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Gutzwiller Felix · Nationalrat · 2005-06-16

Gutzwiller Felix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-06-16

Wortprotokoll

Danke für die Frage.

1. Nach herkömmlichen ethischen Vorstellungen im Lande nimmt die Schutzwürdigkeit des Embryos mit zunehmender Dauer der Schwangerschaft zu. Deshalb muss man, sogar wenn man die Sache anders sieht, anerkennen, dass es heute eine massive Inkohärenz gibt - dergestalt nämlich, dass wir früh, d. h. am Anfang, das verbieten, was wir später erlauben.

Das Konzept hat sich mit der Einführung der Fristenregelung - der Anerkennung der Selbstbestimmung der Frau in einer Notlage - radikal verändert. Warum soll dieses Konzept also nicht schon früher greifen, wenn es später doch greift? Zumindest müssen all diejenigen, die diesem Konzept zugestimmt haben, diese Möglichkeit - aus meiner Sicht - in der Konsequenz auch früher zulassen.

2. Ich möchte darauf hinweisen - ich habe das vorher aus Zeitgründen nicht getan -, dass nun auch die Nationale Ethikkommission ihre Position geklärt hat. Die Nationale Ethikkommission empfiehlt Ihnen auch, dieses Verbot heute aufzuheben.

3. Ich habe es kurz gestreift: Ich persönlich bin der Meinung, es genüge völlig, im Rahmen der heute zugelassenen Untersuchungen auf Erbschäden zu bleiben; das heisst zuzulassen, dass diese früher möglich sind.

Ich habe es gesagt: Heute geht es nur um den Grundsatz. Die Arbeit muss nachher selbstverständlich die Verwaltung in Absprache mit der Kommission machen. Sie müssen diese Leitplanken definieren. Ich darf nur darauf hinweisen, dass jegliche Form von Selektion in jedem Fall ausgeschlossen ist. Der Grundsatz von Artikel 119 der Bundesverfassung bleibt selbstverständlich bestehen. Deshalb ist es völlig klar, dass in keinem Fall eine Selektion vorgenommen werden kann. Das verbietet die Verfassung zu Recht, und das soll auch so bleiben.

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