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Wenger Rico · Ständerat · 2000-06-14

Wenger Rico · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-06-14

Wortprotokoll

Die Vorlage eines Finanzleitbildes seitens des Bundesrates ist im Hinblick auf die wirtschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Herausforderungen im Rahmen der fortschreitenden Globalisierung, des beschleunigten technologischen Fortschrittes und der wachsenden Mobilität in allen Bereichen anerkennenswert. Der Bundesrat bringt damit zum Ausdruck, dass der Finanz- und Steuerpolitik im staatlichen Handeln erste Priorität zukommt und es weitgehend von deren Qualität abhängt, inwieweit der Förderung der allgemeinen Wohlfahrt von Staat und Volk Erfolg beschieden sein kann.

Der Bundesrat benennt das Leitbild als sein und seiner Verwaltung Führungsinstrument, das jedoch die Handlungsfreiheit des Parlamentes unangetastet zu lassen hat. Das Finanzleitbild ist in der Gewichtung seiner Ziele, Grundsätze und der Instrumente ein Produkt exekutivpolitischer Konkordanz, was seine Qualität als Bericht ans Parlament allerdings in keiner Weise mindert. Gleichwohl werden sich in der konkreten politischen Umsetzung naturgemäss und richtigerweise parlamentarische Auseinandersetzungen über die jeweils einzuschlagenden Wege zur Erreichung des Zieles ergeben. Wir sollten uns deshalb meines Erachtens einmal mehr aus grundsätzlichen Erwägungen nicht dazu verleiten lassen, zu einem Bericht, den wir als Parlament in keiner Weise verändern können, eine wertende Aussage zu beschliessen, die einem vielleicht später einmal unnötigerweise in Erinnerung gerufen werden könnte.

Ich beantrage Ihnen daher, vom Finanzleitbild ganz einfach Kenntnis zu nehmen, wie dies auch der Nationalrat beschlossen hat. Wichtige, wenn auch da und dort etwas zu verhalten daherkommende Aussagen des Leitbildes, die sich meines Erachtens bei akzentuierter, konsequenter Umsetzung positiv auf die anvisierten Ziele - nämlich Wettbewerbsfähigkeit, Wirtschaftswachstum, Vollbeschäftigung und allgemeine Wohlfahrt - auswirken werden, sind diejenigen zur Reduktion der Steuerbelastung, zum Strukturwandel, zur Investitionspolitik in Humankapital und der Hinweis auf die Ausgabendisziplin zum Budgetausgleich. Sie dokumentieren im Grundsatz eine marktwirtschaftlich inspirierte Leitlinie - weg vom Etatismus -, an der sich der Bundesrat orientieren will. Er ist darin zu bestärken, weil Wachstum und Beschäftigung effektiv nur durch verbesserte Wettbewerbsfähigkeit und Standortattraktivität zu erzielen sind. So werden nach dem massiven Anstieg der Fiskalquote in den Neunzigerjahren die in gewissen Bereichen dringend notwendigen Steuerermässigungen geradezu Voraussetzung für die Sicherung der sozialen Institutionen sein. Wer, wenn nicht eine leistungsfähige und international wettbewerbsfähige Volkswirtschaft, kann denn ohne Zweifel den wichtigen sozialen Ausgleich im Lande garantieren?

Zum Schuldenabbau hätte ich mir im Leitbild eine präzisere Aussage gewünscht. Hohe Schulden bedeuten hohe Zinsen und eine latente Steuerlast für die kommende Generation. Ich verkenne nicht, dass uns der angebrochene Zyklus von Wirtschaftswachstum und die aus Konzessionsvergaben und Privatisierungen zu erwartenden Erlöse neben umfassenden Steuererleichterungen auch markante Schuldentilgungen gestatten werden.

Zusammengefasst: Mit den Leitplanken dieses Leitbildes lässt sich eine konstruktive Finanzpolitik gestalten, die unseren nationalen Interessen dient. Das Parlament hat in eigener Kompetenz die politische Gewichtung vorzunehmen und die Stossrichtung zu bestimmen.

Deshalb beantrage ich Ihnen, vom Finanzleitbild lediglich Kenntnis zu nehmen.