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Pfisterer Thomas · Ständerat · 2005-06-07

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-06-07

Wortprotokoll

Lassen wir uns von all der Technik und all dem Lobbyismus weder blenden noch verwirren! Ich versuche, Ihnen vier politische Kriterien vorzuschlagen, anhand deren man sich eine Meinung bilden kann, ohne besondere technische Kenntnisse zu haben - ich jedenfalls war darauf angewiesen.

Ein erstes Kriterium: Was ist das Ziel der Kommissionsanträge? Welches ist die Zielgruppe? Die Zielgruppe ist die Bevölkerung und die Wirtschaft, und zwar auch in den sogenannten Randregionen. Es geht um die Chancen und den Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten; sie sind unser Ziel. Ziel ist es nicht, die Telekomanbieter zu fördern oder zu behindern, schon gar nicht die Swisscom. Sie hat auch bei uns wieder als sehr gut geführtes Unternehmen mit grossen Erfolgschancen einen meines Erachtens guten Eindruck hinterlassen, und es ist eine Reihe von Randbedingungen eingebaut worden, damit das so bleiben kann. Aber Swisscom, Sunrise, Orange und wie sie alle heissen sind nur das Instrument, nicht das Ziel. Bevölkerung und Wirtschaft sollen zu möglichst günstigen Preisen eine möglichst breite Auswahl möglichst im ganzen Land erhalten. Das ist auch einer der Wachstumsfaktoren für unsere Volkswirtschaft. Ausserdem ist vorab auf die Datendienste und damit natürlich auf das Internet zu verweisen.

Das zweite dieser politischen Entscheidungskriterien: Der Erfolg der Liberalisierung der Telefonie, der Sprachdienste, seit 1998 hat gezeigt, dass sich der Wettbewerb zwischen den Telekommunikationsanbietern für die ganze Bevölkerung und die Wirtschaft positiv auswirkt. Gleichzeitig haben sich sowohl die Swisscom wie auch alternative Anbieter gesamthaft gut entwickelt.

Das dritte Kriterium, das ich Ihnen vorschlage: Die Neuordnung will diese guten Erfahrungen bei der Telefonie auf die übrigen Telekomdienste ausdehnen, also unsere persönliche, gute Erfahrung auf die übrigen Bereiche ausdehnen. Der Schlüssel zur Öffnung ist bei der Telefonie die Möglichkeit, einen Dienst eines alternativen Betreibers über die bestehende Anschlussleitung der Swisscom zu beziehen. Bei den neuen, bei den Datendiensten hat diese Schlüsselfunktion der sogenannte schnelle Bitstream-Zugang - das ist das einzige dieser schrecklichen technischen Wörter, das ich brauche.

Hier liegt ein Hauptproblem beim Beschluss des Nationalrates. Der Bitstream wird nicht tauglich geöffnet. Der Nationalrat zementiert im Gegenteil eigentlich die bisherige Ordnung. Jede wesentliche Weiterentwicklung bräuchte eine Gesetzesänderung. Der schnelle Bitstream-Zugang ermöglicht es, dass neue Produkte rasch und flächendeckend angeboten werden können, wenn die alternativen Anbieter Zugang zu den technisch geeigneten Übergabepunkten erhalten. Die Ausdehnung via Bitstream dann auch auf alle anderen heutigen und künftigen technischen Möglichkeiten - über den Bitstream hinaus - gehört eben auch dazu.

Viertens, das letzte Entscheidungskriterium, das ich Ihnen beliebt machen möchte, ist folgendes: Wie bei jeder Liberalisierung geht es, gerade vom liberalen Standpunkt aus, darum, den Missbrauch der Macht durch marktbeherrschende Unternehmen zu verhindern. Nur das will die Kommission.

Zusammenfassend lade ich Sie also dazu ein, bei Ihrer Meinungsbildung und bei der kommenden Detailberatung vier Gesichtspunkte politischer Natur als Entscheidungsgrundlage zu Rate zu ziehen:

1. Zielgruppe ist die Bevölkerung und die Wirtschaft im ganzen Land.

2. Nutzen wir unsere guten, praktischen, persönlichen Erfahrungen bei der Telefonie aus.

3. Es geht um die Ausdehnung auf den schnellen Bitstream-Zugang, aber das Gesetz muss auch offen sein für alle anderen heutigen und künftigen technischen Möglichkeiten.

4. Regulierung nur - nur! - gegen Missbrauch durch Marktbeherrschung.

Damit verfolgen wir auch den Weg des Bundesrates. Der Weg des Bundesrates überzeugt meines Erachtens, und es ist ihm zu danken, dass er ihn konsequent über viele Jahre durchgehalten hat. Bilden Sie sich selbst ein Urteil, beispielsweise auch anhand des Jahresberichtes der Eidgenössischen Kommunikationskommission vom 23. Mai dieses [PAGE 513] Jahres. Ich lese nur einen einzigen, kleinen, zusammenfassenden Abschnitt auf den Seiten 6 und 7 vor: "Unsere Nachbarn erfahren die zahlreichen positiven Auswirkungen der Entbündelung" - unsere europäischen Nachbarn sind gemeint - "für die Kundinnen und Kunden positiv: Diese profitieren von einer grösseren Auswahl an Anbietern. Durch die Wettbewerbsstimulierung entstehen zudem innovative und besser den Kundenbedürfnissen entsprechende Angebote. Die Konsumenten profitieren weiter von vorteilhafteren Tarifen für immer grössere Bandbreiten und erhalten die Rechnung für all diese Dienste aus einer Hand." Das ist eine Zusammenfassung des Konzepts des Bundesrates, wie ich meine, jedenfalls desjenigen Kommission.

Ich bitte Sie, der Mehrheit der Kommission zu folgen.