Widmer Hans · Nationalrat · 2005-06-15
Widmer Hans · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-06-15
Wortprotokoll
Ich spreche für die SP-Fraktion, und zwar unterstützen wir die Kommissionsmehrheit.
Für die möglichen Hintergründe dieser Minderheitsanträge, die soeben begründet wurden, wird man zunächst sicher Verständnis haben. Die Bauern haben immer wieder von übertriebenen oder unkoordinierten Kontrollen berichtet. Das muss klar vermieden werden, weil es niemandem etwas nützen würde; eher sind solche Kontrollen kontraproduktiv.
Die Minderheitsanträge, liebe Bauernvertreter, können diese Probleme jedoch nicht lösen. Warum nicht?
Einerseits ist es eine Selbstverständlichkeit, dass bei Kontrollen die Vorschriften der Viehseuchenpolizei eingehalten werden. Man darf deshalb das Wissen um diese begründeten und unbedingt einzuhaltenden Vorschriften voraussetzen - und zwar sowohl bei den staatlichen wie bei den privaten Kontrolleuren. Es sind denn auch bislang keine Gesundheitsprobleme aufgrund von Kontrollen bekannt geworden. Seuchen oder Ausbrüche von Krankheiten hatten immer andere Gründe.
Andererseits müssen die Behörden natürlich das Tierschutzgesetz vollziehen, insbesondere - das darf in der Öffentlichkeit ruhig zur Kenntnis genommen werden - im Rahmen der Überprüfung des ökologischen Leistungsausweises, der immerhin zum Bezug von Direktzahlungen von im Durchschnitt fast 40 000 Franken pro Betrieb berechtigt. Da soll man nicht so heikel sein.
Es kann also nicht angehen, dass Tierkontrollen nur bei Anzeigen zulässig wären. In diesem Sinne unterstützen wir die Mehrheit.