Hess Hans · Ständerat · 2005-06-07
Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-06-07
Wortprotokoll
Unsere Kommission hat nun in kurzer Folge zwei Vorlagen beraten, die sehr komplex sind. Die eine Vorlage war das RTVG, und die zweite Vorlage ist die Vorlage, die wir heute zu behandeln haben. Nebst ihrer [PAGE 515] Komplexität haben die beiden Vorlagen ein Weiteres gemeinsam: Wir wurden von allen interessierten Kreisen mit Zuschriften bedient, die kaum der Klarheit, sondern eher der Verwirrung dienten. Je nach Herkunft der Interessenvertreter wurde in zentralen Themen fundamental gegensätzlich argumentiert, und entsprechend kam es zu völlig unterschiedlichen Einschätzungen und Ergebnissen.
Wie orientiert man sich als Kommissionsmitglied bei einer solchen Ausgangslage am besten? In einer solchen Situation gibt es eigentlich nur eines: Man orientiert sich am Zweck des Gesetzes und fragt sich, was mit der Revision erreicht werden soll. Diesbezüglich ist in Artikel 1 Absatz 1 des vorliegenden Gesetzes Folgendes festgehalten: "Dieses Gesetz bezweckt, dass der Bevölkerung und der Wirtschaft vielfältige, preiswerte, qualitativ hochstehende sowie national und international konkurrenzfähige Fernmeldedienste angeboten werden." Absatz 2 sagt dann: "Es soll insbesondere", und Litera c ist da sehr wichtig - "einen wirksamen Wettbewerb beim Erbringen von Fernmeldediensten ermöglichen."
Nimmt man insbesondere Artikel 1 Absatz 2 Litera c als Basis, muss die vorliegende Gesetzesrevision dazu dienen, in denjenigen Bereichen, die mit der Gesetzesrevision von 1998 nicht oder zu wenig liberalisiert wurden, Anpassungen vorzunehmen. Wie wird das erreicht? Das erreichen wir, indem marktbeherrschende Anbieter von Fernmeldediensten unter klar formulierten Bedingungen anderen Anbietenden einen Zugang zum Teilnehmeranschluss verschaffen müssen. Bei der letzten Revision war die Entwicklung auf diesen Gebieten zu wenig oder gar nicht bekannt. Mit der jetzigen Revision können wir die Liberalisierung in diesen Bereichen an die Hand nehmen; die Mehrheit der Kommission schlägt Ihnen diese Lösung vor.
Was der Nationalrat und die Minderheit unserer Kommission vorschlagen, bedeutet, auf halbem Weg stehen zu bleiben, was vor allem den marktbeherrschenden Anbietern nützt, aber den anderen Anbietern praktisch nichts bringt. Hier, muss ich sagen, begreife ich Kollege Hans Fünfschilling nicht: Er reguliert genauso wie wir, nur macht er es nicht so gut wie wir.
Für mich war es von zentraler Bedeutung, welche Folgen die Revision für die Randregionen hat. Mein Ziel ist es natürlich, mit der vorgesehenen Revision keine Benachteiligung der Randregionen zu schaffen. Seitens der unabhängigen Experten - das soll es hier auch geben - wurde uns wiederholt und immer wieder gesagt, dass mit der Lösung der Mehrheit keine Benachteiligung der Randregionen verbunden sei. Ich bin überzeugt, dass die Randregionen mit der Lösung der Mehrheit bedient werden und bedient werden müssen. Sollte das nach Inkrafttreten der Revision wider Erwarten nicht der Fall sein, greift der von unserer Kommission vorgeschlagene Artikel 11 Absatz 2bis, das heisst, der Anbieter muss dann damit rechnen, dass ihm nach drei Jahren die Konzession entzogen wird.
Aus all diesen Überlegungen ersuche ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und bei den vom Nationalrat abweichenden Regelungen der Kommissionsmehrheit zu folgen.