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Frick Bruno · Ständerat · 2000-06-14

Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-06-14

Wortprotokoll

Die Aussenpolitische Kommission Ihres Rates beantragt Ihnen mit 11 zu 2 Stimmen, die Volksinitiative "Ja zu Europa!" zur Ablehnung zu empfehlen. Mit 8 zu 5 Stimmen beantragen wir Ihnen, auf einen indirekten Gegenvorschlag zu verzichten.

Wir wollen mit diesen Entscheiden klar dokumentieren, dass wir die europäische Integration fortsetzen wollen. Doch wir wollen den nächsten fälligen Schritt, die Umsetzung der bilateralen Verträge, tun, bevor wir weitere Schritte verbindlich festlegen. Schliesslich wollen wir uns selber - der Bundesversammlung, aber auch dem Bundesrat - mit diesen Entscheiden die aussenpolitische Handlungsfreiheit bewahren.

Drei Fragen möchte ich in meinen einleitenden Worten beantworten:

1. Warum empfehlen wir die Volksinitiative zur Ablehnung?

2. Warum verzichten wir auf den einfachen Bundesbeschluss als indirekten Gegenvorschlag?

3. Was bewirken wir mit diesen beiden Entscheiden?

Zur ersten Frage: Zusammengefasst ist diese Volksinitiative für uns der falsche Weg zum falschen Zeitpunkt, und sie setzt die Kompetenzen falsch fest. Sie ist zunächst der falsche Weg. In den bilateralen Verträgen haben wir den künftigen politischen Weg festgelegt. Wir haben uns rechtlich und politisch darauf verpflichtet, denn wir haben rechtlich in den Verträgen festgeschrieben, dass wir zuerst die Verträge mit den flankierenden Massnahmen umsetzen und mit diesen bilateralen Verträgen Erfahrungen sammeln. Erfahrungen gibt es beileibe zu sammeln: im Personenverkehr, im Strassen- und Schienenverkehr, aber auch im öffentlichen Beschaffungswesen.

Wir haben auch festgelegt, dass wir bei Bedarf nach sieben Jahren mit einem zweiten Referendum nochmals über die bilateralen Verträge abstimmen können. Die Zeit, die vor uns liegt, ist keine tote Zeit. Wir wollen sie dazu nutzen, das Verhältnis der Schweiz zur EU vertieft zu analysieren und in dieser Zeit den politischen Willen für das weitere Zusammenwirken der Schweiz mit Europa zu bilden. Rechtlich ist dieser Weg in den Verträgen festgeschrieben. Aber auch politisch haben wir uns darauf verpflichtet: Ich erinnere an die Aussagen vor den Abstimmungen. Nun wäre es ein aussenpolitischer Richtungswechsel und politisch nicht verständlich, wenn wir diesen Weg, drei Wochen nach Annahme der bilateralen Verträge durch das Volk, verlassen und einen anderen einschlagen würden. Das können Sie nennen, wie Sie wollen - Ausdrücke von "Wortbruch" bis zu "Verschaukeln der Stimmbürger" stehen zur Auswahl, je nach Seelen- und Gemütslage.

Darum ist heute auch der Zeitpunkt falsch, Beitrittsverhandlungen aufzunehmen. Die Initiative ist unmissverständlich; sie verlangt sofortige Beitrittsverhandlungen - "ohne Verzug". Wer selbst in zehn Jahren beitreten möchte, muss keine sofortigen Verhandlungen aufnehmen. Herr Bundesrat Deiss hat es in unserer Kommission klar gesagt: Für die Schweiz genügen drei Jahre Verhandlungen - ein Jahr Vorbereitung, ein Jahr Verhandeln, ein Jahr Abstimmungsvorbereitung. Auch Länder wie Österreich und Finnland haben effektiv ungefähr diese Zeit benötigt.

Schliesslich verschiebt die Initiative die verfassungsmässigen Kompetenzen entscheidend. Nach Artikel 166 BV ist es Sache des Bundesrates, Zeitpunkt, Inhalt und Fahrplan internationaler Verhandlungen aller Art zu bestimmen.

Die Initiative will diese Kompetenz im EU-Bereich auf Volk und Stände übertragen. Doch wir sind überzeugt, dass Aussenpolitik - entsprechend der heutigen verfassungsmässigen Regelung - weiterhin in erster Linie Führungsaufgabe des Bundesrates bleiben soll, unter der Mitwirkung der Bundesversammlung.

Aus diesen Gründen empfiehlt Ihre Kommission die Initiative sehr deutlich zur Ablehnung. Unter der ablehnenden Mehrheit finden sich auch Kolleginnen und Kollegen, die sich im Übrigen für einen raschen EU-Beitritt aussprechen, aber aus den erwähnten Gründen die Initiative zur Ablehnung empfehlen und einen Gegenvorschlag befürworten.

Zur zweiten Frage: Warum lehnen wir den einfachen Bundesbeschluss als indirekten Gegenvorschlag ab? Auch hier sind im Wesentlichen drei Gründe massgebend.

Halten wir uns zuerst vor Augen, was ein Bundesbeschluss ist: Ein Bundesbeschluss ist ein rechtlich verbindlicher Erlass, der die Bundesversammlung - also uns - als Absender und den Bundesrat als Adressaten verpflichtet, auf den EU-Beitritt als Ziel hinzuarbeiten. Er fixiert den Beitritt als gewünschten Endzustand. Diesem Ziel sind die übrigen Massnahmen unterzuordnen. Andere Optionen scheiden grundsätzlich aus bzw. werden höchstens noch nebensächlich. Ein Bundesbeschluss ist daher weit mehr als eine politische Erklärung, etwas ganz anderes als eine blosse Resolution, als eine Meinungsäusserung. Er ist eben rechtlich verbindlich, und von ihm dürften wir, die Bundesversammlung, und der Bundesrat nur in Ausnahmesituationen abweichen, nämlich dann, wenn sich die Verhältnisse grundlegend ändern würden. In diesem Fall müssten wir die Abweichung begründen. Oder wir könnten später einen gegenteiligen Bundesbeschluss erlassen. Einen solchen Zickzackkurs schliessen wir von vornherein aus.

Der zweite Grund, warum wir auf den Bundesbeschluss verzichten möchten: Ich habe Ihnen dargelegt, dass wir mit den bilateralen Verträgen eine rechtliche Zusicherung und ein politisches Versprechen abgegeben haben. Diese Zusicherung muss weiter gelten, und wir dürfen nicht drei Wochen nach der Abstimmung einen anderen Weg gehen und den Beitritt als verbindliches Ziel fixieren. Das wäre auch ein Fanal für alle weiteren aussenpolitischen Abstimmungen. Wie sollten uns Schweizerinnen und Schweizer in den kommenden Abstimmungen folgen, den Uno-Beitritt gutheissen, der Bewaffnung von Schweizer Soldaten im Ausland zustimmen, wenn wir uns selber nicht an die aussenpolitisch verbindlich eingeschlagenen Wege halten? Wenn die Bundesversammlung auf dem eigenen aussenpolitischen Weg nicht verlässlich ist, werden uns Volk und Stände in den nächsten Schritten - Abstimmungen über den Uno-Beitritt und die Revision des Militärgesetzes - mit Sicherheit nicht folgen.

Ein dritter entscheidender Grund führt uns zum Verzicht: Mit diesem Bundesbeschluss schränken wir unsere eigene Handlungsfreiheit ein. Wenn wir heute verbindlich den EU-Beitritt als Ziel fixieren, scheiden andere Optionen [PAGE 328] grundsätzlich aus. Aber diese sind realistisch: sei das ein zweites Paket bilateraler Verträge in mehreren Jahren, sei das ein EWR II, sei das eine Art Assoziationsvertrag neuer Art - auch die EU wandelt sich im Hinblick auf die ganze europäische Erweiterung. Diese Optionen würden ausscheiden. Ich frage Sie: Wie sollen wir glaubwürdig um ein zweites Paket bilateraler Verträge oder um einen Assoziationsvertrag in späteren Jahren verhandeln, wenn wir uns heute schon auf ein einziges Ziel fixieren? Wir wären wohl eigenartige Verhandlungspartner, wenn wir uns heute rechtlich auf den EU-Beitritt als Ziel fixieren und parallel mit der EU über andere Lösungen verhandeln wollten.

Der Bundesrat seinerseits hat sich wohl gebunden, und zwar durch das Beitrittsgesuch von 1992 und auch durch den Bericht über die Aussenpolitik der Schweiz in den Neunzigerjahren ein Jahr später. Die Bundesversammlung ihrerseits aber hat keine Notwendigkeit, sich heute zu binden.

Zur letzten Frage: Was bewirken wir, wenn wir die Volksinitiative ablehnen und auf einen Gegenvorschlag verzichten?

1. Wir unterstreichen, dass die europäische Integration mit den bilateralen Verträgen nicht abgeschlossen ist und wir uns aufgrund der künftigen bilateralen Erfahrungen, der kommenden politischen Diskussionen und Analysen entscheiden werden und uns heute alle Optionen offen halten.

2. Wir erklären gegenüber unseren EU-Partnern, dass wir den eingeschlagenen bilateralen Weg glaubwürdig und berechenbar weitergehen. Wir haben den Weg in den bilateralen Verträgen definiert, die EU kennt ihn sehr wohl. Ein Kurswechsel nur drei Wochen nach Annahme der Verträge würde im Ausland wohl mehr Fragen aufwerfen als beantworten.

3. Dieser Punkt ist entscheidend: Wir bewahren uns und dem Bundesrat jede Handlungsfreiheit; es bleibt offen, für welche Schritte wir uns in einigen Jahren entscheiden wollen. Darum bin ich überzeugt, dass der Verzicht auf einen Gegenvorschlag die Position des Bundesrates in den künftigen Verhandlungen stärkt und keineswegs schwächt.

In diesem Sinne und mit dieser Begründung bitte ich Sie, in beiden Fragen der Mehrheit der Kommission zu folgen, die Volksinitiative "Ja zu Europa!" zur Ablehnung zu empfehlen und auf einen indirekten Gegenvorschlag zu verzichten.