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David Eugen · Ständerat · 2005-05-31

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-05-31

Wortprotokoll

Ich möchte einfach nochmals auf das hinweisen, was uns der Bundesrat und die Steuerverwaltung zur Zahlenfrage gesagt haben - auf das müssen wir uns verlassen können. Es gibt also keinen Grund für uns, dem zu misstrauen, was uns die Steuerverwaltung sagt, und zwar die Steuerverwaltung des Bundes und die Steuerverwaltungen der Kantone.

Im Schreiben vom 2. März haben sie uns zu den Mitarbeiteraktien gesagt, dass hier die bisherige Besteuerungspraxis weitergeführt wird. Damit dürften der Bund, die Kantone und die Gemeinden ungefähr gleich viel an Steuern einnehmen wie mit der bisherigen Praxis. Ja, was sollen wir da sagen? Das ist eine klare Aussage zu den Mitarbeiteraktien.

Bei den Optionen haben sie uns Folgendes mitgeteilt: Es hängt davon ab, wie sich der Aktienkurs entwickelt. Bei einer Aktienkursentwicklung von weniger als 5,5 Prozent ist die Ausübungsbesteuerung mit 50-prozentigen Freistellung für den Mitarbeiter günstig, d. h., wenn der Aktienkurs weniger als 5,5 Prozent steigt, ist die neue Lösung für den Mitarbeiter etwas günstiger als die alte Lösung. Bei einer Aktienkursentwicklung von mehr als 5,5 Prozent gewinnt der Fiskus trotz dieser 50-prozentiger Freistellung gegenüber der heutigen Lösung. Bei einer Aktienkursentwicklung von mehr als 8,8 Prozent würde sich sogar eine Freistellung von 70 Prozent aufdrängen, damit die Steuerlast ungefähr gleich hoch wäre wie bei der jetzigen Zuteilungsbesteuerung.

Es hängt vom Aktienkurs ab, wie die Situation nachher genau aussehen wird. Mehr kann man nicht sagen, weil niemand weiss, ob die Aktienkurse in den nächsten zehn Jahren durchschnittlich beispielsweise um 5,5 Prozent steigen oder sich darüber bzw. darunter entwickeln werden. Wie gesagt, wenn die Entwicklung unter 5,5 Prozent liegt, profitiert eher der Mitarbeiter, und wenn sie darüber liegt, profitiert der Fiskus. Es ist also noch so, dass mit der Neuregelung gerade dann, wenn grosse Gewinne erzielt werden oder die Aktien stark steigen, der Fiskus wesentlich stärker zum Zug kommt als mit der bestehenden Lösung. Wenn die Aktienkurserhöhung kleiner ist, ist der Mitarbeiter besser gestellt.

Das ist die Aussage, die wir als Kommission aufgrund der Informationen, die uns die Steuerverwaltung gegeben hat, machen können. Es stimmt, dass wir keine Frankenbelege vorlegen können - das stimmt. Ich denke aber, dass es aufgrund der Aussagen, die die Steuerverwaltung hierzu gemacht hat, auch nicht notwendig ist, noch zusätzlich Frankenbeträge zu erheben, die wahrscheinlich, wie uns gesagt wurde, nicht erhebbar wären.

Ich bitte Sie aufgrund dieser Überlegungen, dem Rückweisungsantrag nicht zuzustimmen.