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David Eugen · Ständerat · 2005-06-02

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-06-02

Wortprotokoll

Wir befassen uns hier mit einem für die schweizerische Wirtschaft wichtigen Gesetz. Die Exportrisikogarantie existiert seit 1934; sie hat den Zweck, bei Auslandaufträgen Risiken, die aus dem mangelnden Zahlungseingang entstehen können, abzusichern.

Traditionsgemäss wurden diese Versicherungen in vielen Ländern vom Staat geführt, und sie bezogen sich auf staatliche Besteller in anderen Ländern. Auch in der Schweiz ist es so, dass die geltende Exportrisikogarantieversicherung Risiken versichert, wenn ein ausländischer Staat oder ein ausländisches staatliches Unternehmen, was der Hauptfall ist, bei schweizerischen Unternehmen Waren bestellt.

Die Entwicklung in der Struktur der Unternehmen hat sich insbesondere in den letzten zehn Jahren geändert, indem in vielen Staaten Unternehmen, die bisher staatlich dominiert waren und zum staatlichen Wirtschaftssektor zählten, privatisiert worden sind und heute private Träger haben. Diese Unternehmen sind damit eigentlich aus dem Geltungsbereich der Exportrisikoversicherung herausgefallen, das heisst, die Lieferanten aus der Schweiz müssen heute unter dieser Kondition die Risiken selber tragen. Es ist immer noch so, dass die private Versicherungswirtschaft diese internationalen Risiken nicht absichert oder nur in ganz bestimmten, engen Bereichen.

Diese Lücke wurde in vielen Ländern schon geschlossen, insbesondere in Ländern, wo sich Konkurrenten unserer Wirtschaft befinden. Das sind vor allem europäische Länder, insbesondere möchte ich Deutschland erwähnen. Die Schweiz hinkt hier hintennach, und da wir für unsere Wirtschaft und unsere Unternehmen, die sehr exportorientiert sind, die gleichen Konditionen schaffen wollen, ist es zwingend notwendig, dass wir auch unsere Exportrisikoversicherung auf private Besteller im Ausland ausdehnen. Das ist der erste Hauptpunkt dieser Revision, die Ausdehnung des Geschäftsbereiches der Versicherung auf private Käufergeschäfte im Ausland.

Der zweite Hauptpunkt dieser Revision geht dahin, dass man das Unternehmen rechtlich verselbstständigen will. Ein selbstständiges öffentlich-rechtliches Unternehmen in der Form einer Anstalt soll geschaffen werden. Diese Massnahme ergibt sich daraus, dass das Management dieser Risiken immer mehr auch sehr hohe Ansprüche bezüglich Professionalität stellt und dass es richtig ist, dass diese Versicherung wie ein Versicherungsunternehmen geführt wird, obwohl es sich im öffentlichen Raum befindet, woran wir auch gar nichts ändern wollen. Aber von der ganzen Führung und Verantwortlichkeit und der Struktur her soll es doch unternehmerisch orientiert sein. Das kommt auch in Artikel 6 des Gesetzentwurfes zum Ausdruck, wo die Grundsätze der Geschäftspolitik enthalten sind und wo auch festgehalten wird, dass dieses Unternehmen eigenwirtschaftlich arbeiten soll.

Die Kommission hat diese Totalrevision begrüsst und unterstützt das Gesetz mit einem einstimmigen Eintreten. Ich möchte Ihnen empfehlen, ebenfalls auf diese Vorlage einzutreten.

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