Villiger Kaspar · Bundesrat · 2000-06-14
Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2000-06-14
Wortprotokoll
Nach dem Votum von Herrn Leuenberger muss ich ein paar Bemerkungen machen. Er hat einige Probleme angesprochen, die auch mich beschäftigen. Ich habe mir lange überlegt, ob dieser Stempel wirklich in vielen Bereichen ein solches Hindernis ist. Seine Abschaffung wurde bereits vor zehn Jahren gefordert, in der Zwischenzeit war er allerdings, was die Einnahmen betrifft, das beste Pferd im Stall. Aber wir müssen sehen, dass die Verbindung der Börsen und die Elektronisierung allein innerhalb eines Jahres ganz enorme Fortschritte gemacht haben und ganz neue Ausweichmöglichkeiten bieten, die es früher nicht gab.
Zur Gerechtigkeit oder Ungerechtigkeit des Stempels möchte ich nur das sagen: Transaktionssteuern sind an sich, ökonomisch gesehen, unschön. Umgekehrt ist die Umsatzabgabe auf Wertschriftentransaktionen ein klein wenig eine Kompensation dafür, dass wir keine Kapitalgewinnsteuer haben. Für normale Vermögensanleger - zu denen gehören wahrscheinlich viele unter Ihnen und ich auch - in einem Land, in dem man an der Börse etwas verdienen kann, ohne Steuern zahlen zu müssen, ist das eine im Verhältnis auch zu den Courtagen nicht wahnsinnig grosse Steuer, die durchaus zumutbar und auch gerecht ist. Von der Gerechtigkeit her müsste man Kapitalgewinne und andere Gewinne wahrscheinlich ähnlich besteuern. Es gibt aber Gründe, warum der Bundesrat das nicht tun will.
Nun hat sich aber die Situation sehr viel rascher verändert, als wir das geglaubt haben. Es sind vor allem die institutionellen Anleger, die heute sehr leicht ausweichen können. Bei ihnen spielt die Umsatzabgabe auch eine grössere Rolle; sie wird sichtbarer, weil sie sehr sehr kleine Courtagen und Gebühren haben. Durch ihre Volumina haben sie die Möglichkeit, die Margen zu drücken. Hier fällt dieser Stempel im internationalen Vergleich plötzlich ins Gewicht. Wir sind der Meinung, dass eine ganz klare Abwanderungsgefahr besteht. Wir wissen auch, dass die Börse selber ihre Strukturprobleme hat - nicht wegen dieser Umsatzabgabe; dafür sind andere Gründe massgebend. Aber ich glaube, dass unsere Börse, die mit ihrer Elektronisierung eine enorme technologische Leistung erbracht hat, durchaus Möglichkeiten hat, sich auch in der Zusammenarbeit mit anderen - Sie haben davon sicher gelesen - eine gute Zukunft zu sichern.
Eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der Börse, der Banken, der Anlagefonds und des Finanzdepartementes ist zum [PAGE 356] Schluss gekommen, dass wir gewisse Änderungen vornehmen müssen, damit die Börse diese Zusammenarbeitsmöglichkeit wahrnehmen kann, ohne dass die Schweizer Aktien darunter leiden oder abwandern, und dass wir gewisse institutionelle Anleger - wobei ich zugebe, dass die Abgrenzung nicht ganz einfach ist - von diesem Stempel entlasten müssen.
Es scheint auch - das ist vielleicht fast ein bisschen ein Zufall -, dass eine gute Lösung innerhalb des Kostenrahmens, den wir uns gegeben haben, möglich ist. Das ist der Grund dafür, dass wir Ihnen wahrscheinlich - ich muss das natürlich noch dem Gesamtbundesrat vorlegen, aber es sieht nicht schlecht aus - eine möglicherweise dringliche Vorlage unterbreiten werden, damit wir sehr rasch handeln können, denn die Veränderungen im Elektronikbereich erfolgen derart rasch, dass eben rasch gehandelt werden muss. Weil aber dringliche Vorlagen immer befristet sind, werden wir ins Steuerpaket mit Familienbesteuerung usw. auch eine Normalvorlage einbauen, die dem entspricht. Zusätzlich werden wir die letztes Jahr beschlossenen dringlichen Massnahmen ins ordentliche Recht einbinden, damit wir dann ein Gesamtpaket haben, das nicht mehr befristet ist.
Noch kurz zur Frage von Herrn Leuenberger nach der fehlenden Kompensation: Wir sind erstens der Meinung, diese 1,4 Milliarden Franken seien gerade noch tragbar. Es ist nichts passiert in dem Sinn, dass irgendwelche dunklen Mächte Ihren Finanzminister plötzlich bedrückt hätten, aber wir sind bezüglich Kompensation in der Tat nicht fündig geworden. Die Depotgebühr wird von den Fachleuten als Vermögenssteuer betrachtet; dazu bräuchte es eine Verfassungsgrundlage. Da ist man mit den Möglichkeiten rasch am Ende. In diesem gnadenlosen Konkurrenzkampf zwischen Wirtschaftsstandorten sind neue Steuern recht delikat. Wir studieren im Bereich der Verrechnungssteuern, im Zusammenhang mit dem Koexistenzmodell von Europa, auch neue Möglichkeiten, aber das alles ist nicht spruchreif, und wir würden es wahrscheinlich auch nicht im Alleingang einführen. Es ist schlicht nicht gelungen, in kurzer Zeit eine wirklich praktikable Lösung zu finden, die dem Finanzplatz nicht schadet; das ist der Grund, warum wir auf eine Kompensation verzichtet haben. Es haben keine konkurrierenden Parteien bei mir vorgesprochen, obschon ich auch das Gefühl habe, dass beim Steuerabbau ein gewisser Konkurrenzkampf ausgebrochen ist. Ich bedaure das, aber in diesem Zusammenhang ist das nicht bis zu mir vorgedrungen. Wir versuchen, eine gute Lösung zu finden.
Warum wollen wir den Vorstoss als Postulat und nicht als Motion entgegennehmen? Wir wollen uns nicht an das Datum des 30. September 2000 binden lassen. Ich gebe allerdings gerne zu, dass mit den neuen Ergebnissen der Arbeitsgruppe, die wir erwarten, unser zeitlicher Rhythmus schneller geworden ist, sodass die Überweisung als Motion nicht gar so tragisch wäre, wie das vielleicht sonst der Fall wäre. Im Übrigen möchte ich Sie aber schon bitten, Termine und Motionstexte an sich ernst zu nehmen, weil Sie sonst mit der Zeit auch Ihre eigenen Instrumente etwas entwerten. Wir würden es aber vorziehen, wenn Sie den Vorstoss als Postulat überweisen würden, eine Vorlage werden wir Ihnen auf jeden Fall vorlegen.