Lexipedia

Merz Hans-Rudolf · Ständerat · 2000-06-14

Merz Hans-Rudolf · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-06-14

Wortprotokoll

Zunächst möchte ich unserem Kommissionspräsidenten, Kollege Frick, für seine ausgezeichnete Präsentation der Auslegeordnung, wie sie in der Kommission behandelt wurde, herzlich danken. Nach dem, was er gesagt hat, kann man eigentlich nicht mehr viel Neues in die Diskussion einbringen, aber vielleicht noch ein oder zwei Reliefs setzen. Ein Bereich, den er nur knapp angeschnitten hat, betrifft die Frage, ob ein indirekter Gegenvorschlag rechtlich überhaupt als Bundesbeschluss betrachtet werden könnte. Dies als Klammerbemerkung.

Wir haben es hier mit einer Vorlage zu tun, deren Titel "Ja zu Europa!" lautet. Aber der Inhalt stimmt nicht ganz mit dem Titel überein, denn er moniert den Beitritt zur Europäischen Union, und das ist nicht dasselbe. Der Beitritt zur EU ist aus meiner Sicht kein Ziel in sich. Vielmehr müsste es für unser Land das Ziel sein, das Beste auszumachen und es dann anzustreben. Das könnte ein Beitritt zur EU sein, vielleicht aber auch nicht. Wenn es sich herausstellte, dass unter den möglichen Optionen ein Beitritt zur EU tatsächlich das Beste für unser Land wäre, dann müssten wir ihn vollziehen. Solange dies aber nicht erwiesen ist, müssen wir ebenso klar zu einem Nichtbeitritt stehen.

Wenn man sich derzeit etwas in der Wirtschaft umhört, dann sind die kritischen Stimmen gerade derer, die unsere Volkswirtschaft fundieren, nicht zu überhören. Zudem wissen wir, dass eine ganze Reihe von grundlegenden Fragen nicht bloss mit einem Ja oder mit einem Nein zum Beitritt beantwortet werden können, sondern als eigentliche Vorbedingungen zu behandeln sind. Ohne eine Anzahl von Verfassungsrevisionen und Volksabstimmungen mit Stände- und Volksmehr geht es nicht. Effektiv besitzen wir aber heute noch nicht einmal einen Katalog - etwa in Anlehnung an den Integrationsbericht -, und wir wissen noch gar nicht genau, was es bedeuten würde, wenn der Bundesrat in vorschneller Art Verhandlungen aufnähme. Ein solcher Katalog würde nämlich zeigen, dass im Bereich der Wirtschaft, im Bereich von Geld und Währung, im Bereich des Fiskus, im Bereich von Staat und Volksrechten, im ganzen Bereich der Sozialversicherungen und insbesondere auch in der innenpolitischen Absicherung noch sehr vieles anzupassen und manches preiszugeben wäre.

Wer am 7. Juni der Debatte des Nationalrates folgte, musste feststellen, dass diese über weite Strecken hauptsächlich vom ängstlichen Bemühen geprägt war, ja einen Gegenvorschlag zu finden, damit man die Initiative zurückziehe. Viele Redner machten auf mich den Eindruck von Kaninchen vor der Schlange: Alleine auf dieses "Ja zu Europa" - gleich Beitritt zur EU - hatten sie sich fixiert. Wer indessen eine Initiative einreicht, wie die Gruppe dies getan hat, muss davon ausgehen, dass diese dem Stimmvolk eben unterbreitet wird - gerade darin besteht doch das Wesen unserer Referendumsdemokratie. Warum sollen wir also alles unternehmen, um diese Volksabstimmung zu verhindern? Wenn die Initianten sie wollen, sollen sie sie haben.

Eine zweite und letzte Bemerkung: Verglichen mit der Volksinitiative trägt der vom Nationalrat gutgeheissene indirekte Gegenvorschlag zwar klarere und richtungsweisendere Konturen; das ist zuzugeben. Auch gegenüber dem ersten Entwurf des Bundesrates bringt er eine Verbesserung. Auch wenn er als Brückenschlag noch so gut gemeint war, enthält er aber gleichfalls Mängel. Vor allem - Herr Frick hat das in seinem einleitenden Votum klar gemacht - enthält er keine Optionen, lässt er das Planen und Denken in Optionen vermissen. Angesichts der anstehenden zwei oder vielleicht sogar drei Integrationsgeschwindigkeiten in der EU gewinnt dieses neuerdings wieder an Aktualität. Zunehmend hört man jetzt, es gebe eine erste Geschwindigkeit in Bezug auf Deutschland und Frankreich, eine zweite in Bezug auf die übrigen westeuropäischen Industrieländer und eine dritte bei der Osterweiterung. Da könnte es doch durchaus sein, dass wir, statt einem Beitritt, eben andere Optionen zu prüfen haben. Von all dem ist hier überhaupt keine Rede.

Der Gegenvorschlag enthält sodann auch überhaupt nichts, was der Bundesrat, auch gemäss Artikel 184 der neuen Bundesverfassung, bei seinen auswärtigen Angelegenheiten nicht ohnehin als seine ständige Aufgabe zu verfolgen hat. Besonders braucht es ihn nicht für die Aktualisierung und Behandlung des Integrationsberichtes. Diesen gibt es ja. Wir müssten ihn nur nummerieren und - in der Kommission und später im Rat - einmal traktandieren. Dieser ganze Bundesbeschluss ist ein Placebo. Deshalb sollten wir uns vom Druck der Initiative und der Nervosität eines aus der Stunde entstandenen, unausgegorenen Gegenvorschlages befreien und als künftige Verantwortungsträger das Zepter für die Aussenpolitik dieses Landes wieder selber in die [PAGE 330] Hand nehmen. Dazu müssen wir die Initiative zur Verwerfung empfehlen und den Gegenvorschlag ablehnen.