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Hofmann Hans · Ständerat · 2005-06-07

Hofmann Hans · Ständerat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-06-07

Wortprotokoll

Wo ein freier Markt besteht, herrscht Wettbewerb. Wettbewerb führt zu mehr Innovation, zu grösserer Effizienz und damit zu tieferen Preisen. Eigentlich eine Binsenwahrheit, aber genau dies war das Ziel, als im Jahre 1997 der Staatsbetrieb PTT in die zwei eigenständigen Unternehmungen Post und Swisscom aufgeteilt wurde. Was diese Liberalisierung im Bereich der Telekommunikation für die Konsumentinnen und Konsumenten bewirkte, übertraf die Erwartungen bei weitem. Laufend kamen neue Produkte auf den Markt, und die Preise sanken markant. Die nach privatwirtschaftlichen Grundsätzen und, wie ich meine, sehr gut geführte Swisscom hat seither Gewinne von mehreren Milliarden Franken an den Bund abgeliefert. Stellen, welche bei der Swisscom abgebaut werden mussten, wurden durch neue Stellen, welche bei den neuen Anbietern geschaffen wurden, mehr als kompensiert. Vielleicht finden Sie noch irgendwo eine Telefonrechnung von Mitte der Neunzigerjahre. Hält man eine heutige Telefonrechnung daneben und vergleicht die Preise, wird augenfällig, dass sich dieser Liberalisierungsschritt wirklich gelohnt hat.

Die damalige Lösung war zwar ein grosser Schritt, aber eben nicht der ganze Schritt. Heute gilt es, auch den zweiten Schritt zu tun, nämlich die Liberalisierung der sogenannt letzten Meile zu verwirklichen. Ich begrüsse diesen Schritt, obwohl mich ganz grundsätzlich stört, dass man, um zu liberalisieren, dermassen regulieren muss. Aber ich sehe ein, [PAGE 511] dass hier eben klare Leitplanken gesetzt werden müssen. Ich glaube, unsere Kommission hat dies getan.

Ich habe Verständnis dafür, dass sich die Swisscom gegen diesen Liberalisierungsschritt zur Wehr setzt. Sie stellt zu Recht die Frage, was denn heute nicht funktioniere, das den Staat zum Eingreifen zwingt. Es stimmt, die Telekommunikation funktioniert heute absolut perfekt, aber das tat sie auch vor 1997. Trotzdem hat man die Liberalisierung an die Hand genommen. Hätte man dies nicht getan, weil ja alles funktionierte und die Bevölkerung eigentlich zufrieden war, dann würden wir heute noch sicher zu weit höheren Preisen telefonieren. Ich verstehe auch, dass die Swisscom befürchtet, den nötigen Investitionsschutz zu verlieren, weil sie ihre Leitungen anderen Anbietern zu regulierten Preisen zur Verfügung stellen muss. Was die Swisscom als "ihre" Leitungen bezeichnet, wurde jedoch noch zu einem grossen Teil durch die damalige PTT, einen reinen Staatsbetrieb, installiert und stellte eigentlich Volksvermögen dar. Weil ich selbst immer noch ein wenig so empfinde, verstehe ich auch die Swisscom.

Ich möchte deshalb hier ganz klar festhalten, dass die sogenannt kostenorientierten Preise für die Durchleitung vom Regulator so festgesetzt werden müssen, dass sie die Kosten für Verzinsung, Amortisation, Unterhalt und Erneuerung der Leitungen sowie für die rückwärtigen Leistungen decken. Selbstverständlich müssen sie auch einen angemessenen Gewinn beinhalten. Es darf nicht sein, dass die Swisscom dabei "drauflegen" muss, wie man sagt. Sonst wird sie, solange die im Gesetz verankerte Grundversorgung noch gewährleistet ist, insbesondere in den Randregionen keine Investitionen mehr tätigen. "Der Bundesrat regelt die Einzelheiten", besagt das Gesetz. In diesem Punkt der Preisgestaltung für den vollständig entbündelten Zugang bis zum Teilnehmeranschluss ist der Bundesrat wirklich gefordert. Er steht in der Verantwortung. Er hat die Rahmenbedingungen für die Preisgestaltung dergestalt zu formulieren, dass die Swisscom, die ja noch immer mehrheitlich im Besitz des Bundes - sprich der Öffentlichkeit - ist, voll auf ihre Rechnung kommt.

In weiten Teilen sind die vorliegenden Gesetzesänderungen unbestritten: im Bereich des Datenschutzes, des Konsumentenschutzes oder des Schutzes vor unerwünschten Sendungen im elektronischen Datenverkehr. Gegenüber dem Gesetz von 1998 wird einiges präzisiert, und erkannte Mängel werden behoben. Die Grundversorgung der Bevölkerung in allen Gebieten bleibt weiterhin gewährleistet.

Dass beim Zugang zu den Infrastrukturen Handlungsbedarf besteht, war letztlich in der Kommission unbestritten; dass diese letzte Meile nun geknackt werden soll, eigentlich ebenfalls. Im Bereich des Anschlussnetzes und der Hauszugänge ist die Swisscom immer noch ein Monopolist. Bei den Breitbandprodukten, die ein "schnelleres" Kabel brauchen, besteht kein echter Markt. Die Frage war letztlich nicht, ob, sondern, wie und wie weit die letzte Meile geöffnet werden soll.

Der Nationalrat hat klar festgelegt, welche Zugangsformen - von der Kanalisation bis hin zum schnellen Bitstrom-Zugang - geöffnet werden müssen. Aber er hat dies nur für eine Technologie getan, nämlich für das Kupferkabel, und dies lediglich vom Hausanschluss bis zu den rund 1400 Anschlusszentralen. Das sind allein die Leitungen der Swisscom. Es gibt aber noch andere Technologien wie Glasfaser- und Koaxialkabel für den Radio- und TV-Anschluss oder Mobilfunk. Die Lösung des Nationalrates richtet sich nur gegen die Swisscom. Meines Erachtens tut dies auch der Antrag der Minderheit Bieri, der lediglich das Kupferkabel, allerdings weiter als nur bis zu den Anschlusszentralen, öffnen will.

Bundesrat Leuenberger hat in der Kommission ausgeführt, dass es auch andere Marktteilnehmer wie beispielsweise Cablecom geben könnte, die eine marktbeherrschende Stellung einnehmen, also quasi auf ihrem Gebiet Monopolisten würden. Auch diese sollten, falls es für einen ungehinderten Wettbewerb nötig würde, unter das Gesetz fallen und von diesem erfasst werden können, wobei natürlich meine Äusserungen zur Preisgestaltung da genauso zutreffen würden.

Ich war lange hin- und hergerissen, was bei der Öffnung der letzten Meile wohl der richtige Entscheid sein könnte. Es ist nur schon schwierig, die ganze Problematik technisch zu erfassen. Vom Bakom erhielten wir eine sehr gute und verständlich dargestellte Dokumentation präsentiert, die einem diese Begriffe, deren Bedeutung und Auswirkung verständlich machte. Was mich betrifft, so musste ich diese guten Unterlagen jedes Mal neu zur Hand nehmen, um wieder sicher zu sein, was gewisse Begriffe bedeuten und was unser Entscheid letztlich bewirkt, insbesondere auch für weniger dicht besiedelte Gebiete unseres Landes. Zudem wurden wir von allen Anbietern persönlich kontaktiert und mit Unterlagen geradezu überhäuft, was jedenfalls meiner Verunsicherung noch zusätzlich Vorschub leistete. Doch letztlich bin ich zum Schluss gekommen, dass wir entweder öffnen, und zwar ganz, d. h. technologieneutral, oder es dann bleiben lassen, wie es ist. Ich bin grundsätzlich für eine Marktöffnung, auch in anderen Bereichen; wo Wettbewerb entstehen kann, macht Liberalisierung Sinn.

Die Kommissionsmehrheit, zu der ich gehöre, hat sich in der Sache dem Bundesrat angeschlossen, jedoch meines Erachtens noch einige Verbesserungen angebracht. Mit einer inhaltlich klar präzisierten Übergangsfrist von drei Jahren wird ein andauerndes Trittbrettfahren verunmöglicht, und die übrigen Anbieter werden zu eigenen Investitionen gezwungen. Weil die Technik weiterhin rasante Fortschritte machen wird, sollte nicht jedes Mal eine Gesetzesänderung notwendig sein, sondern durch neue Technologien erforderlich werdende Bestimmungen sollten auf dem Verordnungsweg eingeführt werden können. Das soll jedoch mittels einer Verordnung der Bundesversammlung geschehen. Denn wir erleben es heute, wie umstritten Regelungen im Fernmeldebereich sind. Das ist auch verständlich, denn es herrscht ein erbitterter Kampf um Marktanteile. Wo Markt ist, da ist Wettbewerb, und Wettbewerb, das haben wir beim ersten Liberalisierungsschritt 1997 deutlich erfahren, senkt die Preise.

In diesem Sinne bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und in der Detailberatung den Anträgen der Kommissionsmehrheit zu folgen.