Lexipedia

Fünfschilling Hans · Ständerat · 2005-06-07

Fünfschilling Hans · Ständerat · Basel-Landschaft · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-06-07

Wortprotokoll

Es ist schon mehrfach gesagt worden, dass es sich beim Fernmeldegesetz um eine sehr komplexe und technisch gefärbte Materie handelt. Genau diese technischen Begriffe, die vor allem in Englisch bezeichnet werden, haben verwirrt; und sie verwirren immer noch, sodass man die Grundsätze, um die es jetzt geht, leicht vergessen kann. Ich werde mich deshalb bemühen, nur ganz grundsätzlich über das zu reden, was wir tun, ohne ein einziges englisches Wort zu brauchen.

Was wollen wir? Ich glaube, wir wollen alle das Gleiche. Wir wollen diese wichtige und zukunftsgerichtete Technologie, wir wollen das Gebiet der Telekommunikation fördern. Das heisst, dass wir Innovationen und vor allem Investitionen fördern müssen. Wir wollen weiter, dass diese heutige und auch die neuen Technologien in der Schweiz nicht nur in den Zentren, sondern flächendeckend auch in den Randgebieten zur Verfügung stehen. Auch darin sind wir uns einig.

Die Mehrheit der Kommission glaubt nun, das durch Regulierung des Marktes herbeiführen zu können. Die Minderheit, zu der auch ich gehöre, glaubt, dass das gleiche Ziel durch möglichst wenige Eingriffe erreicht werden kann. Was heisst "möglichst wenige Eingriffe"? Das heisst: Erstens soll der Wettbewerb primär durch das Wettbewerbsrecht gefördert werden; zweitens sollen sektorielle Eingriffe begrenzt und auf das Notwendigste beschränkt werden; drittens wollen wir keine Behördenkompetenz auf Vorrat schaffen, weil dadurch die Rechtssicherheit nicht gewährleistet ist.

Zum ersten Punkt, dem Wettbewerbsrecht: Beim Wettbewerbsrecht zählt nicht die marktbeherrschende Stellung. Was dort eine Rolle spielt, ist vielmehr der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung, denn eine marktbeherrschende Stellung ist in sich nichts Negatives. Jeder Marktteilnehmer strebt ja eine Erweiterung seines Marktanteiles an. Wenn er dann in eine Situation kommt, in der er dafür bestraft wird, dass sein Marktanteil eine gewisse Grenze überschritten hat, dann muss er zu Methoden greifen, die gar nicht im Interesse der Kunden sind. Er kann dann zum Beispiel die Preise erhöhen; damit sinkt sein Marktanteil. Der Gewinn bleibt gleich, aber damit kann er sich der Regulierung entziehen.

Zum zweiten Punkt, Eingriffe auf das Notwendige beschränken: Was könnte ein Grund für einen notwendigen Eingriff sein? Das kann von mir aus gesehen nur eines sein: wenn das Angebot in der Telekommunikation, verglichen mit dem Rest von Europa, unter dem Durchschnitt ist oder wenn die [PAGE 514] Preise, verglichen mit dem Rest von Europa, über dem Durchschnitt sind. Dann besteht ein Grund einzugreifen. Ich bin einverstanden mit dem, was Kollege Pfisterer vorhin gesagt hat: Wofür wir uns einsetzen müssen, das sind die Kunden - und nicht irgendwelche Anbieter, die als Trittbrettfahrer auch in der Schweiz Geld verdienen wollen.

Zum dritten Punkt, keine Behördenkompetenz auf Vorrat: Der Antrag der Mehrheit regelt nicht nur den Zugriff auf das aus Monopolzeiten stammende Kupferkabel, wie es der Nationalrat in seiner Lösung tut, sondern er regelt alle jetzigen und zukünftigen Technologien. Er regelt auch den Zugang zu Glasfaserkabel, Fernsehkabel und Funk. Die Mehrheit glaubt, dass sie mit diesen Regelungen, mit diesem Eingriff in den Markt, die Investitionen vorantreiben kann. Sie glaubt auch, dass damit Randgebiete besser versorgt sein werden.

Umgekehrt glaube ich, dass Innovation und Investitionen vor allem bei möglichst wenigen Eingriffen resultieren werden und dass die Randgebiete besser versorgt werden, wenn möglichst wenige Eingriffe erfolgen. Es gibt zu diesen Überlegungen wissenschaftliche Untersuchungen, die darlegen, dass dort, wo reguliert worden ist, die erwünschten Ergebnisse nicht erreicht worden sind.

Hier komme ich auf ein Gebiet zu sprechen, das der Kommissionspräsident auch angesprochen hat, als er sich über den gestrigen Artikel von Fritz Sutter lustig gemacht hat. Ich darf immerhin festhalten, dass Herr Sutter Präsident der Branchenorganisation ist und im Namen dieser Organisation gesprochen hat. Wenn er das Thema der "Lufthoheit" des Bakom in der Kommission angeschnitten hat, muss ich sagen, dass ich verstehe, was er meint. Denn immer, wenn es um Diskussionen im technischen Bereich ging, hat uns das Bakom sehr klar, deutlich und verständlich erklärt, warum es so sein müsse, wie es im Entwurf des Bundesrates gefordert werde. Aber ein Gegenargument war nicht vorhanden, und genau das, was der Kommissionspräsident gesagt hat - die Lobbyisten hätten erwartet, dass sie auch dabei sein könnten -, hätte ich auch begrüsst. Gegenargumente sind für uns, die wir keine technischen Spezialisten sind, sehr schwierig selber zu generieren. Ich hörte die Gegenargumente dann immer später, wenn ich mit einem der Branchenvertreter gewisse Dinge diskutierte. Aber im Rahmen der Diskussion in der Kommission war diese "Lufthoheit" des Bakom wirklich vorhanden.

Ich habe gesagt, es gibt wissenschaftliche Untersuchungen, die zeigen, dass diese Regulierungen, wie sie in anderen Ländern vorgenommen worden sind, nicht die gewünschten Ergebnisse gebracht haben. Niemand kann das zweifelsfrei beweisen. Ich kann nicht beweisen, dass mein Ansatz, möglichst wenig zu regulieren, besser ist - so wenig, wie es die anderen beweisen können, dass ihr Ansatz der Regulierung in Zukunft zum Erfolg führt. Nachdem ich jetzt kein englisches Wort gebraucht habe, möchte ich doch noch ein lateinisches Wort brauchen - (Heiterkeit) ich glaube, ich muss. Die Beweislast liegt nicht auf unserer Seite, dass ein Nichteingriff in den Markt etwas bringt. Ich glaube, hier gilt doch immer noch die Vermutung "in dubio pro mercato".

Fünfschilling Hans · Ständerat · 2005-06-07 | Lexipedia | Lexipedia