Pfisterer Thomas · Ständerat · 2000-06-14
Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-06-14
Wortprotokoll
Ich möchte nur einen zentralen Punkt herausheben, der meines Erachtens in der bisherigen Diskussion noch etwas zu kurz gekommen ist. Ich habe den Eindruck, dass der Gegenvorschlag nicht nur im Sinne des eindrücklichen Votums des Herrn Kommissionspräsidenten inhaltlich, sondern grundsätzlich rechtlich fragwürdig ist. Wenn ich unsere Ordnung richtig verstehe, haben wir im Rechtssystem unseres Parlamentes kein Institut des Grundsatz- oder des Zielbeschlusses. Das gibt es bei uns nicht. Es gibt allenfalls die Legislaturplanung, aber diese nehmen wir nur zur Kenntnis. Wir geben ihr nicht einen zusätzlichen normativen Gehalt. Von daher glaube ich, dass es dieses Institut des Gegenvorschlages, wie er hier vorliegt, gar nicht gibt.
Man könnte jetzt ergänzend argumentieren, dass es im Bereich der Aussenpolitik mehr Spielraum gebe, weil die Verfassung von einer Beteiligung des Parlamentes an der "Gestaltung" der Aussenpolitik spricht. Wenn wir dann aber das Geschäftsverkehrsgesetz konsultieren, dann ist mindestens dort zu dieser Funktion nichts zu finden. Vielleicht wäre das etwas für das künftige Bundesgesetz über die Bundesversammlung. Ich habe also rechtlich grosse Bedenken, ob das, was beschlossen werden soll, überhaupt zulässig ist und in unserer Ordnung Sinn macht.
Darüber hinaus aber wäre es politisch unklug. Wo kämen wir hin, wenn die Eröffnung jeder Verhandlung immer noch eine Zustimmung des Parlamentes brauchen würde? Oder wo kämen wir auch nur hin, wenn alle wichtigen Verhandlungen zunächst im Parlament Zustimmung finden müssten? Ich nenne als Beispiele den Uno-Beitritt oder Militäraktionen zur Friedenserhaltung im Ausland. Wollen Sie diese Konsequenz? Würde das nicht letztlich die Handlungsfähigkeit der Schweiz ganz entscheidend schwächen? Das kann nicht der Sinn des Gegenvorschlages sein. Ich meine also, er sei problematisch, und er sei übrigens auch - das hat der Kommissionspräsident am Rande erwähnt - verhandlungstaktisch unklug. Wir legen uns fest, bevor die Verhandlungen geführt sind, und das wird die Situation unserer Verhandlungsdelegation nicht erleichtern. Der Gegenvorschlag zielt - so, wie er auf dem Tisch liegt - am Volk vorbei. Ich muss nicht wiederholen, was Frau Spoerry uns eindrücklich vorgetragen hat. Er ist so nicht sinnvoll.
Ein letzter Punkt: Nutzen wir die Chance unseres Zweikammersystems! Diejenigen, die ein Signal nach Brüssel geben wollen, können auf den Nationalrat verweisen. Dort ist das gemacht worden. Jetzt bauen wir die Brücke von Brüssel in die Schweiz zurück. Hier muss in den nächsten Jahren die Basisarbeit geleistet werden. "Le débat est lancé", wie Monsieur Béguelin gewünscht hat. Ich sage Ihnen das aus der Erfahrung eines Grenzkantons, des Kantons mit der nach Schaffhausen längsten unmittelbaren Grenze zur Bundesrepublik Deutschland. Es ist in den letzten Jahren auch in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit gewaltig viel gegangen, aber es braucht noch mehr, bis unsere Bevölkerung einen Schritt zur EU zu machen bereit ist. Davon bin ich überzeugt. Sie, Herr Bundesrat Deiss, kennen jene Gegend, von der ich spreche. Es ist die Gegend, aus der Ihre Vorfahren stammen. Auch dort braucht es noch einiges, bis der Schritt gemacht werden kann.
Ich empfehle Ihnen also auch, die Initiative abzulehnen und auf den Gegenvorschlag zu verzichten, einen Gegenvorschlag, der rechtlich fragwürdig ist und demokratisch am Volk vorbei geht.