Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2005-06-06
Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-06-06
Wortprotokoll
Zu Artikel 8: Wie im Vertragsrecht üblich, sind die Vertragsparteien ja frei, alles zu vereinbaren, was nicht der zwingend geltenden Rechtsordnung widerspricht. Mit diesem Artikel wird nun aber klargestellt, dass die gesetzlichen Ausnahmen vom Sortenschutz zwingender Natur sind und durch vertragliche Bestimmungen weder eingeschränkt noch aufgehoben werden dürfen. Eine Klausel, welche zum Beispiel das Landwirteprivileg bei einem Sack Getreidesaatgut aufhebt, wäre also nichtig.
Zu Artikel 8a (neu): Bisher war die Erschöpfung des Züchterrechtes nicht ausdrücklich geregelt. Diese Lücke wird mit Artikel 8a geschlossen. Der Bundesrat schlägt in seiner Formulierung vor, im Gesetzestext die Frage des geografischen Geltungsbereichs offen zu lassen. Damit gilt nach völkerrechtskonformer Auslegung die nationale Erschöpfung. Die Möglichkeit der regionalen Erschöpfung ist durch die vorgeschlagene Gesetzesänderung jedoch nicht ausgeschlossen. Und selbstverständlich gelten in Bezug auf die Züchterrechte auch die neuen Bestimmungen in Artikel 3 Absatz 2 des Kartellgesetzes über Einfuhrbeschränkungen, die sich auf die Rechte des geistigen Eigentums stützen.