Randegger Johannes · Nationalrat · 2005-06-14
Randegger Johannes · Nationalrat · Basel-Stadt · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-06-14
Wortprotokoll
Ich gehe davon aus, dass Sie meine Interessenbindungen kennen. Seit dem Film "Mais im Bundeshuus" hat sich diesbezüglich nichts geändert. Ich beantrage Ihnen, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen mit einem modifizierten Auftrag für einen [PAGE 789] indirekten Gegenvorschlag, der "unterhalb der Verfassungsstufe gewährleistet, dass gentechnisch veränderte und nichtveränderte Produktionen, namentlich in der Land- und Forstwirtschaft, nebeneinander betrieben werden können" und "der sicherstellt, dass bis zum Inkrafttreten der notwendigen Vorschriften, längstens aber bis zum 31. Dezember 2007, keine Bewilligungen erteilt werden für gentechnisch veränderte, vermehrungsfähige Pflanzen, Pflanzenteile und Saatgut zur kommerziellen landwirtschaftlichen, gartenbaulichen oder forstwirtschaftlichen Anwendung in der Umwelt".
Folgende fünf Gründe sprechen für diesen Rückweisungsantrag:
1. Moratorien sind keine Lösungen. Moratorien lösen keine Probleme, sondern verschieben bloss Lösungen. Ein Moratorium ist ein falscher Ansatz. Wir verfügen heute über ein, weltweit gesehen, sehr strenges Gentechnikgesetz. Ein fünfjähriges Moratorium, wenn es dann bei den fünf Jahren bleibt, ist ein schlechtes Signal für den auf Dynamik angewiesenen schweizerischen Innovationsstandort. Uns ist bekannt, dass keiner der internationalen Saatguthersteller die Absicht hat, in der Schweiz in nächster Zeit ein Gesuch auf kommerzielle Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen zu stellen. Deshalb sollten wir die Zeit, bis solche Gesuche vorliegen, besser nutzen als mit einem Moratorium, mit einer Blockade.
2. Die Schweizer Pflanzenforschung gehört zur Weltspitze. Heute zeigt eine Studie des Vereins "Forschung für Leben", dass die grüne Technologie für die Pflanzenforschung in unserem Land eine enorme Bedeutung hat. Ähnlich wie in der medizinischen Forschung wird Gentechnologie im Pflanzenbereich täglich in über 90 Forschungsprojekten angewendet. Dank diesem Einsatz liegen die Schweizer Pflanzenforscher im internationalen Vergleich der wissenschaftlichen Leistung an der beachtlichen fünften Stelle.
Auch für die Schweizer Landwirtschaft birgt die grüne Technologie ein Zukunftspotenzial. Die Chancen und Risiken müssen aber in unserem eigenen Land untersucht werden können; deshalb brauchen wir wissenschaftlich erhärtete und glaubwürdige Kriterien für ein Nebeneinander von gentechnisch veränderten und unveränderten Pflanzen und für ein Nebeneinander von Produktionsarten. Damit geben wir unserer erstklassigen Pflanzenforschung eine Chance, ihre Ergebnisse z. B. auch in Spin-offs und KMU anzuwenden. Dies geschieht aber sicher nicht, wenn die Schweiz als Folge des Moratoriums für gentechnikfrei erklärt wird.
3. Koexistenz ist möglich. Bereits im Juli 2003 hat die EU-Kommission Leitlinien für die Erarbeitung einzelstaatlicher Strategien und geeigneter Verfahren für die Koexistenz gentechnisch veränderter, konventioneller und ökologischer Kulturen verabschiedet. Dass das Nebeneinander gentechnisch veränderter und konventioneller Kulturpflanzen grundsätzlich möglich ist, wurde letzte Woche an einer von der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Agrarökologie und Landbau (FAL) im Reckenholz und der ETH gemeinsam organisierten internationalen Tagung zum Thema der Koexistenz von den Wissenschaftern bestätigt. Die ETH und die FAL Reckenholz haben dringend nach Regeln verlangt, die ein Nebeneinander ermöglichen und gewährleisten, dass ein solches Nebeneinander in der Schweiz realisiert werden kann. Mit der Ausarbeitung eines indirekten Gegenvorschlages zur Koexistenzsicherung kann diesem Anspruch Rechnung getragen werden, und die beiden Institutionen könnten sich diesbezüglich zu Kompetenzzentren entwickeln.
4. Nicht alle Bauern können vom Biolandbau leben. Mit dieser technologiefeindlichen Moratoriums-Initiative besteht die Gefahr, dass die Zusammenarbeit der Landwirtschaft mit der übrigen Wirtschaft stark belastet wird. Ein Moratorium hat eine stark negative Signalwirkung für den Innovationsplatz Schweiz. Es ist an der Zeit, die Thematik der Koexistenz, also des friedlichen Nebeneinanders, sorgfältig und glaubwürdig zu regeln. Europa ist uns hier bereits voraus. Diese Chance dürfen wir nicht verpassen. Nicht alle Schweizer Landwirte können vom Biolandbau leben. Eine gentechfreie Schweiz verunmöglicht den Landwirten die freie Wahl der Produktionsmethode. Deshalb ist es wichtig, dass die Regelung der Koexistenzfrage jetzt vorangetrieben wird und Massnahmen getroffen werden. Der Streit sollte jetzt aufhören. Er schadet sowohl der Landwirtschaft als auch dem Forschungs- und Wirtschaftsplatz Schweiz.
5. Zur schweizerischen Kultur des Nebeneinanders: Die Schweiz ist zwar ein kleines, aber heterogenes und föderalistisches Land, in dem seit langer Zeit Menschen unterschiedlicher Kulturen und Sprachen zusammenleben. Im Laufe der Zeit haben wir eine konstruktive Diskussionskultur entwickelt, die es uns ermöglicht, auch bei noch so umstrittenen Themen Wege und Lösungen zu finden, mit denen die meisten Beteiligten leben können.
Der Antrag, das Geschäft an den Bundesrat zurückzuweisen, ist richtig. Wir können auf viele praktische Erfahrungen mit der Koexistenz in den umliegenden Ländern zurückgreifen, diese an unsere Verhältnisse anpassen und schliesslich im Gesetz und in der Verordnung festschreiben. Wir haben jetzt Zeit, uns dieser Frage zuzuwenden, weil keine Gesuche auf kommerzielle Freisetzung anstehen.
Ich bitte Sie daher, meinen Rückweisungsantrag zu unterstützen.