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Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2005-06-07

Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-06-07

Wortprotokoll

Ich möchte Ihnen beantragen, dass wir dem Bundesrat die Kompetenz geben, dass er unter bestimmten Bedingungen Preisobergrenzen für die Terminierung von Verbindungen in Mobilfunknetzen festlegen kann. Warum möchte ich diese Kompetenz an den Bundesrat geben?

Ich habe Ihnen vorher das Beispiel aufgezeigt, dass die Terminierungspreise im Mobilfunk heute sehr hoch sind. Wenn [PAGE 527] Sie also 35 Rappen pro Minute bezahlen bei einem Stundenpreis von 50 Rappen, dann steht das in keinem Verhältnis mehr. Es ist auch unbestritten, dass die Mobilfunkterminierungspreise in der Schweiz, wenn man das im europäischen Vergleich anschaut, eindeutig zu hoch sind. Nun stellt sich die Frage, warum sich eigentlich nichts ändert.

Es gibt heute zwei Möglichkeiten einzugreifen. Einerseits kann die Konkurrenz klagen, wenn die Terminierungspreise zu hoch sind, wenn sie damit nicht einverstanden ist, und sie kann sich mit dieser Klage an die Comcom wenden. Doch das macht niemand. Es ist ganz offensichtlich so, dass jeder Anbieter ganz zufrieden ist und ganz gut mit diesen hohen Terminierungsgebühren lebt. Kommt hinzu, dass die Comcom nur auf der Grosshandelsstufe eingreifen kann, und selbst wenn sie das tun würde, würde das noch lange nicht heissen, dass dann eine Senkung der Terminierungsgebühren automatisch auch an die Konsumenten weitergegeben würde.

Eine andere Möglichkeit besteht darin, dass die Wettbewerbskommission von sich aus aktiv wird. Dort besteht die Schwierigkeit darin, dass die Wettbewerbskommission zuerst die Marktbeherrschung feststellen muss. Wenn wir heute Morgen an anderer Stelle gehört haben, dass die Wettbewerbskommission als relevanten Markt den Schweizer Markt anschaut, dann wissen wir schon heute, dass sie natürlich diese Marktbeherrschung im Bereich Mobilfunk, wo wir drei Anbieter haben, nicht feststellen wird. Und ausserdem, selbst wenn sie eine Marktbeherrschung feststellen würde, müsste sie dann auch noch den Missbrauch dieser Marktbeherrschung feststellen, und wir wissen, das sind langwierige, schwierige, aufwendige Verfahren, und in der Zwischenzeit bezahlen die Konsumentinnen und Konsumenten einfach viel zu hohe Preise.

Ich möchte deshalb die Kompetenz an den Bundesrat übertragen, dass er wenn nötig eingreifen kann, und zwar bei den Endkundenpreisen. Natürlich soll der Bundesrat nicht irgendwie und irgendwann eingreifen. Ich stelle mir aber vor, dass er immerhin einmal einen Vergleich zwischen den verschiedenen Schweizer Anbietern macht, denn die Terminierungsgebühren zwischen den verschiedenen Anbietern sind auch heute unterschiedlich hoch. Er soll mindestens einmal schauen, ob diese Unterschiede gerechtfertigt sind. Der Bundesrat sollte auch ein Benchmarking zwischen den verschiedenen Ländern in vergleichbarem Umfeld vornehmen. Selbstverständlich müsste der Bundesrat, bevor er hier Preisobergrenzen festlegt, auch berücksichtigen, wie lange die Marktteilnehmer zum Beispiel bereits auf dem Markt sind.

Es gäbe selbstverständlich auch unterschiedliche Preisobergrenzen. Ich stelle mir hier nicht eine einheitliche Obergrenze vor, weil es auch Gründe gibt, dass diese unterschiedlich hoch sind. Was mich an der heutigen Situation stört, ist, dass niemand wirklich eingreift oder eingreifen kann, weil wir in der Schweiz auch keine Ex-ante-Lösung kennen und offenbar auch nicht wollen. Solange aber niemand etwas tut und die Konkurrenten sich gegenseitig auch nicht anzeigen, weil sie mit den hohen Gebühren sehr gut leben, sollte es hier eine Möglichkeit geben, dass der Bundesrat eingreifen könnte.

Auch hier eine Bemerkung zur Rechtssystematik: Ich glaube, da könnte man noch eine bessere Lösung finden. Wenn Sie aber heute auch in diesem Punkt eine Differenz zum Nationalrat schaffen, dann könnte man diesbezüglich sicher noch eine optimalere Formulierung finden und vor allem auch die Position, das heisst, an welcher Stelle im Gesetz diese Forderung eingebracht werden müsste.