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Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2005-06-16

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-06-16

Wortprotokoll

Die SP-Fraktion ist für Eintreten auf die Revision des Binnenmarktgesetzes.

Ich möchte gleich vorweg zwei Relativierungen in Bezug auf die erwartete Wirkung des Gesetzes vornehmen: Ich bin überzeugt, dass die Gesetzesrevision nicht den versprochenen und auch dringend nötigen grossen [PAGE 878] "Wachstumssprung" bringt - Herr Kaufmann hat auch darauf hingewiesen -, und ich denke auch nicht, dass sie die befürchtete Entfesselung der Marktkräfte bringen wird. Die Revision ist nicht der grosse wirtschaftspolitische Wurf, sondern ganz schlicht und einfach ein Gebot der Stunde. Sie soll für die Durchsetzung eines Gesetzes sorgen, das vor zehn Jahren erlassen und das im Kern nicht durchgesetzt wurde.

In Zeiten grösser werdender Märkte und der enormen wirtschaftlichen Bedeutung z. B. des EU-Binnenmarktes für die Schweiz ist es doch geradezu absurd, wenn wir uns in der kleinen Schweiz in zahlreichen Sektoren den Luxus von 26 kleinen und kleinsten kantonalen Binnenmärkten leisten, die ihre Märkte wiederum von gewerblichen Niederlassungen aus anderen Kantonen abschotten. Genau so, wie es 1992 richtig gewesen wäre, für die Schweiz mit dem EWR den Binnenmarkt zu erschliessen, ist es heute wichtig, dass das Binnenmarktgesetz dafür sorgt, dass die Schweiz tatsächlich ein Markt ist, und dass wir das Gesetz in diesem Sinne auch durchsetzen.

Die SP war damals eine der führenden Kräfte beim Erlass des Binnenmarktgesetzes, und wir sind deshalb auch für diese notwendige Revision.

Die Kantone und vor allem auch das Bundesgericht haben mit föderalistischen Argumenten die Durchsetzung verhindert. Die Marktzutrittsschranken haben sich auf viele Gewerbebetriebe negativ ausgewirkt. Ihre Mobilität wurde stark eingeschränkt, ohne dass dafür im Gegenzug wirklich ein öffentlicher Nutzen realisiert worden wäre. Wer nun von gewerblicher Seite wieder bei der Definition des öffentlichen Interesses für neue Schranken eintritt, schützt nicht etwa das Gewerbe, sondern einfach lokale Monopolrenten. Es ist auch darauf hinzuweisen, dass solche lokalen Marktzutrittsbeschränkungen die Inländerinnen und Inländer gegenüber den EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern diskriminieren.

Wer, wie die SP, für eine gute berufliche Ausbildung eintritt, hat ein Interesse an einer hohen beruflichen Mobilität. Deshalb ist es wichtig, dass das Binnenmarktgesetz in den wesentlichen Punkten revidiert wird. Zum Ersten soll nämlich geklärt werden, dass die gewerbliche Niederlassung gemäss dem Grundsatz des freien Marktzugangs nach den Regeln des Herkunftsortes zu behandeln ist. Zum Zweiten soll die Formulierung des öffentlichen Interesses, das allenfalls als Rechtfertigungsgrund für Marktzugangsbeschränkungen gelten kann, nicht mehr so einschränkend sein, wie das heute der Fall ist. Zum Dritten soll der Weko das Behördenbeschwerderecht eingeräumt werden; dies allerdings - das möchte ich an die Adresse von Herrn Schneider-Ammann sagen - nach den Regeln des neuen Bundesrechtspflegegesetzes und nicht in der Fassung der Kommissionsmehrheit.

Mit dieser Vorlage lässt sich die notwendige Verwirklichung des Binnenmarktes, so hoffe ich, durchsetzen. Das entbindet den Bundesrat allerdings nicht von der Aufgabe, zu prüfen, ob es zum Schutz von öffentlichen Interessen nicht in bestimmten Sektoren nationale Gesetzgebungen braucht. Das ist immer da angezeigt, wo die fehlende Regulierung auf nationaler Ebene allenfalls zu einer Diskriminierung von Inländerinnen und Inländern gegenüber EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern in der EU führen könnte, wie auch allenfalls zur Durchsetzung von nationalen Schutzinteressen. Ich denke, der Bundesrat ist gehalten, Herr Bundesrat Deiss, diese Frage genauestens zu prüfen. Damit würde auch den Anliegen von Roger Nordmann entsprochen. Das ist aber meines Erachtens sicher kein Anlass dafür, dieses Gesetz zurückzuweisen, womit wir wieder Jahre verlieren würden.

Nun noch zu zwei für die SP wirtschaftspolitisch zentralen Fragen:

Zum Ersten einmal zum Wachstumseffekt dieser Revision: Der Bundesrat hat diese Vorlage zu einem der zentralen Wachstumsprojekte erklärt. Gestatten Sie mir, das in aller Härte zu hinterfragen; Herr Kaufmann hat das auch gemacht. Der Wachstumseffekt dieser Vorlage - das hat auch die Studie von Herrn Sheldon gezeigt - entspricht einer Ziffer hinter dem Komma. Die Schweiz leidet seit dem Nein zum EWR an einer eklatanten Wachstumsschwäche; nur mit dieser Vorlage werden wir sie nicht beheben. Wir leiden vor allem an einer Nachfrageschwäche, und diese wird jetzt noch verstärkt durch eine Stagnation im Exportbereich.

Herr Bundesrat Deiss, Sie werden nicht von der Aufgabe befreit, endlich für eine Wachstumspolitik zu sorgen, und zwar für eine Wachstumspolitik, die sicherstellt, dass wir aus dem "Magerwachstum" herauskommen. Um den Arbeitsmarkt tatsächlich zu entlasten und für Vollbeschäftigung zu sorgen, brauchen wir in der Schweiz ein Wirtschaftswachstum - über mehrere Jahre - von annähernd 3 Prozent. Wir erwarten vom Bundesrat deshalb eine Wachstumspolitik, die diesen Namen auch verdient - und nicht kleinere Gesetzesrevisionen, bei denen jetzt schon absehbar ist, dass sie diesen Wachstumsimpuls nicht in genügendem Masse auslösen können. Denn solange wir das nötige Wachstum nicht erreichen, werden wir weder die Arbeitslosigkeit generell noch die Jugendarbeitslosigkeit wirksam bekämpfen können.

Zum Zweiten: Die Revision des Binnenmarktgesetzes setzt den freien Marktzugang nach den Vorschriften des Herkunftsortes durch; Herr Schneider-Ammann hat bereits darauf hingewiesen, dass dies nicht zur Aushöhlung von Lohnbestimmungen in Gesamtarbeitsverträgen führen darf und führen wird. Für die SP war es deshalb sehr wichtig, dass der Bundesrat in der Kommission präzisiert hat, dass das Vorortsprinzip gilt. Das heisst, dass gesamtarbeitsvertragliche Bestimmungen am Ausführungsort immer Geltung haben und dass diese auch durchgesetzt werden, wenn Lohnabhängige aus einem Herkunftsort mit tieferen Löhnen kommen. Herr Bundesrat Deiss, ich bitte Sie deshalb, auch hier nochmals zu bestätigen, dass das Vorortsprinzip lückenlos zur Anwendung gelangt. Es ist zentral, dass dies auch zuhanden der Materialien verankert wird.

Viele Erwerbstätige können mit dieser Vorlage von einer grösseren beruflichen Mobilität profitieren. Immerhin 15 Prozent der Erwerbstätigen in der Schweiz arbeiten in einem von mindestens einem Kanton reglementierten Beruf. Es wird davon ausgegangen, dass 7 Prozent der Beschäftigten in der Schweiz von dieser Revision profitieren, und das sind immerhin etwa 250 000 Beschäftigte.

Ich denke, dass gerade die Linke alles Interesse daran hat, dass die Berufsausübungsfreiheit in diesem Land verwirklicht wird und dass sie auf Kosten lokaler, privater Monopolrenten durchgesetzt wird, die weder Wohlstand bringen noch einen Wachstumseffekt haben.

In diesem Sinne bitte ich Sie im Namen der SP-Fraktion um Eintreten.