Lexipedia

Günter Paul · Nationalrat · 2005-06-17

Günter Paul · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-06-17

Wortprotokoll

Herr Kunz hat Ihnen sein Anliegen dargelegt, dass Motionen spätestens ein Jahr, nachdem der Bundesrat schriftlich Stellung genommen hat, hier im Rat traktandiert und behandelt werden. Er hat Ihnen auch gesagt, dass die Motion von 139 Ratsmitgliedern mitunterschrieben worden ist, eine rekordverdächtige Zahl. Ich vermute, dass die meisten der Mitunterzeichnenden selber einmal eine Motion eingereicht haben, die entweder noch nicht behandelt worden oder der "Altersguillotine" zum Opfer gefallen ist.

Des Weiteren schlägt Ihnen Frau Huguenin vor, dass wir regelmässig eine Sondersession durchführen und diese zum Abarbeiten der persönlichen Vorstösse nutzen.

Es ist ohne Zweifel so, dass die Motionäre ein tatsächliches, echtes und sich tendenziell eher verschärfendes Problem angehen. Angesichts der Springflut von eingehenden Vorstössen hält die Beratung im Rat der Entwicklung nicht mehr stand. Allerdings ist nicht nur die Zahl der Vorstösse an der unerfreulichen Entwicklung schuld, sondern es haben in den letzten Jahren auch schwergewichtige, kurzfristig traktandierte Vorlagen wie z. B. das Entlastungsprogramm viel Zeit beansprucht und reguläre Geschäfte - eben auch parlamentarische Vorstösse - von der Traktandenliste verdrängt.

Das neue Parlamentsgesetz sieht vor, dass Motionen nach zwei Jahren nun nicht mehr einfach sang- und klanglos abgeschrieben werden können. Artikel 119 Absatz 4 regelt, dass bei Postulaten und Motionen, die nach zwei Jahren noch nicht behandelt sind, das Büro dem Rat Antrag stellt, ob diese abgeschrieben werden oder ob die Frist zu verlängern ist. Das gibt den Vorstössen mehr Gewicht, verschärft aber natürlich noch eher das Problem des Pendenzenberges.

Das Büro hat Ihnen mit den Unterlagen eine Tabelle verteilt, aus der Sie die Entwicklung der Vorstossflut selber ersehen können. Damit aber mehr Vorstösse behandelt werden können, wurde bei der letzten Revision unseres Geschäftsreglementes in Artikel 28 Absatz 1 festgehalten, dass an mindestens zwei halben Tagen der zweiten und dritten Sessionswoche parlamentarische Initiativen und Vorstösse zu behandeln sind. In der vergangenen Frühjahrssession haben wir uns leider nicht an diese Vorschrift gehalten, da für die Behandlung der Vorstösse einfach kein Platz mehr war.

Eine verlängerte Sitzungszeit stösst an die Grenzen unseres Milizparlamentes, Herr Kollege Kunz. Frühere vergebliche Versuche des Büros, mehr Nachtsitzungen zu planen, haben das gezeigt. Mit Ordnungsanträgen wurde fast immer aus der Mitte des Rates mitten im Programm ein Sitzungsabbruch gefordert, der dann auch beschlossen wurde. Das Durchführen einer Sondersession nur für die Behandlung persönlicher Vorstösse hält das Büro für nicht praktikabel. Sondersessionen sollten nach unserer Meinung einem oder mehreren schwergewichten Traktanden gewidmet sein. Daneben können während der Sondersession selbstverständlich auch persönliche Vorstösse behandelt werden.

Das Büro hat nach langer Debatte über diese zwei Vorstösse, die für einmal sehr rasch behandelt werden, folgende Beschlüsse zur Traktandenliste gefasst: Behandelt werden an den Sessionen Geschäfte, die von den Kommissionen fristgerecht eingereicht werden. Reicht die zur Verfügung stehende Zeit nicht aus, so setzt das Büro beziehungsweise dann der Rat politische Prioritäten. Innerhalb dieser Vorgaben sind wir wild entschlossen, die Bestimmungen nach Artikel 28 Absatz 1 des Geschäftsreglementes in Zukunft strikte einzuhalten, dass also pro Session mindestens zwei halbe Tage der Behandlung von Vorstössen gewidmet werden sollen, auch wenn andere Geschäfte, die andere Mitglieder des Rates vielleicht als wichtig erachten, deswegen verschoben werden müssen.

In der laufenden Session haben wir das durchgezogen. Das Büro vermutet allerdings, dass mit diesen Vorgaben, die ich oben erwähnt habe, nächstes Jahr eine Sondersession nötig sein wird. An dieser werden schwergewichtige Geschäfte traktandiert werden, aber das schafft uns dann den nötigen Platz, in den regulären Sessionen wirklich unsere eigene Vorschrift über die zwei halben Tage für die Behandlung von persönlichen Vorstössen durchzuziehen.

Ich möchte Sie daher bitten, in der Agenda 2006 bereits jetzt die Sondersession einzutragen und dann nicht mit Anträgen zu kommen, man solle sie jetzt doch nicht stattfinden lassen.

Zur Motion Kunz: Er verlangt ja de facto eine Privilegierung der Motionen, indem sie innerhalb eines Jahres behandelt werden müssen. Das hat vermutlich zwei Konsequenzen: Erstens werden dringende und wichtige Geschäfte noch mehr verschoben werden müssen; die Sondersession habe ich schon erwähnt. Zweitens ist voraussehbar, dass Sie als intelligente Ratsmitglieder dann natürlich vermehrt auf diese Form des Vorstosses ausweichen werden. Denn mit einer Motion werden Sie ja dann eine Gelegenheit haben, wirklich zu Wort und zum Zuge zu kommen, sodass wir damit rechnen müssen, dass die Zahl der Motionen, sollte der Vorstoss Kunz angenommen werden, dramatisch steigen wird. Die zeitgerechte Behandlung von Vorstössen ist ein wichtiges Problem. Allerdings sind wir der Meinung, dass die Therapie, die hier vorgeschlagen wird, vermutlich schlimmer ist als die Krankheit, die sie kurieren soll; insbesondere weil die Krankheit, so hoffen wir wenigstens, mit den Vorschlägen, die das Büro bzw. das Reglement Ihnen macht, am Abheilen ist.

Das Büro ist der Meinung, dass wir die neuen Bestimmungen des Parlamentsgesetzes und des Geschäftsreglementes nun einmal ausprobieren sollten und nicht schon jetzt, wo die Auswirkungen noch gar nicht klar sind, wieder Änderungen beschliessen sollten. Das Programm der zu Ende gehenden Sommersession hat gezeigt, dass die Präsidentin und das Büro entschlossen sind, den Vorstössen in den kommenden Sessionen den ihnen zustehenden Zeitraum einzuräumen.

Wir empfehlen Ihnen daher beide Motionen zur Ablehnung.