Lexipedia

Marty Kälin Barbara · Nationalrat · 2005-06-14

Marty Kälin Barbara · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-06-14

Wortprotokoll

"Hingegen soll die Idee des Anwalts für Tiere im Strafrecht auf Kantonsstufe, der die Rechte der Tiere bei den Behörden und den Gerichten vertritt, wie ihn z. B. der Kanton Zürich kennt, aufgenommen werden. Damit sollen insbesondere die Gerichte für die Tierschutzbelange sensibilisiert werden." Diese Aussage stammt wörtlich aus dem bereits mehrmals zitierten Bericht der Arbeitsgruppe unter der Leitung von Frau Langenberger an das Bundesamt für Veterinärwesen. Es ist auch eine der [PAGE 817] Kernforderungen vonseiten des Tierschutzes, denn die Idee des Tieranwalts hat sich bewährt. Die Zürcher Kantonstierärztin Dr. Regula Vogel äussert sich gar begeistert über diese Institution.

Der Tieranwalt tritt nicht von sich aus in Aktion, er verzeigt keine Tierhalterinnen und Tierhalter, aber er vertritt als gesetzlicher Vertreter die Interessen der Tiere in einem Strafverfahren. Seine Kompetenzen umfassen dabei sowohl im Untersuchungs- als auch im Hauptverfahren sämtliche Mitwirkungs- und Kontrollrechte eines ordentlichen Geschädigtenvertreters. Der Zürcher Tieranwalt verfügt über das Recht auf Akteneinsicht, Teilnahme an parteiöffentlichen Untersuchungen und Gerichtsterminen, Erstatten von Strafanträgen, Benennen von Zeugen und Gutachtern sowie Ergreifen der kantonalen und eidgenössischen Rechtsmittel.

Der Tierschutzanwalt verteuert die Verfahren nicht, wie oft behauptet wird. Im Gegenteil: Heute finden diese Strafverfahren ja auch statt; heute kosten diese Straffälle im Tierschutz viel Zeit und Geld und enden dennoch häufig ohne befriedigendes Ergebnis oder werden eingestellt, weil die mit den Strafanzeigen im Tierschutz konfrontierten Behörden nicht über das notwendige Fachwissen verfügen. Diese Kosten gehen zulasten der Staatskasse. Umgekehrt trägt der Tieranwalt dank seiner Fachkompetenz zu einer Beschleunigung der Verfahren und damit zu tieferen Kosten bei.

Es ist auch richtig, dass die Kantone bereits heute einen Tieranwalt einsetzen können. Der Kanton Zürich hat dies, wie Sie gehört haben, gemacht. Allerdings ist er trotz grossem und positivem Echo der einzige geblieben. Einzig der Kanton Bern wäre noch zu nennen: Er gewährt der Dachorganisation der Berner Tierschutzorganisationen das Recht, sich in Strafverfahren als Privatklägerin zu beteiligen.

Wenn wir allerdings eine Verbesserung und eben auch eine Vereinheitlichung des Vollzugs wollen, wie das der Bericht Langenberger mehrmals fordert, muss der Tierschutzanwalt auf nationaler Stufe verankert sein. Das kann nicht den Kantonen überlassen werden, weil dann genau jene Kantone, die mit dem Vollzug in Verzug sind, eben keinen Tierschutzanwalt einsetzen werden.

Sie haben gestern noch ein Mail der Stiftung für das Tier im Recht erhalten mit dem Hinweis auf die Revision der Strafprozessordnung. Wenn diese Revision, die allerdings erst auf 2010 zu erwarten ist, gemäss heute vorliegendem Entwurf bestehen bleibt, haben die Kantone ohne Norm auf eidgenössischer Ebene keine Möglichkeit mehr, einen Tierschutzanwalt einzusetzen. Das Argument der kantonalen Hoheit würde dann wegfallen.

Weil das einen deutlichen Rückschritt für den Kanton Zürich bedeuten würde, bitte ich Sie namens der SP-Fraktion, in Artikel 24a der Minderheit zuzustimmen und die Institution des Tieranwaltes für alle Kantone zu ermöglichen.