Wicki Franz · Ständerat · 2000-06-14
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-06-14
Wortprotokoll
Mit dieser Motion der WAK-NR wird der Bundesrat ersucht, "bis zum 30. September 2000 eine Botschaft betreffend das Bundesgesetz über die Stempelabgaben zwecks Abschaffung des Umsatzstempels auf Wertpapieren in jenen Bereichen vorzulegen, die durch eine Abwanderung ins Ausland gefährdet sind". Der Nationalrat hat die Motion am 16. März mit 107 zu 58 Stimmen überwiesen. Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Er erklärt, wie wir auch heute von Herrn Bundesrat Villiger vernommen haben, dass bis Ende Jahr ein Entwurf für eine Revision der Stempelabgabe sowie der Familien- und Wohneigentumsbesteuerung vorliegen werde. Der Bundesrat erklärt weiter, er sei bereit, im Rahmen der Revision des Stempelsteuergesetzes Einnahmenausfälle von rund 500 Millionen Franken in Kauf zu nehmen.
[PAGE 355] Ihre Kommission stellt Ihnen - wie Sie vom Ratspräsidenten bereits gehört haben - mit 6 zu 1 Stimmen den Antrag, die Motion zu überweisen. Die Minderheit Leuenberger beantragt Ihnen, die Motion abzulehnen. Für die klare Mehrheit der Kommission ist die Überweisung dieser Motion notwendig. Der Wertpapierhandel verlagert sich von der Schweizer Börse auf andere, attraktivere Börsenplätze. Die Aufhebung der Stempelabgaben auf sämtlichen abwanderungsgefährdeten Börsengeschäften wird deshalb immer dringlicher. Mit einer teilweisen Abschaffung dieser europaweit einzigartigen Steuer könnten bessere Rahmenbedingungen für den Schweizer Finanzplatz geschaffen und somit auch Arbeitsplätze erhalten werden. Was die im Motionstext gesetzte Frist vom 30. September 2000 anbetrifft, so ist sich die Kommission bewusst, dass diese Frist zu knapp bemessen ist. Sie ist bereit, die Frist auf Ende Jahr anzusetzen.
Abschliessend bitte ich Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, die Motion zu überweisen.