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Leuenberger Ernst · Ständerat · 2000-06-14

Leuenberger Ernst · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-06-14

Wortprotokoll

Nur zwei Bemerkungen: Ich habe Sie darauf aufmerksam machen wollen, dass dieses dritte Lohnprozent - wie uns Herr Bundesrat Villiger dargestellt hat - Gegenstand des Übereinkommens am "runden Tisch" war. Im Bundesgesetz über das Stabilisierungsprogramm 1998 steht unter Ziffer 12 (Arbeitslosenversicherungsgesetz): "Der Beitragssatz .... beträgt bis zum 31. Dezember 2003 drei Prozent." Es war damals die Meinung, bis die Schulden zurückbezahlt seien, müsste dieses dritte Lohnprozent eingefordert werden.

Die nationalrätliche Motion geht nun zwingend davon aus, dass dieses dritte Lohnprozent selbst dann aufzuheben sei, wenn das Hauptziel noch nicht erreicht sei. Ich denke, wir haben keinen Grund, vom ursprünglichen Ziel - Rückzahlung der Schulden an die Arbeitslosenversicherung - abzuweichen. Daher kann ich dieser Motion wirklich nicht zustimmen, sondern unterstütze Herrn Inderkum, der gesagt hat, er lehne diese Motion ab.

Ich füge bei, ich wäre sogar der Meinung, es könnte nicht schaden, im "Arbeitslosenkässeli" noch ein klein wenig Reserve zu haben. Wir haben seinerzeit in der Sonntagsschule gelernt: "Spare in der Zeit, so hast Du in der Not", und wir haben die Geschichte von den sieben fetten und den sieben mageren Jahren kennen gelernt. Ich will uns das alles ersparen. Jedenfalls ist jetzt der Zeitpunkt nicht gekommen, diese Motion zu überweisen.

Ich bitte Sie um Ablehnung der Motion.

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