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Wicki Franz · Ständerat · 2000-06-13

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-06-13

Wortprotokoll

Die Ihnen heute vorliegende Motion hat die GPK im Rahmen des Berichtes der Geschäftsprüfungsdelegation über die Vorkommnisse in der Untergruppe Nachrichtendienst des Generalstabs, die Bellasi-Affäre, eingereicht. Wir sind damals zum Schluss gekommen, dass eine personelle und strukturelle Umgestaltung der Untergruppe Nachrichtendienst und des Strategischen Nachrichtendienstes notwendig ist. Die Kommission betont aber, dass eine solche Umorganisation allein nicht genügt. Was in erster Linie überdacht werden muss, ist die allgemeine Stellung und Bedeutung, welche die nachrichtendienstliche Tätigkeit im Entscheidungsfindungsprozess einnehmen soll.

Diese Überprüfung muss umfassend sein und sich auf sämtliche nachrichtendienstliche Bereiche erstrecken. Zu erwähnen sind die Armee, die Diplomatie, die Migration sowie die Bekämpfung des organisierten Verbrechens und des Terrorismus. Davon kann sowohl die äussere wie auch die innere Sicherheit betroffen sein. Diese Überprüfung setzt aber voraus, dass sich der Bundesrat der Bedeutung des Nachrichtendienstes für die Staatsführung als Ganzes bewusst ist. Die nachrichtendienstliche Tätigkeit betrifft nicht nur die Sicherheitspolitik. Sie ist zu einem Instrument zur Aufdeckung von Absichten und zur Früherkennung von Ereignissen geworden. Sie muss als Frühwarnsystem funktionieren und erstreckt sich sowohl auf den sicherheitspolitischen wie auch auf den wirtschaftlichen, technologischen und wissenschaftlichen Bereich. Der Bundesrat muss über Informationen verfügen, die es ihm ermöglichen, die Absicht der Länder zu erkennen, mit denen er Beziehungen pflegt. Je mehr er es versteht, alle Aspekte und Formen dieser Information zu nutzen, desto mehr ist der Erfolg gewährleistet. Solche Informationen müssen dem Bundesrat zur Verfügung stehen, wenn er zum Beispiel seine Militärstrategie plant, seine Aussenpolitik festlegt und umsetzt, seine Position in Verhandlungen mit anderen Staaten bestimmt, Handelsverträge aushandelt oder flüchtlingspolitische Massnahmen trifft. Der Bundesrat muss also die Nachrichtenbedürfnisse, die er hat, klar definieren. Er muss auch ein Auftrags- und Interessenprofil festlegen. Die Definition der Regierungsbedürfnisse kann nicht mehr wie bisher dem freien Ermessen der betroffenen Departementsvorsteherinnen oder -vorsteher überlassen werden, denn die Bedürfnisse der Regierung sind nicht die gleichen wie jene der Departemente und können auch nicht als blosse Anhäufung der einzelnen Departementsbedürfnisse verstanden werden. Daher wird mit der Motion eine Änderung des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes verlangt. Nach Auffassung der GPK muss die Funktion des Strategischen Nachrichtendienstes in diesem Gesetz festgeschrieben werden, um so den Strategischen Nachrichtendienst auf seine primäre Aufgabe, den Behörden bei Entscheidungen zu helfen, auszurichten.

In Ihren heutigen Ausführungen haben Sie, Herr Bundespräsident, im Rahmen des Geschäftsberichtes bereits erklärt - wir konnten das feststellen -, dass Sie klar für eine deutliche Führung des Nachrichtendienstes durch den Bundesrat einstehen. Dies muss aber ein gemeinsames Anliegen von Legislative und Exekutive sein. Abschliessend kann ich Ihnen sagen, und wir können davon Kenntnis nehmen, dass der Bundesrat bereit ist, die Motion entgegenzunehmen, und ich bitte Sie, die Motion zu überweisen.