Rutschmann Hans · Nationalrat · 2005-06-14
Rutschmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-06-14
Wortprotokoll
Namens der Kommissionsminderheit beantrage ich Ihnen, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen. Mit dieser Initiative soll die schweizerische Landwirtschaft für die Dauer von fünf Jahren gentechnikfrei bleiben.
Bekanntlich haben wir seit dem 1. Januar 2004 ein neues Bundesgesetz über die Gentechnik im Ausserhumanbereich. Damit ist der Bereich der Gentechnik bereits umfassend und nach dem neuesten Stand der Wissenschaft geregelt. Mit dem neuen Gentechnikgesetz wurden gleichzeitig elf weitere Gesetze geändert und acht Verordnungsänderungen vorgenommen, wie zum Beispiel die Freisetzungsverordnung. Wir verfügen also heute über eine moderne Gesetzgebung mit dem Ziel, Mensch und Umwelt vor Missbräuchen und Gefährdungen durch die Gentechnologie zu schützen. Geregelt ist in Artikel 7 des Gentechnikgesetzes auch der Schutz der Produktion ohne gentechnisch veränderte Organismen sowie die Wahlfreiheit. Beim Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen werden Vermischungsmöglichkeiten auf dem Feld, bei der Lagerung und beim Transport ausgeschlossen. Die Koexistenz, die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten zwischen herkömmlichen und gentechnisch veränderten Lebensmitteln ist also gewährleistet.
Diejenigen Fragen, welche die Volksinitiative aufnimmt, wurden hier bereits vor zwei Jahren heiss diskutiert. Über den Einsatz der Gentechnik in der Landwirtschaft wurde schon damals heftig gestritten, und schliesslich wurde das nun gültige Gesetz beschlossen. Die Einführung eines Moratoriums schon weniger als zwei Jahre nach Inkrafttreten eines neuen Gesetzes ist daher nicht sinnvoll und stellt auch die Glaubwürdigkeit dieses Rates infrage.
Sodann kann nicht ausgeschlossen werden, dass wir uns mit einem Moratorium wirtschaftliche Nachteile und Probleme mit bestehenden internationalen Verpflichtungen einhandeln würden. Auswirkungen hätte die Volksinitiative sodann auch auf den Forschungsbereich. Vom geforderten Moratorium ist die Forschung zwar nicht direkt betroffen. Trotzdem würde dadurch bezüglich der Gentechnik eine Rechtsunsicherheit entstehen. Man wüsste ja nicht, was nach Ablauf der fünfjährigen Frist entschieden würde. Es bestünde die Gefahr, dass laufende Forschungsprojekte gestoppt würden, Forschende abwanderten und damit ein Wissensverlust entstünde.
Die Annahme der Volksinitiative wäre daher mit Sicherheit ein falsches Signal. Man kann in keinem Bereich, auch nicht in der Gentechnik, alle zwei Jahre die Spielregeln wieder ändern. Es ist auch nicht so, wie die Initiantinnen und Initianten erwarten, dass während der Moratoriumsfrist weltweit neue Erkenntnisse über die Auswirkungen gentechnischer Anwendungen gesammelt werden können, welche eine Änderung der aktuellen Gesetzgebung erfordern. [PAGE 790]
Uns allen in diesem Rat ist klar, dass wir hier über einen sensiblen Bereich diskutieren. Diesem Umstand trägt das Gentechnikgesetz von 2004 aber bereits in hohem Masse Rechnung. Wir Schweizer können die Forschung und die Anwendung der Gentechnik in der Landwirtschaft nicht weltweit verhindern. Die Geschichte lehrt uns auch, dass die Ächtung von neuen Technologien nichts bringt. Wir können der Forschung jedoch Leitplanken geben und dafür sorgen, dass dies in unserem Land zurückhaltend und verantwortungsbewusst geschieht. Dafür bietet das Gentechnikgesetz jedoch genügend Gewähr.
Sodann dürfen wir auch nicht ausser Acht lassen, dass wir über einen international renommierten Forschungsstandort verfügen. Wir sprechen in diesem Rat bei vielen Gelegenheiten auch über die Erhaltung des Wirtschaftsstandortes Schweiz. Ein Moratorium, wie es die Initiative fordert, wäre jedoch kein positives Signal für den Wirtschafts- und Forschungsstandort Schweiz.
Namens der Kommissionsminderheit beantrage ich Ihnen, wie der Bundesrat und auch der Ständerat die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.