Stähelin Philipp · Ständerat · 2005-06-02
Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-06-02
Wortprotokoll
Das vorliegende Geschäft ist einerseits von hoher handels- und damit wirtschaftspolitischer Bedeutung. Andererseits gehört die Behandlung des Bundesratsberichtes über zolltarifarische Massnahmen zweifellos zu den Routineaufgaben des Parlamentes. Dies zeigt sich schon darin, dass wir heute den 30. Halbjahresbericht vor uns haben und wohl quasi aus "Jubiläumsgründen" als nächstes Geschäft über die Motion 04.3618 beschliessen, welche vom Halbjahresrhythmus zur jährlichen Berichterstattung wechseln will.
Nun aber zurück zum vorliegenden Bericht. Das Parlament hat auf dieser Grundlage darüber zu entscheiden, ob die in der zweiten Hälfte 2004 getroffenen zolltarifarischen Massnahmen in Kraft bleiben oder allenfalls ergänzt bzw. geändert werden sollen.
Eine erste Massnahme geht dahin, dass der Zollansatz für Zucker kompensierend erhöht wurde, weil der Garantiefondsbeitrag im Rahmen der Pflichtlagerbewirtschaftung um 2 Franken pro 100 Kilogramm reduziert wurde. Die Grenzbelastung des Zuckers bleibt damit gleich; für den Bund resultieren aus diesen Anpassungen Mehreinnahmen von rund einer halben Million Franken aus Zollerträgen.
Bei den Kartoffeln - inklusive Saatgut - wurde das Zollkontingent um 700 Tonnen erhöht, was mit Problemen des Virusbefalls der Kartoffeln zusammenhängt. Sodann hatten acht der neuen EU-Staaten ein Freihandelsabkommen im Rahmen der Efta, in welchem Konzessionen enthalten waren, die mit der EU nicht bestehen. Die EU und die Schweiz haben sich darauf geeinigt, dass diese Konzessionen in ihrer Substanz weiter zu gewähren sind. Die Konzessionen für verarbeitete Landwirtschaftsprodukte sind im neuen Protokoll der bilateralen Abkommen II geregelt, die eigentlichen Agrarkonzessionen sollen ins bilaterale Agrarabkommen mit der EU übertragen werden. [PAGE 471]
Was die Zuteilung der Zollkontingentsanteile betrifft, so werden die im Rahmen der "Agrarpolitik 2007" beschlossenen Versteigerungen - zum Beispiel bei den Frischfleischprodukten - sukzessive ab dem laufenden Jahr eingeführt. Dabei werden die Auswirkungen der Regel, dass mindestens 10 Prozent der Zollkontingentsanteile aufgrund der Inlandleistung zugeteilt werden, im Bericht künftig separat ausgewiesen und beurteilt werden.
Die Kommission hat im Übrigen feststellen müssen, dass sich in bestimmten Segmenten - etwa beim Koscherfleisch - Tendenzen zur Monopolisierung abzeichnen. Die Entwicklung wird hier im Auge behalten werden müssen.
Auf den Zollpräferenzenbeschluss gestützt, ist Chile aus der Liste der Entwicklungsländer in der Zollpräferenzenverordnung gestrichen worden; dies als Folge des neuen Freihandelsabkommens. Die gleiche Massnahme wird auch Brasilien gegenüber zu prüfen sein, das - Sie erlauben mir diese persönliche Äusserung - zumindest "zuckergeprägt" als heute weltweit mit hohem Abstand grösster Zuckerproduzent in dieser Hinsicht beileibe kein Entwicklungsland mehr ist.
Mit dem vorliegenden Bericht nehmen wir auch Abschied von dieser "Bibel" hier, der Veröffentlichung der Zuteilung der Zollkontingente. Auf deren Druck wird künftig aus Kostengründen zu Recht verzichtet. Selbstverständlich werden die Angaben auch weiterhin, insbesondere im Internet, einsehbar sein.
Namens der Kommission bitte ich Sie um Kenntnisnahme vom Bericht und um Zustimmung zum Bundesbeschluss. In der Detailberatung werde ich keine weiteren Bemerkungen machen.