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preparatory:AB 55514

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2005-06-15

Wortprotokoll

Das wäre gewissermassen eine "can-can"-Formulierung! (Heiterkeit)

Die Motion ist ja an sich ein verbindlicher Auftrag an den Bundesrat. Ich glaube, Sie müssen sich überlegen, wie Sie Motionen formulieren wollen. Wenn ein Vorstoss einen verbindlichen Auftrag enthalten soll, dann wählen Sie die Motion, dann muss sie der Bundesrat entgegennehmen und umsetzen. Wenn das nicht der Fall ist, wenn er Freiheit haben soll oder wenn Sie eine Idee in die Gesetzgebung einbringen wollen, sollten Sie das Postulat wählen. Ich denke, Sie haben hier für diese Kann-Vorstellung eine etwas "intensive" Form gewählt. Das ist wahrscheinlich das Kriterium.