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AB 56350

Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-06-07

Wortprotokoll

Hier möchte ich doch zwei, drei kurze Ausführungen machen. Diese Position ist sehr entscheidend, wenn man im Endeffekt ein Paket haben will, das einigermassen ausgewogen ist.

Wir haben, wenn man die Ergebnisse aus dem Nationalrat betrachtet, heute die Situation, dass im Extremfall der Kanton Genf mit 2,52 bis 2,87 Franken pro Kopf am wenigsten belastet wird; dann werden vor allem die Kantone Graubünden, Wallis, Uri und Jura wesentlich stärker belastet, mit bis zu 47 Franken. Wir haben also teilweise ein Verhältnis von 1 zu 16 in der Pro-Kopf-Belastung der Zentren gegenüber den peripheren Gebieten. Das hat die Kommission schon in der ersten Lesung als korrekturbedürftig betrachtet. Sie hat deshalb damals ohne Gegenstimmen beschlossen, dass man bei den allgemeinen Strassenbeiträgen diese Kürzung nicht vornehmen sollte. Wenn man diese Kürzung nicht vornimmt, kann man davon ausgehen, dass es ein ausgewogeneres Paket ist. Es wird dann auch noch Differenzen von vielleicht 1 zu 2 oder 1 zu 3 geben. Aber das scheint uns tragbar zu sein.

Man muss auch sehen, dass wir jetzt eine Schwerpunktverlagerung gemacht haben. Wir haben auf der einen Seite beim Nationalstrassenunterhalt etwas mehr gekürzt und dafür sichergestellt, dass im Kantons- und Hauptstrassenbereich eben die notwendigen Arbeiten getätigt werden können. Der Antrag der Kommission, hier an unserem Beschluss festzuhalten, hat seinen Grund einerseits in der Ausgewogenheit, es ist aber auch eine Beschäftigungsfrage für die peripheren Regionen. Es ist auch wichtig, dass man nicht nur ins Nationalstrassennetz investiert, sondern auch für die Peripherie die Substanzerhaltung und die Erreichbarkeit sicherstellt.

Wir beantragen Ihnen deshalb, bei Ziffer 9 an unserem Beschluss festzuhalten.

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