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Schweiger Rolf · Ständerat · 2000-06-14

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-06-14

Wortprotokoll

Die Jahresrechnung des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten (EDA) ist in zwei Gruppen mit je separaten Nummern aufgeteilt. Die Gruppe 202 umfasst die Deza und enthält alle Ausgaben für die Entwicklungshilfe, die humanitäre Hilfe und die Zusammenarbeit mit Osteuropa und der GUS.

Die Gruppe 201 umfasst den gesamten Rest des EDA, somit also die Zentrale sowie alle Botschaften und Konsulate, und beschäftigt sich überdies mit folgenden Bereichen: kulturelle Aktivitäten im Ausland inklusive Weltausstellungen, Betreuung der Auslandschweizer, internationale Rechtspflege, Kontakte mit allen internationalen Organisationen und Konferenzen, vorab solchen in Genf, sowie friedenserhaltende Aktionen.

Der Nettoaufwand des EDA, also die Ausgaben minus die Einnahmen, beträgt rund 1,6 Milliarden Franken. Davon entfallen ein Viertel, also rund 400 Millionen Franken, auf die Gruppe 201 und drei Viertel, also rund 1,2 Milliarden Franken, auf die Gruppe 202, die Deza.

Die Gruppe 201, also die Zentrale und die Konsulate usw., hat 14 Millionen Franken weniger ausgegeben als im Vorjahr und 12,7 Millionen Franken - rund 3 Prozent - weniger als budgetiert.

Die Ausgaben der Gruppe 202, der Deza, dagegen sind gegenüber dem Vorjahr angestiegen, nämlich um 125 Millionen Franken, also um rund 12 Prozent.

Somit stiegen die Ausgaben des EDA gegenüber dem Vorjahr um 111 Millionen Franken, was einer Zunahme um 7,3 Prozent entspricht. Ursache für die Ausgabensteigerung waren fast ausschliesslich die Vorgänge in Kosovo.

Unter Berücksichtigung der Nachtragskredite wurden Budget und Nachträge 1999 um insgesamt rund 14 Millionen Franken unterschritten. An den Gesamtausgaben des Bundes machen diejenigen des EDA einen Anteil von 3,6 Prozent aus.

Weil die OECD einen Anteil von 0,4 Prozent des BIP als Zielgrösse bezeichnet, mag im Rahmen dieser Gesamtbetrachtung der Gesamtaufwand interessieren, den die Schweiz unter dem Titel "öffentliche Hilfe" leistete, die hauptsächlich die Entwicklungszusammenarbeit, die humanitäre Hilfe sowie die Hilfe bei internationalen Umweltprogrammen umfasst. Es waren dies unter Einbezug der über das Seco abgewickelten Beträge insgesamt 1,3 Milliarden Franken, was 0,314 Prozent des BIP ausmacht. Im Vorjahr waren es noch 0,31 Prozent.

Wenn man von der Definition ausgehen würde, wie die OECD sie bezüglich der Ausgaben für Entwicklungshilfe anwendet, würde der Anteil der schweizerischen Entwicklungshilfe am BIP rund 0,34 Prozent ausmachen. Um die von der OECD angestrebten 0,4 Prozent zu erreichen, müssten immerhin noch rund 300 Millionen Franken zusätzlich aufgewendet werden.

Zu einzelnen Bereichen: In den Vorjahren wurde in der Finanzkommission und im Plenum verschiedentlich über Grösse und Ausgestaltung des Netzes der Botschaften und Konsulate diskutiert. In der Finanzkommission hat man nun den Eindruck gewonnen, dass Grösse und Ausgestaltung dieses Netzes heute als angemessen beurteilt werden können. Dieses Netz ist leicht dichter und besser ausgestaltet als dasjenige vergleichbarer Länder. Das hängt damit zusammen, dass man einen etwas grösseren Aufwand in der Betreuung der Auslandschweizer betreibt, als dies vergleichbare Länder für ihre Staatsangehörigen im Ausland tun.

Bei der permanenten Umgestaltung der Auslandvertretungen setzt man die richtigen Akzente. Relativ nahe an der Grenze gelegene und von anderen Auslandvertretungen gut betreubare Konsulate wurden geschlossen oder in Honorarkonsulate umgewandelt. In den vergangenen Jahren waren dies immerhin fünfzehn. Neu eröffnet wurden Konsulate in Gebieten, die für die Schweiz eine grössere Bedeutung gewonnen haben, beispielsweise in Bratislava, Pristina und St. Petersburg. Generell wurde Südeuropa und den Oststaaten eine erhöhte Bedeutung beigemessen, beispielsweise durch eine Verstärkung der diplomatischen Präsenz in Georgien, Armenien und Aserbaidschan.

Der Aufwand für die Auslandvertretungen nahm nur sehr leicht zu. Auf der einen Seite sanken die Personalbezüge für Botschafter und Konsule um rund 800 000 Franken, auf der andern Seite nahm der Sachaufwand wegen zusätzlicher EDV-Bedürfnisse - Stichwort Millennium - zu. Bei der Deza hat auch die Finanzkommission die Frage aufgeworfen, ob der Umstand, dass mehrere Departemente und Bundesämter in der Auslandhilfe engagiert sind, zu Friktionen und Doppelspurigkeiten führt. Die FK ist dabei zu ähnlichen Ergebnissen wie die GPK gekommen. Nachdem Frau Langenberger Sie gestern hierüber orientiert hat, kann von mir aus auf eine entsprechende Rapportierung namens der FK verzichtet werden.

Bei den friedensfördernden Aktionen lag der Schwerpunkt im vergangenen Jahr eindeutig in Kosovo. Rund die Hälfte der gesamthaft zur Verfügung stehenden Mittel wurde in diesem Raum investiert. Ein anderer Schwerpunkt war mit rund 20 Prozent Afrika.

Schwerpunkte bei der Entwicklungszusammenarbeit - Totalaufwand 760 Millionen Franken - waren mit je einem Drittel Afrika und Asien. Die humanitäre Hilfe - rund 300 Millionen Franken - erfolgte zu einem Drittel in Mittel- und Osteuropa und zu 20 Prozent in Afrika. Weitere 30 Prozent kamen internationalen Organisationen zur Finanzierung ständiger Aufgaben zu, vorab dem IKRK im Sinne eines Standortbeitrages. Nächstes Jahr wird dem Parlament eine Botschaft zugeleitet, in der die Art und Weise dargelegt wird, wie diese Hilfe für das IKRK weitergeführt werden soll.

Unter den Nachträgen gab nur einer zu gewissen Diskussionen Anlass, nämlich der Zusatzkredit für die Weltausstellung in Hannover in Höhe von 9,4 Millionen Franken. Die Höhe dieses Nachtragskredites hat zwei Ursachen. Auf der einen Seite wurde bei der ursprünglichen Budgetierung und Finanzeinforderung netto statt brutto budgetiert. Die Umwandlung in eine Budgetierung gemäss dem Bruttoprinzip macht etwa 2 Millionen Franken aus. Der Hauptgrund für die Notwendigkeit dieses Nachtragskredites liegt darin, dass die Erstellung des Pavillons in Hannover bedeutend teurer zu stehen kommt, als dies ursprünglich vorgesehen war; dies unter anderem aufgrund einer Verteuerung der Materialien, hauptsächlich aber aufgrund ästhetischer und sonstiger Wünsche des Architekten, der den Weltausstellungspavillon geplant hat.