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Marty Kälin Barbara · Nationalrat · 2005-06-15

Marty Kälin Barbara · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-06-15

Wortprotokoll

Die Abgaskontrolle für Fahrzeuge wird vom Staat verlangt. Ich bezahle sie selber, der Garagist arbeitet nicht gratis, und der Staat erstattet nichts zurück. Bei der Feuerungskontrolle für Heizungen ist es dasselbe: Die Kosten für den Kaminfeger muss ich selber übernehmen, obwohl der Staat diese Feuerungskontrolle verlangt. In beiden Fällen habe ich also die Kosten selber zu tragen, auch wenn die Abgaswerte zu keinerlei Beanstandungen geführt haben. Kontrolliert werden Privathaushaltungen, Industriebetriebe, das Gastgewerbe - auch hier kommt z. B. der Lebensmittelkontrolleur unangemeldet, man hat also nicht Zeit, noch schnell die Küche aufzuräumen. Das ist auch richtig so, schliesslich geht es um die Einhaltung der Vorschriften und bei den Bauern zusätzlich noch um die Berechtigung von Direktzahlungen. Die öffentliche Hand, die diese Gelder verteilt, hat durchaus ein Interesse, sie nur an diejenige zu verteilen, die auch einen Anspruch haben.

Eigentlich wäre es einfacher gewesen, Sie hätten diesen Bericht Langenberger einfach selber gelesen, dann müsste ich ihn Ihnen nicht immer wieder vorlesen. Sie hören zum letzten Mal im Rahmen dieser Tierschutzgesetz-Beratung einen Auszug, ein Zitat, aus diesem Bericht Langenberger: "Die mangelnde Einheitlichkeit des Tierschutzvollzugs im Nutztierbereich hat sich auch beim Vollzug im Zusammenhang mit den landwirtschaftlichen Direktzahlungen gezeigt. Während einige Kantone Direktzahlungen wegen kleinerer Mängel (z. B. Fehlen einiger weniger Zentimeter bei vorgeschriebenen Minimalmassen) kürzen oder verweigern, gewähren andere die Direktzahlungen auch bei offensichtlichen Mängeln. Diese Unterschiede werden von der Arbeitsgruppe als besonders störend empfunden, denn sie widersprechen dem Gedankengut der Rechtsgleichheit und führen zu einer staatlich unterstützten Wettbewerbsverzerrung sowie zur Benachteiligung der Tiere in gewissen Kantonen. Es muss sichergestellt werden, dass staatliche Gelder nur noch an Betriebe fliessen, die die Gesetze einhalten" - das ist ja eigentlich klar! - "insbesondere die Tierschutzgesetzgebung."

Alle diese Kontrollen sind nicht gratis. Trotzdem ist der Vollzug gemäss Absatz 1 gebührenfrei, sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt.

Die Minderheit I will Absatz 2 Buchstabe a streichen, wonach die Kantone ermächtigt sind, Gebühren für Bewilligungen und Verfügungen zu erheben. Für uns Normalsterbliche ist das doch völlig normal, vielleicht manchmal etwas ärgerlich; aber wir sind uns doch einig, dass eine Baubewilligung für ein Haus etwas kostet und eine Halterbewilligung für einen Tiger eben auch!

Die Minderheit II will mit dem neuen und unbestimmten Begriff "wesentlich" neuen Gummi einbauen. Eine der Bestrebungen des Gesetzes war ja, den Gummi zu entfernen. Die Minderheit II will den Gummi jetzt wieder neu einbauen. Der Begriff "wesentlich" wird dann wieder zu 26 verschiedenen kantonalen Interpretationen führen und jede Klarheit im Gesetz beseitigen.

Wir bitten Sie deshalb, bei der vorgeschlagenen, sehr grosszügigen Regelung zu bleiben und die weiter gehenden und völlig unangebrachten Forderungen der Bauern abzulehnen.