentlich diskutiert werden müssen. Darin liegt eine grosse Präventivwirkung."

Ich bitte Sie zugunsten fairer Prozesse, das Anliegen der Verankerung des Tierschutzanwaltes ins Gesetz aufzunehmen. Es macht nicht nur Sinn, sondern es ist unsere Pflicht, das Gesetz so zu gestalten, dass der Tierschutz in unserem Land diesen Namen auch verdient. Tierschutzanwälte sind nur ein kleiner Mosaikstein dazu.