preparatory:AB 55594
Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-06-16
Wortprotokoll
Wir haben jetzt mit der Revision die Leitplanken für ein Binnenmarktgesetz gesetzt, das eigentlich effizienter sein müsste. Hier schlägt Ihnen eine Mehrheit der Kommission eine Motion vor, die nichts anderes vorhat, als eine gewisse Branche zu schützen. Die Mehrheit der Kommission will nun das Gastrogewerbe schützen und schlägt Ihnen eine einheitliche Regelung über den Marktzugang und die Ausbildung vor. Würde man diesem Wunsch entsprechen, der von Hoteliers und Gastgewerbe geäussert wurde, dann müsste der Bund für verschiedene Branchen - wir haben das heute Morgen mehrmals gesagt - Mindeststandards überprüfen und allenfalls sogar einheitlich regeln. Mit der Ablehnung des Antrages Triponez haben wir klar gesagt, dass wir das eigentlich nicht wollen. Wir sind nicht in der Lage, solche Regelungen für jede Branche festzulegen. Es würden mindestens 15 sein.
Es ist auch nicht unsere Aufgabe, sondern die Aufgabe der Berufsverbände, dies zu tun. Für uns als Gesetzgeber ist es weder ökonomisch noch gesetzgeberisch sinnvoll. Das Gastgewerbe war bis anhin nicht in der Lage, in den eigenen Reihen einheitliche Mindestanforderungen aufzustellen, und es ist nicht an uns einzugreifen. Erklären Sie einmal einem Wirt, der im Kanton Genf erfolgreich ein Restaurant führt, dass er angesichts der strikteren Ausbildungsmodalitäten im Kanton Tessin dort nicht zugelassen werden soll, nur weil im Kanton Genf 55 Ausbildungstage und im Kanton Tessin 80 erforderlich sind! Erklären Sie zum Beispiel Herrn Rochat, dass er im Kanton Waadt sein hervorragendes Restaurant nicht mehr führen könnte, nur weil die Anzahl Ausbildungstage allenfalls nicht dem Standard entspricht. Das macht überhaupt keinen Sinn. Es ist nicht an uns, diese Regeln festzulegen.
Die berechtigten Konsumentenanliegen, die auch in der Motion geäussert werden, die Kontrolle, die Qualität der Nahrung, die einem gewissen Standard entsprechen müssen, sind bereits heute abgedeckt. Wir haben mehrmals auf die Lebensmittelverordnungen und auf die Lebensmittelgesetzgebung und auf die Frage der Hygiene hingewiesen. Wir haben auch auf die Aufgabe der Kantonschemiker aufmerksam gemacht, indem wir dem Antrag Burkhalter zugestimmt haben. Wir müssen jetzt nicht durch die Hintertüre noch zusätzliche Anforderungen einführen. Konsumentinnen und Konsumenten sind durchaus auch kritisch, wenn das Preisniveau und die erbrachten Leistungen nicht der gewünschten Qualität und den Anforderungen des Kunden entsprechen. Ein solcher Gastbetrieb wird auch in Zukunft keine Überlebenschance haben.
Mit einheitlichen Regelungen über den Marktzugang versucht nun die Mehrheit, den Markt einzuschränken und Wirte gewisser Regionen zu diskriminieren. Verschiedene Kantone - wir haben es gehört, es sind deren sieben, so Zürich, Schaffhausen und Nidwalden, um nur drei zu nennen - haben keine Anforderungen betreffend Ausbildung. Würde sich eine einheitliche Regelung auf eidgenössischer Ebene durchsetzen, dann hätte dies zur Folge, dass die Wirte dieser Kantone keine Expansionsmöglichkeiten hätten oder ihre Ausbildung nachholen müssten, obschon sie in ihrem Kanton ihren Gastbetrieb erfolgreich bewirtschaften.
Namens der Mehrheit der CVP-Fraktion bitte ich Sie, diese Motion abzulehnen.