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Büttiker Rolf · Ständerat · 2005-06-09

Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-06-09

Wortprotokoll

Artikel 32d Absatz 3 - behördliche Verfügung über die Aufteilung der Kosten -: Der Nationalrat sah ursprünglich vor, dass beim Entscheid über die Kostenverteilung die Behörden bei klaren Verhältnissen auch über die privatrechtlichen Ansprüche der Beteiligten verfügen sollen. Dadurch wären neben den Verursachern auch Dritte einbezogen worden. Durch die in beiden Räten beschlossene Streichung dieser Bestimmung sind nun von einer Kostenverteilung lediglich die Verursacher betroffen. Redaktionell richtig ist deshalb anstelle des Begriffes "Beteiligter" der Begriff "Verursacher"; dies schafft Klarheit.

Ich bitte Sie, festzuhalten und der in diesem Punkt einstimmigen UREK zuzustimmen.

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