David Eugen · Ständerat · 2005-06-08
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-06-08
Wortprotokoll
Die Vorlage, die Sie zu beraten haben, enthält zwei Themen, nämlich erstens die Offenlegung der Vergütungen an die Verwaltungsräte, Geschäftsleitungsmitglieder und Beiräte und zweitens die Kompetenzen der Generalversammlung im Zusammenhang mit der Festlegung der Vergütungen. Das erste Thema wird bereits im bundesrätlichen Entwurf und damit auch in der Vorlage angesprochen, die der Nationalrat beschlossen hat [PAGE 539] und die wir als Zweitrat behandeln, währenddem das zweite Thema eigentlich erst im Rahmen der Kommissionsberatungen, durch Minderheitsanträge, in diese Vorlage aufgenommen worden ist. Da ich selbst beim zweiten Thema einen Minderheitsantrag eingereicht habe, wird bezüglich dieses zweiten Themas der Vorlage Kollege Schiesser die Mehrheit vertreten - es betrifft dies die Artikel 626 und 698 OR -, damit das hier auch sauber getrennt ist.
Ich möchte mich jetzt dem ersten Thema zuwenden, nämlich der Offenlegung der Vergütungen. Hier haben wir uns im Grundprinzip den Beschlüssen des Nationalrates angeschlossen. Wir haben in zwei Richtungen Präzisierungen angebracht, nämlich einerseits bezüglich der Vergütungen an nahestehende Personen. Wir haben den Begriff der hier in Betracht kommenden Vergütungen näher umschrieben, und zwar in dem Sinne, dass nur die nichtmarktüblichen Vergütungen offen zu legen sind, während marktübliche Vergütungen nicht offen zu legen sind. Ich werde dies in der Detailberatung bei den entsprechenden Anträgen noch näher begründen.
Anderseits haben wir bezüglich der Vergütungen an frühere Mitglieder des Verwaltungsrates ebenfalls eine Präzisierung vorgenommen, in dem Sinne, dass die Vergütungen entweder in einem Zusammenhang mit ihrer früheren Tätigkeit stehen müssen oder dann auch das marktübliche Mass übersteigen müssen. Auch diesbezüglich werde ich mich in der Detailberatung bei den entsprechenden Bestimmungen äussern.
Im Übrigen ist die Kommission der Meinung, dass diese Vorlage notwendig ist; es ist richtig, dass Transparenz über die Vergütungen besteht, die Mitglieder des Verwaltungsrates erhalten. Wir folgen hier auch der Ansicht des Bundesrates, dass einerseits ein allgemeines Interesse daran besteht, hier durch die Quasi-Öffentlichkeit eine gewisse Aufsicht zu haben. Der Verwaltungsrat bestimmt ja über sich selbst, er legt also seine eigenen Entschädigungen fest. Deshalb ist es richtig, wenn das öffentlich gemacht wird und damit quasi ein übergeordnetes Organ wie die GV auch tatsächlich im Einzelnen davon Kenntnis nehmen kann.
Ausserdem ist damit eine gewisse Überprüfung durch die Revisionsstelle möglich, indem diese eben überprüft, ob die Regeln, die jetzt in diesem Gesetz vorgesehen sind, eingehalten werden und ob über diese Entschädigungen auch Rechenschaft abgelegt wird. Die Vorlage folgt eigentlich dem internationalen Trend im Bereich Corporate Governance. Sie hat zum Ziel, dass auch in der Schweiz diese Standards eingehalten werden.
Es ist sicher so, dass man nicht zu viel von dieser Vorlage erwarten kann. Vor allem ändert, wie die Erfahrungen zeigen, die Offenlegung nichts daran, dass diese Vergütungen steigen. Bezüglich der Höhe der Vergütungen ist zu fragen, ob sie in dieser Höhe auch gerechtfertigt sind, insbesondere dann, wenn kein Zusammenhang mit einem positiven Geschäftsergebnis ausgewiesen ist. Solche Fragen würden allenfalls angesprochen, wenn man die Vorlage noch mit gewissen Bestimmungen über die Kompetenzen der Generalversammlung ergänzen würde. Das ist aber in der Kommission eine Minderheitsposition geblieben. Die Mehrheit möchte sich zum jetzigen Zeitpunkt also darauf beschränken, im Bereich der Offenlegung von Vergütungen zu legiferieren.
Das Eintreten war in der Kommission nicht bestritten. Ich empfehle Ihnen ebenfalls, auf die Vorlage einzutreten.