Leumann-Würsch Helen · Ständerat · 2000-06-13
Leumann-Würsch Helen · Ständerat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-06-13
Wortprotokoll
Gestatten Sie mir, dass ich zum Geschäftsbericht des Bundesrates wie auch zum Bericht über die Tätigkeit der Geschäftsprüfungskommissionen (00.039) spreche. So können wir beide Traktanden miteinander behandeln.
Diejenigen unter Ihnen, die schon länger im Rat sind, erinnern sich an die Debatten über die Geschäftsberichte der vergangenen Jahre, als jeweils ein Departementschef nach dem andern Red und Antwort stand. Dabei wurden oft wichtige, allzu oft aber nur Detailfragen diskutiert. Die Geschäftsprüfungskommission hat deshalb beschlossen, dieses Jahr von dieser Praxis wegzukommen und den Geschäftsbericht fortan nicht mehr departementsweise, sondern nach von ihr gesetzten Schwerpunkten zu beraten. Entsprechend werden erstmals "nur" der Bundespräsident und die Bundeskanzlerin zur Geschäftsführung des Bundesrates Stellung nehmen. Auf diese Weise können wir uns auf das Wesentliche konzentrieren und die Debatte effizienter gestalten.
1999 war ein Jahr voller Ereignisse. Dazu gehören - um nur die wichtigsten zu nennen - die Annahme der neuen Bundesverfassung, die Beteiligung der Schweiz an den internationalen Kriseneinsätzen in Kosovo und die Unterzeichnung der bilateralen Verträge mit der EU. Im Berichtsjahr ging auch die Legislatur 1995-1999 zu Ende, die der Bundesrat unter die Leitidee "Den Zusammenhalt stärken - die Zukunft gestalten" gestellt hatte.
Unsere Kommission ist mit der Geschäftsführung des Bundesrates im letzten Jahr insgesamt zufrieden, wurden doch von den 31 Jahreszielen, die im Geschäftsbericht aufgeführt sind, deren 20 erreicht oder weitgehend erreicht und nur 5 teilweise nicht erreicht. Ich werde hierzu zwei konkrete Beispiele anführen, die Kommissionssprecher werden anschliessend noch auf weitere eingehen.
Ein Beispiel sind unsere Beziehungen mit der Europäischen Union. Nach mehrjährigen Verhandlungen konnten die bilateralen sektoriellen Abkommen unterzeichnet werden. Dank des unablässigen Einsatzes unserer Unterhändler und unserer Bundesratsmitglieder konnte der Bundesrat dem Parlament eine Vorlage unterbreiten, die es ermöglicht, der politischen und institutionellen Isolierung unseres Landes entgegenzuwirken.
Die bilateralen Abkommen fördern auch die Konkurrenzfähigkeit unserer Wirtschaft und die Attraktivität der Schweiz im europäischen Binnenmarkt. Das Ergebnis der Volksabstimmung vom 21. Mai dieses Jahres ist ein Beweis dafür, dass der Bundesrat ausgezeichnete Arbeit geleistet hat.
Gibt es eine bessere demokratische Kontrolle als Volksabstimmungen? Im letzten Jahr hatte der Souverän über neun Vorlagen des Bundesrates zu befinden, und sieben Mal schloss sich das Volk den Empfehlungen von Bundesrat und Parlament an. Ein Blick auf die Legislatur 1995-1999 zeigt, dass Volk und Stände bei über 70 Prozent der Legislaturvorlagen der Regierung und dem Parlament folgten. Daraus können wir schliessen, dass das Volk - ich meine, das ist ein gutes Zeichen - mit der Arbeit seiner Behörden ebenfalls im Grossen und Ganzen zufrieden ist.
Das zweite erfreuliche Beispiel sind die Massnahmen zur administrativen Entlastung der kleineren und mittleren Unternehmen. Die Geschäftsprüfungskommission wie auch die Kommission für Wirtschaft und Abgaben richten seit langem ein besonderes Augenmerk auf die Massnahmen, welche der Bundesrat zur Einschränkung des staatlichen Einflusses auf die Unternehmen getroffen hat.
Der Bundesrat verabschiedete am 17. Februar und am 3. November 1999 je einen Bericht über den Stand der Deregulierung in der Schweiz. Im Weitern leitete er verschiedene Massnahmen zur Vereinfachung des Arbeitsbewilligungsverfahrens ein, das von den Unternehmern am häufigsten beansprucht wird.
Weiter erliess der Bundesrat Richtlinien über die Prüfung der volkswirtschaftlichen Auswirkungen von Rechtserlassen. Demnach soll ab dem 1. Mai 2000 jede Botschaft des Bundesrates ein Kapitel über die Auswirkungen auf die KMU enthalten.
Ebenfalls erfreulich ist die Einführung eines KMU-Tests. Dieser soll in den nächsten vier Jahren anhand einer bestimmten Anzahl von KMU die administrative Belastung durch neue Erlasse aufzeigen. Am 17. November erliess der Bundesrat eine Verordnung über die Fristensetzung für die erstinstanzliche Gesuchsbehandlung auf Bundesebene.
Weiter im Gange sind auch die Vorarbeiten zur Vereinfachung der Meldepflicht der Unternehmen gegenüber den Sozialversicherungen. Der Sozialbonus, welcher erhebliche rechtliche Fragen unter anderem in Bezug auf die Gleichbehandlung aufwirft, ist ebenfalls auf dem Weg zur Umsetzung. Die Idee dabei ist, anstelle der Abzüge für jede einzelne Sozialversicherung nur einen einzigen Betrag zu entrichten, der dann unter den verschiedenen Versicherungen aufgeteilt werden soll. Im Übrigen bestehen verschiedene Vorschläge, die darauf abzielen, die Formalitäten im Zusammenhang mit Unternehmensgründungen abzubauen.
Wir sind der Meinung, dass der Bundesrat im Bereich der KMU eine zusammenhängende und pragmatische Politik verfolgt. Seine bisherigen Anstrengungen müssen entschlossen weitergeführt werden.
Die Kommission möchte es nicht unerwähnt lassen, dass im letzten Jahr sechs Zielsetzungen nicht erreicht worden sind. Es handelt sich um die Schaffung der "Stiftung solidarische Schweiz", die Vernehmlassung über die neue Finanzordnung mit ökologischen Anreizen, die finanzielle Konsolidierung der AHV, die Massnahmen zur Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften und zur Aufwertung des Rätoromanischen, die Schaffung der bestmöglichen [PAGE 315] Bedingungen für den Zutritt zu den ausländischen Märkten sowie das Verhandlungsmandat für die WTO-Ministerkonferenz.
Einige dieser versäumten Ziele konnten unterdessen realisiert werden. So wurde die Botschaft für die "Stiftung solidarische Schweiz" geschaffen und die 11. AHV-Revision vorgelegt. Ebenfalls unterbreitet wurde inzwischen der Gesetzentwurf über die Exportförderung, den wir in diesem Rat bereits behandelt haben. Dass die neuen multilateralen Wirtschaftsverhandlungen noch nicht aufgenommen wurden, liegt nicht an unserem Bundesrat, sondern daran, dass diese Verhandlungsrunde an der Konferenz in Seattle nicht lanciert worden war.
Die vom Bundesrat angekündigte Vernehmlassung über die neue Finanzordnung mit ökologischen Anreizen soll erst nach der Volksabstimmung über die Energie-Umwelt- und die Solar-Initiative sowie die Gegenvorschläge des Parlamentes eröffnet werden. Der Bericht liegt jedoch bereits vor.
Keine weiteren Fortschritte wurden einzig bei den Sprachen erzielt, d. h. bei der Förderung der Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften. Wir hoffen, dass die Arbeiten auf diesem Gebiet im Hinblick auf die Frühjahrssession 2001 in Lugano vorangetrieben werden.
Obschon die Bilanz im Gesamten positiv ausfällt, geben gewisse Bereiche zu Sorge Anlass. Hierzu gehört beispielsweise die Kommunikationspraxis des Bundesrates. Die Geschäftsprüfungskommission hat schon verschiedentlich eine kohärentere Politik des Bundesrates gefordert. Obschon diese Kohärenz oft gut spielt, wird sie mehr und mehr durch öffentliche Aussagen einzelner Bundesräte durchbrochen. Verschiedene Beispiele scheinen zu belegen, dass die Mitglieder des Bundesrates offenbar zunehmend über Medienkanäle miteinander zu kommunizieren pflegen. Die Bundesräte scheinen daran Geschmack gefunden zu haben, ihre Meinungsstreitigkeiten öffentlich auszutragen oder der Öffentlichkeit ganz einfach ihre private Meinung kundzutun. Beispiele dafür gibt es genug, sei es im Zusammenhang mit dem flexiblen Altersrücktritt, der Privatisierung der Post, dem Personalabbau bei Swisscom, der Europapolitik oder den künftigen Armeebeständen. Diese Erscheinung tritt oft auch zusammen mit gezielten Indiskretionen auf. Solche Zwistigkeiten und andere via Medien ausgetragene Grabenkämpfe schaden der Glaubwürdigkeit unserer Institutionen. Wir wollen damit nicht sagen, dass das Kollegialitätssystem am Zerfallen ist, ganz im Gegenteil: Departementsvorsteherinnen und Departementsvorsteher, die sich neben ihren Departementsgeschäften auch um die Vorlagen anderer Departemente kümmern und dazu eine Meinung haben, sind uns willkommen. Denn das Debakel bei der Eidgenössischen Versicherungskasse lässt sich grösstenteils gerade auf dieses fehlende departementsübergreifende Interesse zurückführen. Die beste Kontrolle ist immer noch die direkte Kontrolle durch seinesgleichen.
Doch es geht hier um die Art und Weise der Kommunikation. Es ist richtig, dass ein Magistrat öffentlich über seine Absichten spricht und sagt, welche Richtung er bei dieser oder jener Vorlage einzuschlagen gedenkt. Wichtig ist auch, dass der Vorsteher des federführenden Departementes von diesen Argumenten Kenntnis hat. Sobald aber der Bundesrat die Beratung einer Vorlage aufgenommen hat, ist Diskretion angesagt, und sei es nur, um im kollegialen Rahmen in aller Ruhe nach Lösungen suchen zu können. Mit anderen Worten: Kollegialität setzt eine gute Kommunikation innerhalb des Bundesrates voraus. Die erwähnten Verstösse gegen dieses Prinzip dienen uns als Anlass, daran zu erinnern.
Ebenfalls zu Besorgnis Anlass gibt die Expo.02. Es ist nicht nötig, hier nochmals alle im letzten Jahr aufgetretenen Probleme Revue passieren zu lassen. Ich möchte indessen darauf hinweisen, dass der Bundesrat im Mai 1999 gegenüber der GPK gesagt hat, das Projekt sei auf gutem Weg und es dürfte keine grösseren Schwierigkeiten mehr geben. Grössere Schwierigkeiten hat es aber seither viele gegeben. Die GPK war immer der Meinung, dass der Bundesrat gegenüber der Expo von Anfang an zu wenig Engagement an den Tag gelegt hat und allzu sehr auf die Führungsfähigkeiten der Vereinsorgane vertraute. Dies war der Fall bis im August 1999. Danach nahm der Bundesrat die Angelegenheit ernsthaft an die Hand.
Wir können uns des Eindruckes nicht erwehren, dass sich viele Probleme der Expo.02 hätten vermeiden lassen, wenn der Bundesrat schon früher Rechenschaft von den Leitungsorganen verlangt und diese aufgefordert hätte, ihre Aufgaben wahrzunehmen. Mehrere Mitglieder unseres Rates haben bereits verlangt, dass die GPK die Vorfälle untersucht, welche zur Krise von 1999 geführt haben. Die WBK ersuchte uns überdies, die Zweckmässigkeit einer allfälligen Inspektion zu prüfen. Die GPK wird Ende dieses Monats in dieser Frage einen Entscheid fällen. Wie immer sie sich entscheiden wird: Sicher ist, dass bei der Vorbereitung der Expo.02 zahlreiche Fehler begangen wurden und dass der Bundesrat und seine Verwaltung teilweise dafür verantwortlich sind.
Man mag jetzt vielleicht einwenden, dass die Expo.02 ein privatrechtlicher Verein sei und die Aufsichtsmöglichkeiten des Bundes beschränkt seien. Rein juristisch stimmt das. Allerdings darf man dabei den politischen Aspekt nicht aus den Augen verlieren. Die Expo wurde - welche Rechtsform auch immer sie hat - vom Bundesrat ins Leben gerufen, und ihm obliegt deshalb die politische Verantwortung für dieses Projekt. In einer Demokratie gibt es keine Behörde ohne Verantwortung.
Der dritte besorgniserregende Punkt ist die Lage des Finanzplatzes Schweiz. Die GPK hat sich wie jedes Jahr mit der Eidgenössischen Bankenkommission zu einem Meinungsaustausch getroffen. Sie unterhielt sich auch mit den Vorstehern des EFD und des EDA über die Umsetzung der Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäscherei. Die jüngsten Ergebnisse haben gezeigt, dass die Besonderheiten des Finanzplatzes Schweiz im Ausland mehr denn je auf Unverständnis stossen und gar Verärgerung auslösen.
Der schweizerische Finanzplatz wird zunehmend kritisiert und angegriffen. Wir wissen noch nicht, wie sich das letztlich auswirken wird. Diese Kritiken beunruhigen uns. Innerhalb der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) erweisen sich die Verhandlung als äusserst zäh, insbesondere im fiskalischen Bereich. Gewisse Gremien, beispielsweise das "financial stability forum", ein von den G7-Staaten gegründeter Ausschuss, hat die Schweiz zudem als Off-shore-Finanzzentrum eingestuft. Die letztjährige Affäre um die Gelder des ehemaligen nigerianischen Diktators Sani Abacha zeigen, dass wir auf diesem Gebiet sehr wachsam sein müssen.
Wichtig ist, dass der Bundesrat sowie das Parlament und die Wirtschaft klar zu verstehen geben, dass unser Land mit kriminellen oder auch nur zweifelhaften Geschäften kein Geld machen will. Es darf nicht sein, dass wir die Fehler der Vergangenheit wiederholen und beispielsweise Fluchtgelder von ausländischen Gewaltherrschern annehmen, denn solche Vorkommnisse schaden dem gesamten Finanzplatz. Der Bundesrat muss sich vollumfänglich für die moralische Integrität des schweizerischen Finanzplatzes einsetzen. Unser Land kennt Regelungs- und Aufsichtsvorschriften, die jenen anderer grosser Finanzplätze, beispielsweise in den Vereinigten Staaten und in Grossbritannien, in nichts nachstehen. Der Bundesrat muss entschlossen und mit allen Mitteln für eine wirksame Aufsicht unserer Finanzmärkte sorgen.
Diese Aufgabe ist aber nicht einfach. Mit der Eidgenössischen Bankenkommission und der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei stehen ihm zwar die dafür nötigen Instrumente zur Verfügung. Probleme bereitet ihm hingegen die Personalrekrutierung. Es wird für die Verwaltung immer schwieriger, auf diesem Gebiet qualifiziertes Personal anzuwerben oder zu erhalten; dies gilt insbesondere für die Bankenaufsicht.
Der Bund konkurriert auf dem Arbeitsmarkt direkt mit der Privatwirtschaft, die hier über immense Möglichkeiten verfügt. Wir hoffen daher sehr, dass diese Mängel mit dem neuen Bundespersonalgesetz und der neuen Personalpolitik des Bundes behoben werden können.
[PAGE 316] Erlauben Sie mir jetzt noch einige Worte über die Tätigkeiten unserer Kommission während des Berichtsjahres. Diese sind im Jahresbericht aufgeführt, den wir Ihnen ausgeteilt haben. Ich möchte dennoch die Arbeiten der Kommission in Bezug auf die Praxis des Bundes bei vorzeitigen Pensionierungen kurz erläutern, weil diese Angelegenheit angesichts der anstehenden Revision des Gesetzes über die Pensionskasse des Bundes sehr aktuell ist.
Zu den vorzeitigen Pensionierungen des Bundes hat die Kommission Folgendes festgehalten: Im Laufe der Neunzigerjahre haben die vorzeitigen Abgänge infolge von Restrukturierungen und Personalabbau stark zugenommen. Hauptsächlich betroffen von diesen so genannten administrativen Pensionierungen sind im öffentlichen Sektor die ehemaligen PTT-Betriebe, heute Post und Swisscom, die Schweizerischen Bundesbahnen und das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport. Eine Zunahme lässt sich auch bei den Rücktritten aus medizinischen Gründen beobachten.
Die Ergebnisse der GPK-Untersuchung lassen sich wie folgt zusammenfassen: Die Kriterien und Leistungen für eine administrative Pensionierung unterscheiden sich je nachdem, ob ein Bundesangestellter in der allgemeinen Bundesverwaltung, bei der Post, bei der Swisscom oder bei den SBB arbeitet. Eine Gleichbehandlung ist auch innerhalb derselben Dienststelle nicht gewährleistet. Die Finanzierung von vorzeitigen Pensionierungen kommt den Arbeitgeber und die Pensionskasse teuer zu stehen: Durchschnittlich bezahlt ein Arbeitgeber für eine administrative Pensionierung 200 000 Franken an die Pensionskasse, in einzelnen Fällen gar bis zu einer Million Franken.
Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt, dass das Pensionierungsalter abnimmt, was tendenziell zu höheren Kosten führt. Eine entsprechende Entwicklung lässt sich auch bei den medizinisch bedingten Austritten feststellen.
Bei der Finanzierung wird zudem das Verursacherprinzip nicht konsequent angewendet. Der Arbeitgeber kann nach geltendem Recht vorzeitige Austritte veranlassen, ohne dafür die vollen Kosten übernehmen zu müssen. Dies hat bei der Pensionskasse versicherungstechnische Verluste zur Folge. Es besteht die Gefahr, dass sich der Arbeitgeber teilweise auf Kosten seiner Pensionskasse restrukturiert.
Eine weitere Inspektion der Kommission betraf die Vorkommnisse an der Spitze der PTT-Generaldirektion zwischen 1997 und 1998, welche zum Rücktritt des PTT-Generaldirektors führten. Die strengen Schlussfolgerungen der Kommission wurden in der Presse ausgiebig kommentiert. So warf die Kommission dem UVEK insbesondere vor, dass es seine Aufsichtspflicht allzu zurückhaltend ausgeübt habe. Zum Beispiel verzichtete das Departement auf eine Disziplinaruntersuchung gegen den Generaldirektor, obschon genügend Anhaltspunkte vorlagen, die auf eine Dienstpflichtverletzung hindeuteten. Die Kommission kritisierte in dem Bericht auch, dass die Informationen, welche das Departement zu den Vorkommnissen geliefert habe, nicht den vom UVEK tatsächlich vorgenommenen Abklärungen entsprechen würden. Hierzu ist zu erwähnen, dass dieser Fall gerichtliche Untersuchungen nach sich gezogen hat, die immer noch im Gang sind.
Dieses Beispiel zeigt, dass die Beziehungen zwischen dem Bund und seinen Betrieben geklärt und die Verantwortlichkeiten der Direktionsmitglieder dieser Unternehmen von Grund auf überprüft werden müssen. Es stellt sich auch die Frage, ob es zulässig ist, Verwaltungsratsmitglieder gemäss Obligationenrecht für einen Schaden verantwortlich zu machen und dabei Vertreter des Bundes von dieser Regelung auszunehmen, da in solchen Fällen der Bund haftet.
Nach diesen eher kritischen Anmerkungen, Herr Bundespräsident, möchte ich es aber nicht unterlassen, Ihnen - und der Bundesverwaltung - für die grosse Arbeit zu danken, die Sie im vergangenen Jahr geleistet haben. Es ist die Aufgabe unserer Kommission, da und dort Kritik anzubringen, aber auch der vollbrachten Arbeit die volle Anerkennung zu zollen. Der Einsitz in der GPK ist übrigens ein Privileg, ermöglicht er uns doch, die Verwaltung in ihrer ganzen Vielfalt und Vielschichtigkeit kennen zu lernen.
Die GPK Ihres Rates hat den Geschäftsbericht 1999 des Bundesrates einstimmig gutgeheissen.
Wir beantragen, dem Bundesbeschluss über die Geschäftsführung des Bundesrates, des Bundesgerichtes und des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes im Jahre 1999 zuzustimmen und acht Vorstösse, entgegen dem Vorschlag des Bundesrates, nicht abzuschreiben. Wir haben Ihnen die entsprechende Liste ausgeteilt.
Im Weiteren ersuchen wir Sie, den Bericht der GPK über ihre Tätigkeit in den Jahren 1999/2000 in zustimmendem Sinne zur Kenntnis zu nehmen.