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Daguet André · Nationalrat · 2005-06-15

Daguet André · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-06-15

Wortprotokoll

Ich bin schon etwas erstaunt über die Debatte zu dieser Motion, die verlangt, die Lehrlingsausbildung solle als Vergabekriterium für öffentliche Aufträge mitberücksichtigt werden oder sei, wie es in der Motion heisst, "vermehrt zu berücksichtigen". Herr Randegger, Sie sagen, Sie fänden die Idee sympathisch, Sie seien auch für eine gute Lehrlingsausbildung und Sie seien auch für [PAGE 865] Lehrstellenförderung. Wenn ich das höre, bin ich schon erstaunt, denn am Schluss - Sie müssen ja dann Ja oder Nein zu diesem Vorschlag sagen - sagen Sie Nein. Von der SVP erwarte ich schon gar nichts mehr. Ich muss Ihnen auch sagen, Herr Wandfluh: Sie als Unternehmer müssten eigentlich begriffen haben, dass Unternehmen, wenn sie schon öffentliche Aufträge erhalten, auch etwas bieten sollten, gerade auch im Bereich der Lehrlingsausbildung.

Ich bin insbesondere auch enttäuscht über die Begründung des Bundesrates, mit der er die Motion ablehnt. Der Bundesrat schreibt, volkswirtschaftlich, gesellschaftspolitisch teile er die Auffassung der Motionäre. Herr Bundesrat Deiss - er ist jetzt nicht hier - hat jetzt gerade wieder aufgrund der neuen Meldungen bezüglich Lehrstellenbarometer gesagt, dass die Lage ernst sei. Dann beginnt der Bundesrat in seiner Begründung zu erklären, was Sinn und Zweck des öffentlichen Beschaffungsrechtes ist: wirtschaftlicher Einsatz, günstigstes wirtschaftliches Angebot, und deshalb brauche es Eignungs- und Zuschlagskriterien. Dann erklärt er, sie dürften nicht leistungsfremd sein. Weiter schreibt der Bundesrat selber in seiner Stellungnahme: "Ziel dieser Norm ist die Sicherung sozialer Errungenschaften, die Wahrung des Arbeitsfriedens und die Verhinderung unerwünschter sozialer Auswirkungen." Dann nennt er einige Vergabekriterien: die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen sowie den Grundsatz der Lohngleichheit.

Ich kann nicht nachvollziehen, wie man als Bundesrat im Hinblick auf die Gatt-Regeln so argumentieren und gleichzeitig sagen kann: Die Lehrlingsausbildung kann man nicht als Vergabekriterium hineinnehmen, weil es ein leistungsfremdes Kriterium ist.

Ich vergleiche mit einigen Kantonen, die das in ihren kantonalen Gesetzen zum öffentlichen Beschaffungswesen auch geregelt haben. Ich habe hier zufällig gerade gesehen: Im Kanton Luzern hat der Regierungsrat dem Grossen Rat eine Vorlage unterbreitet, genau gemäss dem Auftrag, die Lehrlingsausbildung als eines der Kriterien in das Beschaffungsrecht hineinzunehmen. Ich kann Ihnen dazu Folgendes sagen: Auch der Regierungsrat des Kantons Luzern hat das juristisch sauber geklärt und ist zum Schluss gekommen, dass es darum geht, das wirtschaftlich günstigste Angebot zu berücksichtigen. "Wirtschaftlich günstigstes Angebot" heisst: das Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Das beste Preis-Leistungs-Verhältnis stellt der Regierungsrat des Kantons Luzern in seiner Botschaft an den Grossen Rat dar, sein Vorschlag zur Änderung des Gesetzes lautet: "Das wirtschaftlich günstigste Angebot ergibt sich aus dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis, wobei insbesondere folgende Kriterien berücksichtigt oder besonders gewichtet werden können." Jetzt sage ich Ihnen, was solche Kriterien sind: Qualität, Preis, Termin, Erfahrung, Bonität, Infrastruktur, Kundendienst, Betriebskosten, Folgekosten, technischer Wert, Zweckmässigkeit, Dauerhaftigkeit, Ökologie und Lehrlingsausbildung.

Ich kann nicht nachvollziehen, weshalb der Bundesrat so formalistisch argumentieren und sagen kann: Wir können das nicht machen, weil wir unter Umständen das Nichtdiskriminierungsverbot gemäss Gatt-Regeln verletzen. Man muss es vielmehr so machen, dass man sagt: Das sind Kriterien, sie sollen mit gewichtet oder, wie es in der Motion heisst, vermehrt berücksichtigt werden. Selbstverständlich muss man bei der Vergabe auch berücksichtigen, dass man Unternehmen aus Ländern, die vielleicht gar kein Lehrlingsausbildungssystem haben, auch Rechnung tragen muss. Das ist selbstverständlich, das gehört auch zur Verhältnismässigkeit und trägt dazu bei, dass man eine Missachtung des Diskriminierungsverbotes vermeiden kann.

Ich hätte mir gewünscht, dass der Bundesrat den Mut gehabt hätte - weil die Lehrstellensituation so gravierend, so ernsthaft ist -, einen Schritt nach vorne zu tun und zu sagen: Wenn wir schon öffentliche Aufträge vergeben, dann können wir von diesen Betrieben auch etwas in Sachen Lehrlingsausbildung erwarten. Das dient auch der Zukunft der Wirtschaft, es schafft langfristig Sicherheit, und es enthält auch einen Leistungsanteil.